Klimaziele der Europäischen Union: Plan für Hausdämmung
Das EU-Parlament will mit neuen Regeln energetische Sanierungen vorantreiben. Individuelle Pflichten für Eigentümer gibt es aber nicht.
Nach den neuen Regeln kommen Eigentümerinnen und Eigentümer aber keine individuellen Pflichten zu. Ob sie ihre Wohn- und Gewerbegebäude beispielsweise dämmen, um eine Energieeinsparung zu erreichen, bleibt freiwillig.
Die Debatte über die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wurde kontrovers geführt. Als das EU-Parlament vor etwa einem Jahr schon einmal einen Beschluss dazu fasste, bekamen viele Hausbesitzerinnen und Besitzer Angst, sie könnten sich die erforderliche teure Renovierung gar nicht leisten.
Denn das Parlament wollte festlegen, dass die am schlechtesten isolierten Gebäude schon bis 2030 hätten saniert werden müssen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte damals dazu: „Ich werde keinen Vorschlag unterstützen, der einen technischen Sanierungszwang für einzelne Gebäude vorsieht.“
Energieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent verringern
In dem nun beschlossenen abgeschwächten Kompromiss gibt es keine Pflichten für einzelne Eigentümer, wohl aber Ziele, die die nationalen Regierungen für den gesamten Wohnungsbestand ihres Landes erreichen müssen. Demnach soll beispielsweise Deutschland den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent verringern, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent.
Die Hälfte der Einsparung soll erreicht werden, indem man schlecht isolierte Häuser zuerst saniert. Im Einzelnen kann das bedeuten: Dämmung von Kellern, Außenwänden und Dächern, sowie den Einbau neuer Fenster.
Auch Nichtwohngebäude wie Gewerbebetriebe sollen einen Beitrag leisten. In diesem Segment müssen die EU-Staaten jeweils 16 Prozent der am schlechtesten isolierten Gebäude bis 2030 renovieren lassen. Wie sie diese Ziele schaffen, dürfen die Regierungen selbst entscheiden. Ob das jedoch klappt, erscheint zumindest fraglich.
Denn ohne individuelle Sanierungspflicht können die Staaten nur das freiwillige Engagement der Immobilienbesitzer unterstützen. Das genau fordert die Richtlinie auch: Sie verlangt die intensive Beratung und finanzielle Unterstützung der Immobilienbesitzerinnen und Besitzer durch öffentliche Stellen. Nur für Neubauten sieht die Richtlinie eine härtere Regelung vor. Ab 2030 dürfen neu errichtete Gebäude keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen. (mit afp)
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