Klimaschutz vor Gericht: Deutsche Umwelthilfe verklagt Kretschmann-Regierung
Baden-Württemberg verfehlt die Klimaziele, aber die grün-schwarze Landesregierung legt keine Maßnahmen vor. Umweltschützer*innen klagen nun.

Die Landesregierung hatte sich 2023 das Ziel gesetzt, 2030 65 Prozent weniger CO2 auszustoßen als 1990 und 2040 klimaneutral zu sein. Der von der Landesregierung eingesetzte Expertenrat Klima geht aber nur von einer Reduktion um 53 Prozent bis 2030 und 77 Prozent bis 2040 aus, wenn die aktuelle Politik fortgeführt wird.
Die DUH-Forderung nach einem Sofortprogramm bezieht sich auf das baden-württembergische Klimaschutzgesetz, das in einem solchen Fall „erforderliche Landesmaßnahmen“ zur Kurskorrektur verlangt. „Mit unserer Klimaklage werden wir die Landesregierung noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 dazu verpflichten lassen, Recht und Gesetz zu beachten und wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen“, sagt Resch.
Die DUH schlägt unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen und eine Sanierungsoffensive für Schulen und Kitas vor, um im Verkehrs- und Gebäudesektor die Emissionen zu senken. DUH-Anwalt Remo Klinger ist zudem der Auffassung, dass sich die Landesregierung nicht mit Verweis auf unzureichende Maßnahmen der Bundesregierung aus der Verantwortung ziehen kann. Schließlich könne sie über den Bundesrat Gesetzesinitiativen einbringen.
Die Landesregierung wollte sich nicht zum Verfahren äußern, Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) nannte die prognostizierte Zielverfehlung aber gegenüber der taz einen „Weckruf“. Die Landesregierung reagiere im Haushalt bereits „mit einer millionenschweren Förderung für Wasserstoff-Infrastruktur, die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden und einer Stärkung der Beratung für Menschen, die sich eine Solaranlage aufs Dach oder eine neue Heizung in den Keller setzen wollen.“
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