Klimaschutz als Menschenrecht: Klimaseniorinnen klagen

Erstmals verhandelte der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Geklagt hatte ein Verein in der Schweiz.

Seniorin vor Banner mit der Aufschrift "Klimaseniorinnen"

Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen Anne Mahrer Foto: Jean-Francois Badias/ap

BERLIN afp | Klimaschützer sprechen von einem möglichen Meilenstein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat sich am Mittwoch erstmals mit Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel befasst. Unter anderem ging es um eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz – die ihm angehörenden gut 2.000 Frauen mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren sehen ihre Gesundheit durch die Erderwärmung und die steigenden Temperaturen besonders bedroht.

Mit ihrer Klage vor dem EGMR wollen die Seniorinnen erreichen, dass die Schweiz per Gerichtsbeschluss zu mehr Klimaschutz gezwungen wird. Ihrer Ansicht nach unternimmt ihr Land nicht genug für den Schutz des Klimas und verstößt damit gegen die Menschenrechte. Vor Gericht soll nun geprüft werden, ob und auf welche Art Menschenrechte einzelne Staaten verpflichten, den Klimawandel aufzuhalten. Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.

Zum Beginn des Verfahrens reisten viele Klimaseniorinnen zum Gerichtshof nach Straßburg. Der Verhandlungssaal war brechend voll, auch davor drängten sich mehrere hundert Menschen. „Wir haben seit Jahren dafür gekämpft“, sagte die 81-jährige Bruna Molinari der Nachrichtenagentur AFP. „Wir hoffen, dass das Gericht uns recht gibt und die Schweiz mehr unternehmen muss, als sie es bisher tut.“

Klimaseniorinnen sind zuversichtlich

„Wir sind zuversichtlich, dass wir mit diesem Fall Geschichte schreiben und die Schweiz zu mehr Klimaschutz bewegen können“, erklärte ihrerseits Anne Mahrer, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen Schweiz. Diese werden in ihrer Klage von Greenpeace unterstützt.

Erstmals in seiner Geschichte setze sich der EGMR inhaltlich in einem Verfahren mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte auseinander, so Greenpeace. Das Verfahren werde klären, „ob und inwieweit ein Land wie die Schweiz seine Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss, um die Menschenrechte zu schützen“.

Der Gerichtshof wollte am Mittwoch zudem mit der Verhandlung über eine Klimaklage gegen Frankreich beginnen. Kläger ist ein früherer Bürgermeister aus einem Ort in Nordfrankreich, der durch den Anstieg des Meeresspiegels bedroht ist. In einer dritten Klimaklage vor dem EGMR, die wohl aber erst nach dem Sommer verhandelt wird, haben mehrere Menschen aus Portugal wegen der umweltschädlichen Treibhausgasemissionen von 32 Staaten des Europarats das Gericht angerufen.

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