piwik no script img

Klage von vier FamilienKarlsruhe billigt Masern-Impfpflicht

Seit März 2020 müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, um Kitas besuchen zu können. Eine Beschwerde dagegen lehnte das Bundesverfassungsgericht jetzt endgültig ab.

afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kitakinder als unbegründet ab.

In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung stellten die Karlsruher Rich­te­r*in­nen fest, dass die Impfpflicht zwar einen Eingriff in das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit darstelle. Doch dienten die Vorschriften dem Schutz vulnerabler Gruppen, die sich nicht selbst gegen Masern impfen lassen könnten. „Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter“, heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.

Bereits vor zwei Jahren waren Eltern mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten der Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Impfpflicht im März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.

Die Masern-Impfpflicht für Kinder, die in Kitas oder Pflegestellen betreut werden, wurde noch von der Großen Koalition eingeführt. Danach müssen Eltern vor Eintritt ihrer Kinder in eine Betreuungseinrichtung einen entsprechenden Impfnachweis oder eine Bestätigung über die überstandene Krankheit vorlegen. Nur bei medizinischer Unverträglichkeit kann die Impfpflicht entfallen. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff besteht aus einer Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Die Ver­fas­sungs­rich­te­r*in­nen stellten in ihrem Beschluss klar, dass keine weiteren Komponenten hinzukommen dürfen.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 30 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • G
    Gast

    Ein Sieg der Vernunft.

  • Ein richtiges und notwendiges Urteil.