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Klage gegen Polizei BerlinEskalierter Einsatz hat Nachspiel

Ein Antifa-Bündnis klagt gegen einen mutmaßlich rechtswidrigen Polizeieinsatz. Auf Seiten der Polizei mittendrin: Der SPD-Abgeordnete Tom Schreiber.

Im Juni 2021 gab es an zwei Tagen Protest gegen die AfD. Als es eskalierte, waren 30 bis 50 Leute da Foto: Annette Riedl/dpa

Berlin taz | Ein eskalierter Einsatz bei einer antifaschistischen Demo im Juni 2021 hat ein Nachspiel für die Polizei Berlin. Eine Kanzlei hat am Mittwoch im Auftrag Betroffener von aus ihrer Sicht unverhältnismäßiger Polizeigewalt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Mit der Feststellungsklage will der Versammlungsleiter die Rechtswidrigkeit des Einsatzes feststellen lassen.

Die Kundgebung vom 6. Juni 2021 in Berlin-Biesdorf veranstaltete das Bündnis „Kein Raum der AfD“ als Gegendemo zum dortigen Parteitag der extrem rechten AfD. Es sollen rund 30 bis 50 Protestierende vor Ort gewesen sein, insgesamt eine eher übersichtliche Lage in einem mit Gittern eingezäunten Demo-Areal. Dennoch habe die Polizei nach einer Beleidigung mehrfach in Gruppenstärke die friedliche Versammlung gestürmt, Unbeteiligte angegriffen und Festgenommene misshandelt, die anschließend im Krankenhaus hätten versorgt werden müssen, wie es in einer Pressemitteilung des Bündnisses heißt. Die Versammlung sei anschließend vom Anmelder abgebrochen worden.

Besonders bemerkenswert: Der Berliner SPD-Abgeordnete und Sicherheitspolitiker Tom Schreiber begleitete nicht nur den Polizeieinsatz, sondern war auch gewissermaßen dessen Auslöser. Der wegen seiner Haltung zur teilbesetzten Rigaer Straße 94 in der linken Szene eher unbeliebte Sicherheitspolitiker hospitierte an diesem Tag bei der 11. Einsatzhundertschaft, der ebenfalls ein gewisser Ruf in der linken Szene vorauseilt. Während der Kundgebung kam es Beteiligten zufolge zu Beleidigungen gegen Schreiber. Überliefert ist „Tom du Lauch“. Schreiber schrieb in seinem Blog demgegenüber auch von „lautstarken, persönlichen“ und „nicht zitierfähigen“ Beleidigungen. Dies hätten für ihn eine Grenze überschritten, weshalb er auf Nachfrage der Polizei auf eine Anzeige bestand.

Was folgte, beschreibt ein Teilnehmer in der Mitteilung so: „Wir saßen friedlich auf der Kundgebung als auf einmal mehrere Gruppen Po­li­zis­t:in­nen auf uns zugerannt kamen. Ohne Kommentar stießen sie uns um und schleiften Menschen brutal mit. Eine Person verlor unter den Schlägen der Polizei das Bewusstsein.“

Von Deeskalation nichts zu erkennen

Tatsächlich wurde die Polizei nicht gerade deeskalativ tätig: Das belegen der taz vorliegende Videos vom Polizeieinsatz. In einer Aufnahme wird eine Frau von zwei Po­li­zis­t*in­nen vom Kundgebungsgelände geführt, begleitet von sechs weiteren Polizist*innen. Einer der begleitenden Beamten schubst augenscheinlich grundlos einen friedlich daneben stehenden Mann, reißt ihn im Anschluss zu Boden und nimmt ihn mit weiteren herbeieilenden anderen Polizisten fest.

Andere Demo-Teilnehmer*innen, die sich über die brutale Szene beschweren, werden daraufhin ebenfalls zu Boden gerissen, weg geschubst und mit martialischen Gesten bedroht. Eine Frau fällt mit dem Hinterkopf auf den Asphalt, nachdem sie von einem Polizisten weg gestoßen wurde. Als sie sichtlich benommen zwischen den Einsatzkräften liegt, schleifen diese sie einige Meter weg, und führen sie im Anschluss halbaufgerichtet ab. Einem anderen Teilnehmer greifen die Polizisten von hinten ins Gesicht und drücken ihn zu Boden gedrückt, woraufhin mehrere Beamte auf ihm knien. Getan hatte er vorher nichts in dem Video ersichtliches.

Die Demoteilnehmenden sehen dabei eher nach Fes­ti­val­gän­ge­r*in­nen als denn Schwarzer Block aus, tragen kurze Hosen, knappe Tops, bunte T-Shirts, sind teilweise sogar barfuß unterwegs. Eine Demonstrantin hat einen Kinderwagen dabei. Als die Polizei eskaliert, schlagen einige geschockt die Hände überm Kopf zusammen ob des martialischen Einsatzes der Polizist*innen.

In einer anderen Szene sitzen fünf Teilnehmende unbeteiligt und friedlich auf dem Bürgersteig, drehen teils Zigarette oder trinken Mate. Eine Gruppe Po­li­zis­t*in­nen marschiert zu ihnen, zerrt einen im Mann im Schneidersitz hoch und drückt dabei eine Frau zu Boden, die noch versucht, ihren Sitznachbar festzuhalten. Während die Beamten den Mann abführen, ruft die Frau, was denn „die Scheiße“ solle – er habe doch nichts gemacht.

Schubsen, Schlagen, Stoßen

Die Po­li­zis­t*in­nen quittieren das mit Schubsen, einer ruft: „Geh weg jetze, mann!“ Während die Frau tatsächlich weg geht und dabei noch mehrfach aufgebracht „Was soll das?“ ruft, geht ihr ein großer und stämmiger Polizist hinterher und greift sie von hinten per Würgegriff an Kopf und Achsel, schleift sie in dem Griff brutal weg. Die barfüßige Frau wird dabei auch mit den Füßen über Asphalt geschleift. Eine weitere Frau, die sich über die Festnahme mokiert, wird von seinem Kollegen zu Boden gestoßen und bekommt einen Schlag mit der flachen Hand auf den Nacken.

Das eskalative Vorgehen der Polizei wiegt besonders schwer angesichts des von Rot-Rot-Grün 2020 reformierten Berliner Versammlungsgesetzes, das ein Deeskalationsgebot als Strategie für die Polizei festgeschrieben hat. Tim Reiche, Sprecher des Bündnisses erklärte: „Das Vorgehen der Berliner Polizei zeigt, dass auch ein sogenanntes Versammlungsfreiheitsgesetz die Versammlungsfreiheit in der Praxis nicht garantiert.“ Es sei zudem nicht das erste Mal gewesen, dass die 11. Einsatzhundertschaft Gewalt gegen Teilnehmende von linken Versammlungen ausgeübt hätte.

Der Versammlungsleiter und jetzige Kläger löste die Demo danach auf, weil er die Sicherheit der Teil­neh­me­r*in­nen nicht mehr gewährleisten konnte, wie es in einer Pressemitteilung der beauftragten Kanzlei dka heißt. Eingereicht haben die Klage die Rechts­an­wäl­t*in­nen Anna Gilsbach und Peer Stolle. Sie schreiben, dass die Polizei Identitätsfeststellung im Zuge einer Beleidigung auch einfach beim Verlassen der Kundgebung hätte durchführen können, schließlich sei das Versammlungsgelände durch Gitter abgesperrt gewesen und die zwei Zugänge von der Polizei kontrolliert. Mehrfache Versuche des Klägers, die Polizeiführung anzuhalten, „Störungen zu unterbinden“, seien erfolglos geblieben. Ebenso sei die Demo anlasslos abgefilmt worden.

„Für die Feststellung der Identität hätte es ausgereicht, sich den Personalausweis zeigen zu lassen“, sagte Stolle. Der Fall zeige, dass die Versprechungen aus dem neuen Versammlungsgesetz nicht eingelöst würden. „Niemand darf damit rechnen müssen, allein aufgrund der Teilnahme an einer friedlichen Versammlung von der Polizei geschubst und geschlagen zu werden“, so Stolle. Seine Kollegin Gilsbach sagte: „Wir werten den Polizeieinsatz in seiner Gesamtheit als rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.“

Kritik an Tom Schreiber

Die Polizei und Tom Schreiber antworteten bislang nicht auf taz-Anfrage. Nach seinem damaligen Einsatz hatte der SPD-Abgeordnete allerdings nichts am Einsatz zu beanstanden. Er schrieb damals auf seinem Blog, es sei „zu Widerstandshandlungen von Teil­neh­me­r:in­nen der Versammlung sowie gezielte Störaktionen bei dem Versuch der Identitätsfeststellung“ gekommen. Opfer ist neben ihm selbst die Polizei gewesen, wie Schreiber schrieb: „Dies konnte jedoch unterbunden werden, doch leider kam es hierbei auch zu Angriffen auf Polizeibeamt:innen.“

Das Demo-Bündnis geht insbesondere mit Schreiber hart ins Gericht. Sprecher Reiche erklärte: „Die Rolle von Tom Schreiber bei dieser gewalttätigen Eskalation finden wir einfach nur widerwärtig. Während andere SPD-Politiker*innen an unserer Versammlung gegen die AfD teilnahmen und gegen rechts einstanden, war ihm eine sinnlose Provokationen im Wahlkampf wichtiger.“ Wer An­ti­fa­schis­t*in­nen aus persönlicher Kränkung per Fingerzeig bei der Polizei diffamiere, so Reiche, helfe nur der AfD.

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3 Kommentare

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  • Die Aufnahmen werden sicher nun im Rahmen der Deeskalierungs Bemühungen zu Schulungszwecken eingesetzt.

    Verhältnismässigkeit ist auch immer eine Frage der Auslegung. Mit Gummischrot kann man auch auf fliegende Grasbüschel antworten.

    Dass die Hundertschaft den öffentlichen Raum freihalten musste, mit Räumung des Gehweges und verusacht infolge unterbesetzung der Protest Demo -> diese hat wohl Langeweile ausgelöst. Wurden diese irgendwie beschäftigt - auch das ist eine Auslegung.

    Ob all das Rechtens war ?



    Das weiss im Grunde jeder Schreiber und Leser.



    Formell muss das nun aber ein Gericht - schriftlich bestätigen.

    Gerne erwarten wir ein salomonisches Urteil.

  • Ist neuerdings "Lauch" eine Beleidigung? Eieiei. Mann darf ja bald nichts mehr sagen. All Cats Are Beautiful geht ja auch schon nicht mehr.

    Wie ist es mit "Schluppe" oder "Sellerie"? Geht das auch nicht mehr? Aubergine, vielleicht?

    Jetzt im Ernst. Wozu bezahlen wir diese Polizei eigentlich.

    • @tomás zerolo:

      Sie haben den Artikel nicht richtig gelesen, Es ging um weitere "nicht zitierfähige" Beleidigungen. "Lauch" fällt mit Sicherheit nicht darunter.