Klage gegen Lohnungleichheit beim ZDF: Formal gesehen war da nichts

Lohnungerechtigkeit beim ZDF? Ein Berliner Gericht weist eine Klage der Reporterin Birte Meier zurück. Doch das könnte erst der Anfang sein.

Mikrofone verschiedener Sender liegen auf dem Asphalt, alle ausgerichtet auf den selben Punkt

Auch beim Fernsehen machen Angestellte und freie Mitarbeiter oft dieselbe Arbeit – gleich bezahlt werden sie aber nicht Foto: dpa

Um 8.50 Uhr beugt sich der Arbeitsrichter Michael Ernst über ein Mikro vor ihm auf dem Tisch und macht eine Durchsage für das gesamte Gebäude. „Im Fall Meier gegen das ZDF werden Beteiligte in den Saal 513 gebeten.“ Dann blickt er lustvoll in dem kleinen, kargen Raum des Berliner Arbeitsgerichts umher. Die mit den Schildern „Kläger(in)“ und „Beklagte(r)“ reservierten Plätze sind leer. Dahinter sitzen ein paar JournalistInnen.

Es geht um viel an diesem Mittwochmorgen, um das Recht auf gleiche Bezahlung von Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit. Konkret: um den Vorwurf der ZDF-Reporterin Birte Meier, ihr Arbeitgeber würde sie schlechter bezahlen als einen männlichen Kollegen, der die gleiche Arbeit mache wie sie.

Und das nur, weil sie eine Frau sei. 128.756,79 Euro zu wenig habe das ZDF ihr bezahlt, bemängelt Meier, so hoch ist der Streitwert. Es ist der erste Prozess einer ZDF-Mitarbeiterin in einer solchen Sache gegen den Sender.

Formal fair

Fünf Minuten später verliest Richter Ernst das Urteil: Das Gericht weist die Klage der Reporterin des Magazins „Frontal 21“ ab. Damit hat die preisgekrönte Investigativjournalistin den Prozess gegen den Fernsehsender nicht nur verloren, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Es geht ein Raunen durch den Gerichtssaal. Die Frauen blicken sich ungläubig an. Haben sie richtig gehört? Frauen dürfen auch 2017 noch schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen? Draußen auf dem Flur werden sie das Ende dieses wochenlangen Prozesses kommentieren mit Worten wie „bitter“ und „ungerecht“. Aber so richtig können sie dem Spruch des Gerichts nichts entgegensetzen.

Denn das Arbeitsgericht argumentierte formal: Birte Meier sei eine sogenannte feste freie Mitarbeiterin, damit unterliege sie keinen „Weisungen durch Vorgesetzte“, ebenso wenig sei sie in Dienstplänen eingeteilt. „Eine ständig erwartete Dienstbereitschaft war nicht gegeben“, las Ernst vor.

Unabhängig davon sei der Kollege (mittlerweile Rentner), mit dessen Gehalt Meier ihr Honorar verglichen habe, länger beim ZDF angestellt gewesen als sie. Allein das rechtfertige einen höheren Verdienst. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei nicht erkennbar.

Die freien Unterschiede

Um das zu verstehen, muss man wissen, dass „feste Freie“, ohne die fast kein Medienhaus auskommt, nahezu genauso arbeiten wie Festangestellte. Auch Meier hat eine 40-Stunden-Woche. „Feste Freie“ haben meist die gleichen Urlaubsansprüche wie ihre fest angestellten KollegInnen. Und sie bekommen eine Lohnfortzahlung, wenn sie krank sind. Der Unterschied ist: „Feste Freie“ bekommen ein Honorar, Festangestellte ein Festgehalt.

Richter Ernst, ein Mann mit gelichtetem Haupthaar und nerdiger Pilotenbrille, macht nicht den Eindruck, als sei er sonderlich traurig über das Ergebnis, das er verkündet. An einem Verhandlungstag im Dezember hatte er argumentiert, Männer verdienten möglicherweise besser, weil sie besser verhandelten. Außerdem bekämen Frauen Kinder, was ein Grund für ein geringeres Einkommen sein könnte.

„Willkommen im Mittel­alter“, hatte eine Zuschauerin damals empört in den Saal gerufen und damit ein Ordnungsgeld riskiert.

Arbeitsrichter Michael Ernst

Männer verdienen möglicherweise besser, weil sie besser verhandeln

Das ZDF fühlt sich nun in seiner Auffassung bestätigt, Meier korrekt bezahlt zu haben. Der Sender hatte ihr einen Vergleich angeboten: Geld gegen Rückzug aus dem ZDF. Aber Meier, die unter anderem den SPD-Skandal „Rent a Sozi“ aufdeckte, will weder arbeitslos werden noch so ohne Weiteres das Feld räumen. Ihr Anwalt kündigte Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an.

Der Kampf geht weiter

Es geht also weiter. Meier will kämpfen und geht damit einen Weg, auf den sich bislang nicht viele Frauen gewagt haben. Arbeitsrechtliche Prozesse, unabhängig vom Verhandlungs­gegenstand, führen in der Regel zu einem vergifteten Verhältnis zwischen Angestellten und Unternehmen. Am Ende steht meist eine Abfindung für die Person, die die Firma verlässt. Davor schrecken Frauen eher zurück als Männer, sie denken an die Miete und die Kinder, die was zu essen brauchen. Besser nicht mehr über die schlechtere Bezahlung aufregen und dafür den Job behalten.

Kann sein, dass sich das jetzt ändert und mehr Frauen eine Klage wagen. Meier hat vorgemacht, wie es geht. Und das Gericht hat erklärt, was nicht geht. Das ist in jedem Fall ein Anfang.

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