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Klage gegen KfWKein Recht auf Auskunft?

Menschenrechtsorganisationen haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau verklagt – wegen zu großer Verschwiegenheit. Nun findet die Verhandlung statt.

Der Vorwurf: Die KfW versteckt sich hinter Bankgeheimnissen Foto: Michael Probst/ap

Berlin taz | Weil die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Menschenrechtsorganisationen die Einsicht in Dokumente seit zwei Jahren verweigert, haben diese Klage eingereicht. Die Verhandlung dazu findet an diesem Mittwoch am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main statt.

Fian und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wollten von der KfW die Umwelt- und Sozialaktionspläne des Agrarinvestors Payco sehen. Darin begründet das Unternehmen gegenüber der Entwicklungsbank, warum Investitionen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gerechtfertigt sind.

Das Unternehmen steht in der Kritik, in Paraguay wegen Viehzucht und des Anbaus von Soja Entwaldung voranzutreiben und in Landkonflikte mit indigenen Bevölkerungen verwickelt zu sein. Payco ist nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay.

„Wir wissen nicht was drin steht“

„Indigene, die schon immer auf dem Land wohnen, wo Payco jetzt seine Farmen anlegt, sorgen sich, vertrieben zu werden“, sagt Philipp Mimkes, Geschäftsführer von Fian Deutschland der taz. „Besitztitel für ihr Land wären aus unserer Sicht ein Beispiel, das sich in dem Sozialaktionsplan eigentlich befinden müsste. Aber wir wissen ja nicht, was drinsteht“, sagt Mimkes weiter.

Da die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) – eine Tochter der bundeseigenen Entwicklungsbank KfW – einen Anteil von 15 Prozent an Payco hat, stellten die beiden Menschenrechtsorganisationen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Das Gesetz ermöglicht es allen Bür­ge­r:in­nen, Informationen von Bundesbehörden oder Institutionen in öffentlicher Hand zu erfragen – auch wenn sie selbst nicht betroffen sind. Die KfW lehnte die Anfrage mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse ab.

Das versteht Mimkes nicht: „Die KfW ist zwar nach dem Bankengesetz gemeldet, sie ist aber trotzdem keine reine Geschäftsbank, sondern im Staatsbesitz und führt Aufgaben im Auftrag der Politik aus. Deswegen hat sie nach dem Informationsfreiheitsgesetzes eine Behördenfunktion und ist auskunftspflichtig.“ Mimkes kritisiert, dass selbst Anfragen von Bundestagsabgeordneten zur Sache erfolglos geblieben seien.

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1 Kommentar

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  • Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt, wenn selbst Anfragen von MdBs, die ihre parlamentarische Königsdisziplin Kontrollrechts Deutschen Bundestags über den Staatshaushalt Bundes wahrnehmen wollen, ungeachtet Informationsfreiheitsgesetz, vergeblich Einsicht in durch Steuergelder finanziert bundeseigene KfW und ihrer privatrechtlich aufgestellten Tochtergesellschaft DEG Kredit-, Zuschussvergabepraxis Unterlagen einfordern. Wieso darf öffentlich-rechtlich aufgestellte KfW überhaupt grundsätzlich und sonders am Kontrollrecht Bundestages vorbei privatrechtlich aufgestellte Tochtergesellschaften gründen?