Kinderschutz: Verbot schädlicher Chemikalien in Spielzeug
Die EU will Spielzeug sicherer und transparenter machen. Ein digitaler Produktpass soll alle Risiken sichtbar machen.
„Die EU-Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug gehören zwar zu den strengsten der Welt, aber wir müssen darauf achten, die Vorschriften an neu auftretende Risiken anzupassen und dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsstandards für alle Spielzeuge eingehalten werden“, erklärte der polnische Technologieminister, Krzysztof Paszyk, dessen Land derzeit den rotierenden EU-Ratsvorsitz innehat.
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) dürfen der Einigung zufolge nicht mehr in Spielzeug enthalten sein. Ausgenommen davon sind elektronische Komponenten in Spielwaren, die für Kinder unerreichbar sind.
Gesundheitliche Schäden
Der wiederholte oder dauerhafte Kontakt mit PFAS wird mit Leberschäden, hohem Cholesterinspiegel, verminderter Immunreaktion, niedrigem Geburtsgewicht und verschiedenen Krebsarten in Verbindung gebracht.
Zur Liste der verbotenen Stoffe kommen zudem sogenannte endokrine Disruptoren, die den Hormonhaushalt von Mensch und Tier stören. Sie sind besonders in Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln, aber auch in Spielzeug, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen zu finden. Seit über 20 Jahren weisen Forscher auf einen Anstieg mutmaßlich hormonbezogener Störungen wie etwa verschlechterter Spermienqualität hin, die eventuell mit diesen Stoffen in Verbindung stehen.
Auch Biozidprodukte, die zur Bekämpfung unerwünschter Organismen verwendet werden, dürfen künftig nicht mehr in Spielwaren zu finden sein. Ausgenommen davon ist Spielzeug, das nur im Freien verwendet wird. Obligatorische Sicherheitsstests für Spielzeug sollen nach Angaben des EU-Parlaments künftig zudem auch auf mögliche Risiken für die mentale Gesundheit von Kindern abzielen.
Digitaler Produktpreis soll bei Schutz helfen
Für die Importkontrolle führt die EU der Einigung zufolge einen digitalen Produktpass ein, den jeder Importeur von Spielzeug, auch wenn es online verkauft wird, vorlegen muss. Dies „wird sowohl den Verbrauchern als auch den Zoll- und Überwachungsbehörden einen leichteren Zugang zu wichtigen Informationen ermöglichen, ohne dass das Geschäftsgeheimnis beeinträchtigt wird“, erklärte der EU-Rat.
Die Einigung der Unterhändler muss nun noch formal vom Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Anschließend gilt eine Übergangszeit von 4,5 Jahren, „um der Industrie zu ermöglichen, die neuen Anforderungen wirksam umzusetzen“.
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