piwik no script img

Keine Eindämmung des FlächenfraßesVolksbegehren in Bayern gestoppt

Ein Volksbegehren gegen die Zubetonierung der Landschaft wird es in Bayern nicht geben. Das Gericht sieht die kommunale Planungshoheit gefährdet.

dpa | Das von Naturschützern in Bayern beantragte Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ist unzulässig. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den sogenannten Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt er bei rund zehn Hektar am Tag. Als Flächenverbrauch bezeichnet man die Umwandlung von freien Flächen, also „grüner Wiese“, in Siedlungs- und Verkehrsflächen, etwa für Häuser oder Straßen.

Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.

Neben den Grünen hatten das Volksbegehren auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern unterstützt.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Artur Möff

    Na, da geht die Heimatliebe dann doch zu weit, wenn die heimatliche Natur geschützt werden soll. Das geht doch gar nicht!

  • Reinhard Muth

    Schon 2006 hat der damalige Ministerpräsident Öttinger in Baden-Württemberg eine "Netto-Null" beim Flächenverbrauch einführen wollen. Und jetzt sind dem bayrischen Innenministerium und dem Verfassungsgericht schon fünft Hektar pro Tag zuviel der Einschränkung der Freiheit der Kommunen.



    Welchem Wohl dienen die Richter in Bayern inzwischen? Dem der Bürger, die offene Natur und Ackerland als CO2 Senken zur Begrenzung des Klimawandels benötigen oder dem der Kapitalisten, die ihre Gewinne jetzt in der Niedrigzinsphase mit Bodenspekulation machen wollen?