piwik no script img

„Jüdische Stimme“ verklagt GöttingenKein Raum für israelkritischen Juden

Die Stadt Göttingen zog die Zusage für einen Vortrag des Politologen Shir Hever zurück. Nun klagen die Veranstalter: die Stadt soll das Honorar zahlen.

In Göttingen unerwünscht: Der israelische Politikwissenschaftler Shir Hevrer 2015 in Stockholm Foto: TT/Imago

Das Göttinger Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost hat die Stadt Göttingen auf Schadensersatz verklagt. Die Kommune hatte im Herbst kurzfristig und angeblich ohne Rücksprache mit dem Veranstalter den Nutzungsvertrag für das von ihr verwaltete Tagungs- und Veranstaltungszentrum Holbornsches Haus widerrufen.

Dort sollte am 3. November auf Einladung des Bündnisses, in dem sich vor allem Kritiker der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern zusammengeschlossen haben, der Politikwissenschaftler Shir Hever sprechen. „Israel am Ende? Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist das Land wirtschaftlich, demographisch und moralisch isoliert“, lautete das Thema des angekündigten Vortrags.

Hever ist für seine kritischen Analysen zur Ökonomie der israelischen Besatzung bekannt. Er unterstützt die BDS-Kampagne, eine seit 2005 bestehende transnationale Bewegung, die durch wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Druck eine Änderung der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern erzwingen will. Und er ist Geschäftsführer des Bündnisses für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern, war zeitweise Vorstandsmitglied des Vereins Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost.

Letzteres hatte Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) als Begründung für die kurzfristige Kündigung angeführt. Dieser Verein werde vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.

Der Verfassungsschutzbericht 2024 wirft der „Jüdischen Stimme“ vor, „israelbezogenen Antisemitismus“ zu verbreiten. Nach eigenen Angaben setzt sich die Organisation für einen Frieden ein, der auf dem Völkerrecht und den Menschenrechten basiert, einschließlich des Rückzugs Israels aus den besetzten Gebieten.

Erneut wurde in Göttingen ein jüdischer Redner zum Schweigen gebracht, heißt es in einer Mitteilung des Vereins

Tatsächlich macht die aktuelle Nutzungsordnung für das Holbornsche Haus und weitere städtische Liegenschaften die Einstufung durch den Verfassungsschutz zum Filter für dortige Veranstalter und Veranstaltungen. Allerdings gilt die Nutzungsordnung erst seit dem 1. November 2025. Der Vertrag zwischen Bündnis und Stadt Hever wurde aber vorher abgeschlossen.

Das Bündnis wähnt deshalb andere politische Motive hinter der Vertragskündigung. „Erneut wurde in Göttingen ein jüdischer Redner zum Schweigen gebracht“, heißt es in einer Mitteilung. Schon länger habe Göttingen eine ansehnliche Geschichte „selektiver Diskriminierung von Jüdinnen und Juden“.

Erinnert wird etwa an die politischen Turbulenzen rund um die Vergabe des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost im Jahr 2019. Unter anderen hatten der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Verein als antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur BDS-Kampagne begründet.

Die Stadt und die Universität Göttingen hatten ihre Unterstützung für die Verleihfeier zurückgezogen. Statt wie sonst in der Aula der Hochschule fand sie unter großem Publikumsandrang in einer privaten Galerie statt.

Zugleich verweist das Bündnis auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes von 2020, nach dem ein Beschluss des Münchner Stadtrats, der Veranstaltungen mit BDS-Bezug in städtischen Räumen pauschal ausschließt, gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss weitgehend.

Stadt will Teil der Kosten übernehmen

Das Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost verklagt die Stadt nun beim Göttinger Amtsgericht auf Zahlung von 412,93 Euro plus Zinsen – Auslagen für die Reisekosten und das Honorar des Redners.

Stadtsprecher Dominik Kimyon nannte die Vorwürfe auf Anfrage „absurd“. Die von der Stadt mit Wirkung ab 1. November 2025 erlassene Nutzungsordnung für ihre Veranstaltungsräume untersage die Vermietung an vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufte Personen oder Organisationen. Das treffe auf die „Jüdische Stimme“ zu.

Nachdem dies der Stadt kurzfristig bekannt worden sei, habe sie unverzüglich Kontakt zum Veranstalter aufgenommen und ihn darüber informiert, dass die Veranstaltung entsprechend der Nutzungsordnung nicht stattfinden könne. Da der Nutzungsvertrag bereits vor Gültigkeit der neuen Nutzungsordnung geschlossen worden sei, habe die Stadt zugesagt, entstandene Reise- oder Übernachtungskosten zu übernehmen. Das vereinbarte Honorar will sie jedoch nicht erstatten.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

0 Kommentare