Jobaussichten für Arbeitnehmer: Eine Million Menschen in Zeitarbeit
Leiharbeit erreicht einen Höchststand. Die Linkspartei kritisiert den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles.
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Immer mehr Menschen in Deutschland sind in der Zeitarbeit tätig. 961.000 LeiharbeitnehmerInnen gab es im Juni vergangenen Jahres, ging aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei an die Bundesregierung hervor. In den Jahren vor 2014 schwankten die Zahlen zwischen 610.000 und 910.000 ZeitarbeitnehmerInnen.
Fast zwei von drei LeiharbeitnehmerInnen lagen mit ihrem Verdienst unter der Niedriglohnschwelle von 1.970 Euro brutto für einen Vollzeitjob. Die Linkspartei nahm die Zahlen zum Anlass, den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Eindämmung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu kritisieren. Der Entwurf, der noch im September in den Bundestag soll, sieht vor, dass Leih- oder ZeitarbeitnehmerInnen künftig nach neun Monaten in einer Firma genauso wie die Stammbelegschaft bezahlt werden müssen. Sie dürfen höchstens 18 Monate am Stück in denselben Betrieb entliehen werden.
Das neue Gesetz biete „die legale Option, Dauerarbeitsplätze durch Leiharbeit zu ersetzen“, rügte der Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst. Wenn man bedenke, dass die Hälfte aller LeiharbeiterInnen nicht länger als drei Monate beschäftigt sei, sei eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten „äußerst großzügig“. Die Linke fordert eine Einschränkung der Zeitarbeit und eine „Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent auf den Lohn für Zeitarbeiter.
Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands der Personaldienstleister, Thomas Hetz, konterte, die Zahl der Zeitarbeitnehmer sei nur deswegen so gestiegen, weil die Beschäftigung insgesamt zugenommen habe. Der Anteil der ZeitarbeitnehmerInnen an allen Beschäftigten betrage aber nur 2,2 Prozent und habe gegenüber dem Stand vor fünf Jahren nicht zugenommen. Zeitarbeit sei kein Massenphänomen.
Hetz rügte ebenfalls den Gesetzentwurf von Nahles. Die Arbeitgeber befürchten unter anderem hohe bürokratische Kosten, denn die gleiche Bezahlung von längerfristigen ZeitarbeiterInnen mit den Stammbelegschaften soll auch Sonderprämien und Sachleistungen mit einbeziehen.
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