Jahrestag des Hamas-Massakers: Warnung vor Gewaltbereitschaft
Am Montag jährt sich das Hamas-Massaker in Israel. Der Verfassungsschutz warnt vor einer Zunahme israelfeindlicher und antisemitischer Proteste.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist alarmiert. „Wir blicken mit großer Sorge auf die kommenden Tage. Man konnte bereits in den vergangenen Tagen sehen, dass sich die Gewaltbereitschaft der propalästinensischen Szene auf unseren Straßen wieder verstärkt in Hass, Antisemitismus und Gewaltexzessen entlädt“, sagte Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Die jüngsten Entwicklungen zwischen Israel, dem Libanon und dem Iran werden seiner Ansicht nach Auswirkungen auf das Versammlungsgeschehen in Berlin haben.
Der Bundesvorsitzende der GdP, Jochen Kopelke, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass an dem Tag alle Sicherheitsbehörden in Deutschland einen „enormen Personalbedarf“ hätten. Man gehe robust und konsequent gegen Gewalttäter und Krawallmacher vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) rief zur Solidarität mit Jüdinnen und Juden auf. Seit dem 7. Oktober habe es in Deutschland einen deutlichen Anstieg antisemitischer Straftaten gegeben, teilte ihr Ministerium mit. Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt hat die Polizei demnach fast 8.500 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität registriert.
Davon wurden 3.464 Straftaten als antisemitisch motiviert eingestuft. Meistens habe es sich dabei um Sachbeschädigungen und Volksverhetzungen gehandelt. Die allermeisten Taten entfielen auf den Bereich ausländische Ideologie (2.123). Dahinter folgten religiöse Ideologie (774), sowie rechts motivierte (322) und links motivierte Taten (87). Einige Delikte aus diesem Bereich konnten die Ermittler nicht zuordnen.
Zahlreiche Demonstrationen zum Jahrestag
Vor einem Jahr, am 7. Oktober 2023, hatten Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen mehr als 1.200 Menschen in Israel getötet und etwa 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Dies war der Auslöser für den Gaza-Krieg. Zum Jahrestag, der am Montag ist, gehen insbesondere in Berlin wieder zahlreiche Gruppen und Demonstranten zur Unterstützung Israels oder der Palästinenser auf die Straße. Bereits am Wochenende vor dem Jahrestag stehen in der Hauptstadt zahlreiche Demonstrationen an.
Die Berliner Polizei bereitet sich auf die vielen Kundgebungen vor – nicht auszuschließen ist dabei, dass es auch zu Tumulten und verbotenen Solidaritätsbekundungen mit den Hamas-Terroristen kommt. Die GdP erwartet eine „stadtweite, dynamische Lage“ erwartet. Allein am Jahrestag des Terroranschlags auf Israel werden rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten in der Hauptstadt die geplanten Demonstrationen absichern. „Unterstützung kommt dabei aus anderen Bundesländern und dem Bund“, wie ein Sprecher sagte.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) erklärte: „Der barbarische Terrorangriff auf Israel hat nicht nur das israelische Volk, sondern auch uns in Berlin tief erschüttert. Heute werden noch immer Geiseln in den Tunneln der Hamas-Terroristen festgehalten. Deshalb fordern auch wir: Bring them home now!“
Den „weltweiten Anstieg von Antisemitismus“ bezeichnete Wegner als beschämend. „Das werden wir in dieser Stadt nicht dulden. Berlin wird nie wieder zusehen, wenn Juden bedroht oder angefeindet werden.“ Mehrfach verurteilte der CDU-Politiker zuletzt Ausschreitungen und Aggressivität sowie die Unterstützung von Terrorregimen. „Niemand hat das Recht, in Berlin Straftaten zu verüben oder Steine und andere Dinge auf Polizeikräfte zu schmeißen“, so Wegner.
DPG-Präsident distanziert sich von Teilen propalästinensischer Kundgebungen
Der Präsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG), Nazih Musharbash, distanzierte sich von Teilen der propalästinensischen Kundgebungen. Wenn bei Demonstrationen Gesetze übertreten würden, dann sei das strafbar und werde nicht von der DPG unterstützt, sagte Musharbash im RBB-Inforadio. „Deshalb rufen wir von der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft zum Beispiel nicht zu Kundgebungen auf, weil wir diese Leute nicht dabeihaben wollen.“
Das gelte sowohl für rechtsradikale Deutsche als auch für Islamisten. „Sie stören uns, und sie schaden unserer Sache. Die sind nicht Repräsentanten der großen Mehrheit, der friedlichen großen Mehrheit der Palästinenser in Deutschland.“
Unterdessen ist der Veranstalter einer pro-palästinensischen Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht Münster mit einem Eilantrag gegen die Untersagung der Parole „From the river to the sea (auf Deutsch: Vom Fluss bis zum Meer)“ gescheitert. Die versammlungsrechtliche Beschränkung der für den 6. Oktober in Münster angemeldeten Demonstration erweise sich nicht als offensichtlich rechtswidrig, erklärte das Gericht am Freitag und wies den Eilantrag ab (AZ: 1 L 873/24).
Das Polizeipräsidium Münster hatte im Vorfeld für die für Sonntag angemeldete pro-palästinensische Versammlung ein Verbot des Rufes „From the river to the sea – Palestine will be free“ ausgesprochen. Es sah in dem Fall einen Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz gegeben. In seiner Begründung verwies die Polizei im Wesentlichen darauf, dass die Parole von den inzwischen verbotenen Vereinigungen Hamas und Samidoun im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am 2. November 2023 ein Betätigungsverbot für die radikal-islamistischen Organisationen verhängt.
Der Antragsteller aus Münster wandte dagegen ein, dass deutsche Gerichte mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ oder in anderer Sprache nicht strafbar sei. Ein pauschaler Verweis auf die Verfügung des Bundesinnenministeriums sei deshalb nicht ausreichend, um eine unmittelbare Gefahrenlage zu begründen, erklärte er. Seit mehr als elf Monaten organisiere er in Münster regelmäßig pro-palästinensische Veranstaltungen, ohne dass jemals ein antisemitischer Vorfall oder ein Gewaltakt aufgetreten sei, argumentierte er.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Handele es sich bei der Parole um ein Kennzeichen der Hamas, liege die Annahme einer ausnahmsweise zulässigen Verwendung fern, heißt es in dem Beschluss. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Antragsteller sein zentrales Anliegen – „namentlich ein öffentlicher Diskurs über die Geschichte Palästinas“ – ohne die Verwendung des Slogans nicht hinreichend vorbringen könnte.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
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