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Israels Justiz und die Palästinenser„Das Gericht hat beschlossen, sein Leben zu beenden“

Ein Kind aus Gaza darf nicht zur Krebstherapie nach Israel. Eine „Verletzung von Israels Pflichten als Besatzungsmacht“, sagen Menschenrechtler.

Die israelische Sperranlage bei al-Ramadin, im Süden des Westjordanlands Foto: Mosab Shawer/Middle East Images/imago

Es gibt Gerichtsurteile, die Leben einschneidend verändern können. Im Fall eines fünfjährigen, krebskranken Kindes aus Gaza könnte eines nun über Leben und Tod entscheiden: Am Sonntag hat das Landgericht in Jerusalem die Petition der israelischen Menschenrechtsorganisation Gisha abgelehnt, die für die Einreise des fünfjährigen Krebskranken nach Israel plädiert.

Das Kind stammt aus Gaza, lebt aber mit seiner Mutter in Ramallah im Westjordanland. Dorthin wurde die Familie aus dem Gazastreifen bereits 2022 evakuiert, also vor dem Krieg. Damals erhielt das Kind die Diagnose.

Der kleine Junge leidet unter einer besonders aggressiven Form von Leukämie, die eine spezielle Behandlung erfordert. Und diese Behandlung, eine Abwehrkörperimmuntherapie gefolgt von einer Transplantation des Knochenmarkes, gibt es im Westjordanland nicht. Aber im Tel-Hashomer-Krankenhaus in Ramat Gan, Israel.

Unverfrorene und andauernde Verletzung von Israels Pflichten als Besatzungsmacht

Israelische Menschenrechtsorganisation Gisha

Ramat Gan liegt etwa 50 Kilometer von Ramallah entfernt, anderthalb Stunden Autofahrt. Doch das Kind ist Gazaner. Und Pa­läs­ti­nen­se­r*in­nen aus Gaza und dem Westjordanland ist seit dem Massaker durch die Hamas am 7. Oktober 2023 der Zutritt nach Israel grundsätzlich untersagt, Israel verweist auf Sicherheitsgründe. Nur in wenigen Ausnahmen bekommen sie eine Einreiseerlaubnis.

Einreiseerlaubnis nur in Ausnahmefällen

Auf Nachfrage verweist Cogat, die zuständige israelische Behörde in den palästinensischen Gebieten darauf, dass Ga­za­ne­r*in­nen seit dem 7. Oktober keine Erlaubnisse für eine Behandlung in Israel bekommen. Es hätten aber 42.000 Menschen aus Gaza zur Behandlung ins Ausland reisen dürfen, unter anderem Italien, Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Jordanien.

Das steht auch in den Gerichtsakten, die die taz dazu einsehen konnte. Das Gericht in Jerusalem bezieht sich auf diese Entscheidung der israelischen Behörden und des Verteidigungsministers.

Doch Amman, Jordaniens Hauptstadt, ist von Ramallah doppelt so weit entfernt wie Ramat Gan. Die Ärzte des Kindes raten von einer solchen Reise ab. Der Zustand des Jungen habe sich zuletzt massiv verschlechtert.

Das Gericht in Jerusalem erklärte aber: Es sei nicht sicher, dass die Gesundheit des Kindes durch eine Reise ins Ausland beeinträchtigt werden könnte. Und dass die Familie nicht genug Versuche unternommen habe, ihren Sohn in Jordanien behandeln zu lassen.

„Es ist eine ungerechte, unfaire Entscheidung“

Die Mutter des Kindes, dessen Vater bereits an Krebs verstorben ist, sagt, das Urteil stoße „einen Dolch ins Herz“. Sie habe gehofft, dass ihr Sohn durch die Transplantation wieder würde laufen können. „Es ist eine ungerechte, unfaire Entscheidung. Mohammed ist nur ein kleines Kind. Das Gericht hat beschlossen, sein Leben zu beenden, indem es ihm die Behandlung verweigert“, schreibt die Mutter der taz.

Die israelische Menschenrechtsorganisation Gisha, die sich vornehmlich mit der Bewegungsfreiheit von Pa­läs­ti­nen­se­r*in­nen beschäftigt, sagt: Das Urteil stelle eine „unverfrorene und andauernde Verletzung von Israels Pflichten als Besatzungsmacht“ unter internationalem Recht dar, vor allem der Pflicht zum Schutz des Lebens- und Gesundheitsrechts der Bevölkerung unter ihrer Kontrolle. Die Politik, die damit unterstützt werde, „verurteilt Kinder zum Tod, selbst wenn eine lebensrettende Behandlung verfügbar ist“.

Menschenrechtsorganisationen beklagen: Die Zahl der Ausreisegenehmigungen sei viel zu niedrig, verglichen mit der der Menschen in Not. Gut 18.500 Ga­za­ne­r*in­nen stehen laut den Vereinten Nationen auf der Warteliste für eine medizinisch bedingte Ausreise.

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