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Herbstferien im NordenLandesvater rät zum Hierbleiben

In Schleswig-Holstein und Hamburg stehen schon wieder Ferien vor der Tür. Familien, die in Risiko-Gebiete reisen, riskieren Schulpflichtverletzung.

Sollen Urlaub im eignen Land machen: Familien in Schleswig-Holstein Foto: Maurizio Gambarini/dpa

Hamburg taz | In Hamburg und Schleswig-Holstein stehen die Herbstferien vor der Tür. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) appellierte nun an die Bürger: „Verzichten Sie bitte auf einen Urlaub in den Herbstferien.“ Zurzeit sei es kaum wo so sicher wie in Schleswig-Holstein. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) setzte via Bild noch eins drauf. Eltern sollten, statt ins Ausland zu fahren, „lieber in digitale Endgeräte für die Kinder investieren“.

Priens Appell reizte den SPD-Politiker Martin Habersaat zum Widerspruch. „Das erinnert mich an: Wenn sie kein Brot haben, gebt ihnen Kuchen.“ Denn Eltern, die sich Auslandsurlaube leisteten, seien nicht die, deren Kinder keine Laptops hätten. Den Reisehinweis finde er aber richtig.

In Hamburg gibt es laut Senatssprecher Marcel Schweitzer zwar keine Empfehlung, gar nicht ins Ausland zu reisen, „es sollte aber niemand ausgerechnet in ein heute schon bekanntes Risikogebiet fahren“, sagt er. Die Risiko-Einstufung, die zuletzt neben der Türkei und Spanien Regionen in 14 EU-Staaten traf, führt zu einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Touristen können Pauschalreisen dorthin kostenlos stornieren. Bei Individualreisen gilt dies als schwieriger.

Den Risikogebietsrückkehrern droht zudem eine Verschärfung. Noch gilt, dass sie 14 Tage in Quarantäne müssen, diese aber mit einem Negativ-Coronatest abkürzen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Ab dem 15. Oktober soll bundesweit gelten, dass Rückkehrer mindestens fünf Tage in Quarantäne müssen. „Frühestens dann kann man den Test machen“, erläutert Martin Helfrich von Hamburgs Sozialbehörde.

Die Behörde warnt

In Hamburg, wo seit August 241 Schüler und 41 Lehrer infiziert wurden, weist die Schulbehörde Eltern mit einem Brief auf die Fünf-Tage-Regel hin. Kommt ein Kind nach dem 12. Oktober, also ab Montag der zweiten Ferienwoche, aus einem Risikogebiet zurück, darf es nur mit ­Negativtest zur Schule. So versäumte Schultage gelten laut Behördensprecher Peter Albrecht als Schulpflichtverletzung, wenn die Familie wissentlich ins Risikogebiet fuhr.

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1 Kommentar

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  • "So versäumte Schultage gelten laut Behördensprecher Peter Albrecht als Schulpflichtverletzung, wenn die Familie wissentlich ins Risikogebiet fuhr."



    Was ist das denn für ein Hobby-Winkeladvokat ?

    Wenn die Fakten als Druckmittel nicht aussreichen werden alternative Fakten geschaffen, ja ?

    Vielleicht sollten die Eltern im Umkehrschluss den Schulbesuch einklagen.



    Denn es sind sicherlich geeignete und zumutbare organisatorische Maßnahmen denkbar, den infektionsgefährdeten SuS die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. (z.B. Remote)

    Da wird man dann vor Gericht sicher eine Güterabwägung zwischem dem Recht auf Bildung und dem "Recht auf Behördliches Versagen" (nach nunmehr mehr als sechs Monaten Pandemie !!!) treffen.