Hat Hamburg Steuergeld verschenkt?: Cum oder Ex-Bürgermeister
Die Vorwürfe zu nicht eingeforderten Steuer-Millionen aus Cum-Ex-Aktiengeschäften bringen die Hamburger SPD im Wahlkampfendspurt in Erklärungsnot.
Zwar ist es schwierig zu beurteilen, ob die Hamburger Steuerverwaltung tatsächlich falsch gehandelt hat. Jedoch geben die Rahmenbedingungen des Forderungsverzichts Anlass zu Misstrauen: So hat die Senatskanzlei eine Anfrage zu Gesprächen von Senatsmitgliedern mit der Warburg-Bank falsch beantwortet. Und die SPD hat im Folgejahr insgesamt 45.500 Euro Spenden aus dem Umfeld der Bank erhalten, wie das Hamburger Abendblatt unter Verweis auf die Rechenschaftsberichte der Parteien errechnete.
Der Vorgang gehört zu dem Komplex fragwürdiger Aktiengeschäfte, die den deutschen Fiskus insgesamt mehrere Milliarden Euro gekostet haben dürften. Bei diesen sogenannten Cum-Ex-Deals wurden Aktien rund um den Dividenden-Stichtag schnell ge- und verkauft. Ziel war es, sich die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten zu lassen – ein dreister Griff in die Steuerkasse, bei dem skrupellose Anwälte und Banker Gesetzeslücken nutzten.
Konkret geht es darum, dass die Finanzbehörde 2016 eine 47 Millionen Euro hohe Steuerschuld der Warburg-Bank aus dem Jahr 2009 verjähren ließ, obwohl das Absahnen mit Hilfe von Cum-Ex-Geschäften seit Jahren bekannt war. Forderungen aus den Folgejahren machte die Finanzbehörde geltend – allerdings erst nach ausdrücklicher Anweisung aus Berlin.
Treffen mit dem Bürgermeister
Brisant wird die Sache durch einen Tagebuch-Eintrag des damaligen Warburg-Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Olearius. Darin berichtet der Banker von einem Treffen mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz, bei dem die Lage der Bank in den laufenden Cum-Ex-Ermittlungen besprochen worden sein soll.
In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken zum Thema Cum Ex hatte der Senat noch im November „persönliche Gespräche zwischen dem Bankhaus M. M. Warburg und dem Senat verneint. Das Bundesfinanzministerium bestätigte der taz dagegen, dass sich Scholz im November 2017 mit dem Warburg-Chef getroffen habe. Warum die Senatskanzlei das bestritten habe, wisse man nicht, sagte ein Sprecher.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden rund um den Dividenden-Stichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende gehandelt. Sie sind so angelegt, dass sich die Investoren eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach* erstatten lassen können.
Beteiligt war an solchen Taten ein ganzes Netzwerk aus Anwälten, Banken, Beratern und Investoren. Dabei wurden die Modelle im Lauf der Zeit immer komplizierter, um die Zahlungsflüsse zu verschleiern. Viele Beteiligte behaupteten, sie hätten nur Gesetzeslücken ausgenutzt.
Ob die Geschäfte strafbar waren, untersucht zurzeit das Landgericht Bonn.
* In einer ersten Version des Artikels stand hier zweimal. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Auch der Kreisvorsitzende der SPD Mitte, der Bundestagsabgeordnete Johanns Kahrs, räumte gegenüber dem Hamburger Abendblatt ein, sich mit Olearius getroffen zu haben. „Als zuständiger Wahlkreisabgeordneter rede ich seit über 20 Jahren mit jedem Bürger oder Unternehmen, also auch mit Vertretern von Banken“, sagte er.
Der Kreisverband Mitte hat laut Abendblatt mit 38.000 Euro besonders von den Warburg-Spenden profitiert. Allerdings seien aus dem Umfeld der Bank auch die FDP und die CDU mit Spenden bedacht worden.
Die Haupteigentümer der Warburg-Bank haben die Vorwürfe der Einflussnahme als „gehaltlose Unterstellungen“ scharf zurückgewiesen. „Die Bank hat sich nie mit unzulässigen, rechtswidrigen Forderungen oder Wünschen an die Fiskalverwaltung oder Politikerpersönlichkeiten gewandt“, heißt es in einem am Samstag veröffentlichten fünfseitigen Schreiben der Anwälte der wirtschaftlichen Haupteigentümer, Max M. Warburg und Christian Olearius. Gleichzeitig sei es aber selbstverständlich, dass Vertreter der Bank Gespräche mit allen führten.
Tschentscher sagte der taz, in den komplizierten Cum-Ex-Fällen sei es häufig schwierig darzulegen, ob eine Forderung oder ein Anspruch tatsächlich besteht. „Solche Entscheidungen müssen auch in einem gerichtlichen Verfahren Bestand haben, sonst drohen der Stadt große finanzielle Schäden durch Verzinsungsansprüche, Prozess- und Beraterkosten und möglicherweise Amtshaftungsansprüche“, sagte der Bürgermeister.
Der Umgang mit Cum-Ex-Geschäften ist auch deshalb schwierig, weil der Steuerraub erst allmählich ins Bewusstsein der politischen Sphäre drang und den Praktiken schrittweise Riegel vorgeschoben wurden. So griff eine erste Gesetzesänderung 2007 nicht, wenn der Handel über das Ausland abgewickelt wurde. Das änderte sich durch einen mit den Ländern abgestimmten Hinweis des Bundesfinanzministeriums ab Januar 2009. Laut einer Auskunft des Senats an die Bürgerschaft 2018 hat der Bundesfinanzhof „im Jahr 2016 Kriterien formuliert, an denen sich die Finanzverwaltung orientieren könne“.
SPD und Finanzbehörde behaupten, die aktuellen Vorwürfe seien ein alter Hut und vom Haushaltsausschuss der Bürgerschaft bereits im Rahmen einer Selbstbefassung vor zwei Jahren besprochen worden. Der CDU, aber auch dem grünen Koalitionspartner reicht das nicht. Sie forderten eine Haushaltsausschuss-Sondersitzung noch vor der Wahl.
Die Linke verlangte sogar einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der neuen Legislaturperiode. Den Linken-Abgeordneten Norbert Hackbusch interessiert dabei besonders, ob die Finanzbehörde der Warburg-Bank im Rahmen eines Deals einen Großteil ihrer Steuerschuld erlassen wollte.
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