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Hartz-IV-Urteil des VerfassungsgerichtsHöhere Sanktionen doch möglich

Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten zufolge zu umgehen.

War ihr Urteil doch nicht so eindeutig? Die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts Foto: dpa

Berlin afp | Auch nach dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern deutlich beschränkt. Laut den Richtern dürfen bei Pflichtverletzungen durch die Leistungsbezieher die Auszahlungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Laut Süddeutscher Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten – weil verschiedene Sanktionen einfach addiert würden. So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem 10-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden. Dann würden die Leistungen insgesamt doch um 40 Prozent gesenkt.

Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé.

Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach Auskunft des Arbeitsministeriums ist der von der SZ zitierte Entwurf noch nicht endgültig. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe.

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19 Kommentare

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  • In Folge von 35 Arbeitsjahren im Hartz-IV-Strafvollzug!

    Nach 35 Jahren in Vollzeitarbeit, zuletzt als älterer Handwerksmeister im befristeten Zeitvertrag, befand ich mich in ALG I. und ALG II. und damit im Hartz-IV-Strafvollzug.

    Hatte ich zuvor noch einen Stundenlohn von ca. 15 Euro, so bekam ich plötzlich, nach wenigen Wochen meiner Erwerbslosigkeit, ein Arbeitsangebot vom Arbeitsamt als Meister und Projektleiter.



    Aber unglaublich, der Bruttolohn lag nur bei 7,35 Euro- Std.

    Auf meine Nachfrage, beim Berliner Arbeitsamt, ob es sich bei diesem Angebot um ein Irrtum handeln könnte, bekam ich von der BA-Beamtin zur Antwort: "Sie können Aufstockung beantragen" und „dort bis zur Rente arbeiten“.

    Dass ich bei so einem geringen Arbeitslohn keine nennenswerten Rentenbeiträge zahlen und der größte Teil des Einkommens für Fahrkosten und Mietzahlung draufgehen würde, das interessierte die BA-Beamtin nicht.

    In Folge hatte ich „Residenzpflicht“ [vor Ort] und musste meine Bewerbungsunterlagen und Kontoauszüge vorlegen.

    PS: Ich fühlte mich vom deutschen Staat behandelt wie der letzte Dreck!

    • @Reinhold Schramm:

      "Aber unglaublich, der Bruttolohn lag nur bei 7,35 Euro- Std."

      So funktioniert halt das Hartz IV System und so war es ja auch beabsichtigt. Menschen werden zuerst vom Arbeitsmarkt ausgestoßen und dann kommt die Bundesagentur für Arbeit und presst die Menschen wieder mit Lohndumping in diesen "Arbeitsmarkt" zurück - meistens noch mit der Androhung einer Sanktion. Lohndumping und die Ausweitung des Niedriglohnsektors wird doch seit Hartz IV erfolgreich in Deutschland betrieben, um innerhalb Europas die Stellung als Exportweltmeister zu halten. Die SPD hat aus Deutschland das Niedriglohnland Nummer 1 gemacht. "Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." sagte Gerhard Schröder 2005 in Davos.

      Die SPD hat den Spitzensteuersatz für die Reichen von 53% auf 42% gesenkt. Die SPD hat die Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt. Die SPD hat Hartz IV und Hartz-IV-Sanktionen zu verantworten [Hartz IV = FORDERN UND Gewinne der Wirtschaft FÖRDERN]. Der SPD haben wir unzählige Zeitarbeitsfirmen zu "verdanken", die sich an der Armut auch noch frech bereichern.

      • @Ricky-13:

        **Hartz IV: Staat stockte 2018 Löhne um fast 10 Milliarden Euro auf** www.rnd.de/politik...HYT7W2BYHJTLI.html

        Der Steuerzahler will einfach nicht begreifen, was in diesem Land los ist. Der einfältige Steuerzahler prügelt auf den Hartz IV Empfänger ein, während der Reiche sich gerade den neuesten Aston Martin bestellt und über den niedrigen Spitzensteuersatz für Reiche lacht, den er der "sozialen Arbeiterpartei" SPD verdankt. Dass unsere Politiker jetzt auch noch einen Teil der Löhne von den Steuergeldern bezahlen, damit der Arbeitgeber noch mehr Geld einsparen kann, scheint keinen Bürger zu interessieren. Unsere Schulen brechen zusammen, aber die Arbeitgeber werden pro Jahr mit Milliarden Euro Steuergeldern "entlastet".

  • Danke für die Aufmerksamkeit an Tacheles Wuppertal.

  • 'Sanktionsfrei' schreibt hierzu: "Sozialminister Heil gab bekannt, dass er den empörenden Entwürfen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Übergangsregelungen von Sanktionen nicht zustimmen wird. Diese sahen vor, durch Schummeleien Sanktionen zu akkumulieren und selbst die Kosten der Unterkunft wieder angreifbar zu machen."

    Wollen wir hoffen, dass der BMAS-Chef Hubertus Heil (SPD) nicht wieder umkippt, denn dann war es das mit der SPD. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit den Sanktionen gegen die eigenen Bürger. Die SPD sollte endlich einen Schlussstrich unter Hartz IV setzen, sonst wird der Bürger einen Schlussstrich unter die SPD setzen. Die SPD "krümelt" doch jetzt schon bei ungefähr 10% herum, aber dass kann der wirkliche Souverän auch schnell unter 5% bekommen.

    Anscheinend hat der oberste Chef der Bundesagentur für Arbeit (Detlef Scheele) Angst um seinen Job und sein schönes Jahresgehalt von 300.000 Euro, denn wenn man nicht mehr so viele Bürger mit §10 SGB II und unter Androhung von Sanktionen in den Niedriglohnsektor pressen kann, dann ist der lukrative Job von Herrn Scheele auch bald weg. Kann auch mal jemand erklären, weshalb ein ehemaliger Politik- und Sportlehrer, der zeiteilig auch in Hamburg als SPD-Senator unterwegs war, der oberste Chef der BA geworden ist? Zuerst hat die SPD die Hartz-Reform in einem Sozialstaat ins Leben gerufen und dann wird ein SPD-Mann auch noch BA-Chef mit 300.000 Euro Jahresgehalt. Solche "soziale Gerechtigkeit" kann die SPD ja mal den sanktionierten Hartz IV Empfängern erklären, wie so etwas in einem demokratischen Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) und dann auch noch mit/von einer angeblich sozialen Partei (SPD) möglich war/ist.

  • Ich habe die ganze Berichterstattung noch nie verstanden. Das BVerfG hat eindeutig höhere Sanktionen nicht verboten, sondern nur Maßstäbe gesetzt. Eine 100% Sanktion bleibt weiterhin möglich. (Rn. 209 des Urteils)



    Wie kommt die taz also auf die Idee mit höheren Sanktionen als 30% müsste automatisch das Urteil verletz sein?

    • @Choronyme:

      Das stimmt, allerdings nur dann, wenn die Obliegenheitsverletzung des Antragstellers darin liegt, dass er eine ihm angebotene zumutbare Arbeit nicht angenommen hat. Das ist nachvollziehbar, weil - wie das BVerfG in Rn. 209 anführt - in dieser Situation letztlich gar keine Bedürftigkeit vorlag, weil der Antragsteller durch Annahme des Arbeitsangebots seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren konnte. Werden andere Mitwirkungspflichten verletzt, ist eine derart weitreichende Kürzung nach dem BVerfG-Urteil unzulässig.

      • @Lockenkopf:

        Vollkommen richtig. Aber auch diese Differenzierung wird in dem Artikel, wie in fast allen Artikeln, nicht dargestellt. Es gibt nun mal Sanktionen über 30%. Hier dem Ministerium vorzuwerfen, es würde weiterhin über 30% gehen, ohne darzustellen, dass es gerade keiner der Fälle ist in denen das BVerfG dies zulässt, ist unnötig.

  • 0G
    07400 (Profil gelöscht)

    Sanktionen?

    HaHaHa

    Wenn der Hartz 4 Satz unter Existenzminimum liegt. Und die Existenz damit schon bedroht.



    Ja dann kann man bei einer Sanktion gleich zu seinem zustehenden Recht des Grundsätzlichen Greifen.

    Wo doch weder das Geld Abgeordneter Beamter Angestellter Ministerien und Hartzer ff aus einem anderem Topf der Arbeitenden entnommen wird.

    Also - Sanktionen für alle sind gleich GG Artikel 3.



    Der Hartzer macht einen Fehler - damit der Fallmanager - damit die GF Jobcenter - damit die Agentur - damit Ministerium - damit Minister - damit Regierung. Also Endlich Sanktionen damit alle Verantwortlichen Gleich sind.

    Erstmal alle Urteile richtig lesen. Ein Gesetz schützt ein Individuum vor dem Dumm einer Gruppe. Wenn ein Individuum nun sanktioniert.



    Wo war da die Leistung Verantwortung der Gruppe?

  • Der Bürger soll sich an Recht und Gesetz halten und die Politik unterwandert Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die Parteien gefährden zunehmend die Demokratie.

  • Die Regierung will sanktionieren. Mal sehen, ob sie das wirklich hintenrum hinbekommen. Ich glaube, dass die Hartz IV-Sanktionen ein ganz wesentlicher Pfeiler dafür sind, dass SPD, CDU und CSU bei den Wahlen einstecken müssen. Vor allem die SPD hat sich selbst ins Bein geschossen, als sie dieses System mit diesen extrem niedrigen Sätzen und dazu noch Sanktionen und einem Berg von Bürokratie geschaffen haben. Für Durchschnittsmenschen sind schon die Briefe und Vorgänge der Jobcenter nicht nachvollziehbar oder verständlich.

    • @Andreas_2020:

      Leider nur zu korrekt!



      Nicht nur, dass Briefe aus 2 Sätzen Information und 2 Seiten Drohungen bestehen - wenn man die Information dann nicht versteht, kann man noch nicht mal nachfragen und die Information erklärt bekommen! Denn die Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung werden hermetisch abgeschirmt. Klar gibt es eine Sammelnummer für Fragen - aber die Menschen dort verstehen den Sermon oft auch nicht. Sie stellen dann eine Bitte um Rückruf beim Sachbearbeiter ein. In meinem Fall kam der Rückruf seit ca. 4 Jahren immer noch nicht. Aber natürlich wurde ich sanktioniert, weil ich ja schließlich die geforderte Aktion (die weder ich, noch die Leute am Hilfetelefon verstehen konnten) nicht erbracht habe!



      Meine Sanktionen waren natürlich berechtigt und meine eigene Schuld...

      • @Mainzerin:

        "Denn die Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung werden hermetisch abgeschirmt."

        Beamte sind eigentlich in diesem Staat für die Bürger da. Dass Jobcentermitarbeiter und Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung schon Angst vor dem Bürger haben und es in einer "Behörde" wie den Jobcentern schon Sicherheitsdienste gibt, wird sicherlich seinen Grund haben. Willkür und Schikane gab es vor der Hartz-Reform in einer deutschen Behörde nämlich nicht und deshalb mussten Beamte, vor der Agenda 2010, auch keine Angst vor dem Bürger haben. Ein Bürger musste damals in einer deutschen Behörde auch keinen Knebelvertrag unterschreiben (Eingliederungsvereinbarung), um seine seit seiner Geburt verbrieften Grundrechte abzugeben.

        "Nicht nur, dass Briefe aus 2 Sätzen Information und 2 Seiten Drohungen bestehen - wenn man die Information dann nicht versteht, kann man noch nicht mal nachfragen und die Information erklärt bekommen!"

        Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Da Jobcentermitarbeiter und Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung aber oftmals das Sozialgesetzbuch auch nicht verstehen, da sie auch keine Juristen sind, wird arrogant "von oben" dem Bürger erzählt, dass er sich gefälligst an Gesetze zu halten hat. Da der Deutsche - im Gegensatz zum Franzosen - es gewöhnt ist zu gehorchen, wird er sich natürlich brav unterordnen. Der Franzose ist nicht so ein Duckmäuser wie der Deutsche, der sich seit Jahren zum Niedriglohnsklaven degradieren und als "fauler Hartzer" beschimpfen lässt. Der Franzose geht auf die Straße und zeigt den Politikern, dass in ihm immer noch das Blut seiner Vorfahren vom 14. Juli 1789 fließt. Vielleicht sollten die Deutschen mal von den Franzosen lernen, wie man mit selbsternannten Fürsten (Politikern, Beamten) umgeht, die das Grundrecht des Bürgers mit Füßen treten.

    • 0G
      06137 (Profil gelöscht)
      @Andreas_2020:

      Ist es zu viel verlangt, wenn man schon vom Staat seinen Unterhalt finanziert bekommt, wenigstens einen Termin einzuhalten oder bei Verhinderung abzusagen? Hier wird ja geradezu so getan, als würden Sanktionen aus Jux und Dollerei verhängt.

      • @06137 (Profil gelöscht):

        "... als würden Sanktionen aus Jux und Dollerei verhängt."

        Nein, es geht hier nicht um Jux und Tollerei ("Tollerei" und nicht Dollerei, denn ein Tollhaus ist dieses Land geworden, seitdem die Neoliberalen hier das Sagen haben). Es geht um den weiteren Ausbau des Niedriglohnsektors, den Abbau des Sozialstaates und um die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Bürger.

        Der Wille der Politik und der BA zur Beibehaltung der Sanktionen ist eigentlich klar, denn mit Sanktionen kann man Menschen gefügig machen und ihnen den letzten Stolz austreiben. Danach sind sie lammfromm und machen was man ihnen sagt. Mit Sanktionen kann man auch Geld einsparen: Eine Anfrage der Bundespartei 'Die Linke' ergab, dass Arbeitslosengeld-II-Berechtigte in den letzten sieben Jahren 1,5 Milliarden Euro weniger staatliche Leistungen erhielten.

        Bei real 4 Millionen Arbeitslosen (ALG 1 und ALG 2), auf die eine Million offene Stellen kommen (meistens im Niedriglohnbereich und bei dubiosen Zeitarbeitsfirmen), ist klar, dass die Bundesagentur für Arbeit sich etwas ausdenken muss, damit der Bürger da draußen nicht die elendige Wahrheit mitbekommt und dass es gar nicht mehr genügend Arbeitsstellen für alle erwerbsfähigen Bürger gibt. Dass die Jobcenter in erster Linie nur noch für die monatliche "Schönung" der Arbeitslosenquote da ist, wissen doch selbst die Naivsten in diesem Land schon.

        Um es für einige Leser hier noch einmal deutlich zu machen. Wir leben in einem demokratischen und sozialen Bundesstaat, der sich Bundesrepublik Deutschland nennt (Art. 20 GG) und wenn dieser Staat keine Arbeitsplätze mehr hat, weil die Wirtschaft systematisch Jobs vernichtet, dann ist dieser Staat verpflichtet ein Existenzminimum für seine Bürger bereit zu stellen - auch wenn es vielen Leuten nicht passt, weil sie denken, Hartz IV ist nur für ungebildete Faulpelze erfunden worden. Die Wahrheit ist, in Hartz IV rutschen immer mehr Akademiker; auch aus dem MINT-Bereich (Ingenieure, Naturwissenschaftler).

        • 0G
          06137 (Profil gelöscht)
          @Ricky-13:

          Sie haben mit vielen Worten meine Frage nicht beantwortet. Die war nicht rhetorisch gemeint.

          • 0G
            06137 (Profil gelöscht)
            @06137 (Profil gelöscht):

            Sorry, was hat die simple Frage nach Höflichkeit und Respekt im Umgang mit Neoliberalismus zu tun?

          • @06137 (Profil gelöscht):

            Ich hatte auch nicht vor Ihre von Neoliberalismus triefende Frage zu beantworten.

      • @06137 (Profil gelöscht):

        Ja, genau. So wird mit Hartz IV Beziehern auch umgesprungen! Nicht von allen Bearbeitern, aber von viel zu vielen!



        "Ermessungsspielräume" sind ein riesiges Einfallstor für Willkür, das viele Bearbeiter gerne benutzen.