Grüne wollen Waffenrecht verschärfen: Einschränkungen für Sportschützen
Nach den Morden in Hanau fordern die Grünen in Niedersachsen, dass Sportschützen zu Hause keine Munition lagern dürfen.
Waffenrecht ist Bundesrecht. Doch die Länder können über den Bundesrat Initiativen starten und so Einfluss nehmen. Die gerade erst verabschiedete Verschärfung sieht vor, dass Menschen, die verfassungsfeindlichen Organisationen angehören, keinen Waffenschein erhalten. Auch müssen Jäger und Sportschützen nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr „Bedürfnis“ nach einem Waffenschein fortbesteht. Danach reicht der Nachweis einer Mitgliedschaft im Schießsportverein.
Der Mann, der am 19. Februar in Hanau neun Menschen erschoss, war ein Sportschütze und besaß legal Waffen und Munition. Seine Tat war rassistisch motiviert, zugleich galt er als psychisch auffällig.
„Wir sehen keinen Grund, warum Sportschützen bei sich zu Hause Munition lagern“, sagt der niedersächsische Grünen-Abgeordnete Helge Limburg zur taz. Die Schützenvereine könnten die Munition für ihre Mitglieder zentral ankaufen, gesichert lagern und „lediglich am Schießstand ausgeben“, eben dort, wo Sportschützen nur schießen dürfen.
Zudem fordern die Grünen, dass Sicherheitsbehörden neue Erkenntnisse über Waffenscheinbesitzer auch regelmäßig an die Waffenbehörden weiterleiten und dass sichergestellt wird, dass die im Bund beschlossene Verschärfung in den Kommunen auch umgesetzt wird.
Helge Limburg, Abgeordneter der Grünen
Limburgs Antrag stieß nun – mit Ausnahme der AfD, die vor einer Vorverurteilung der Jäger und Sportschützen warnte – allseits auf Zustimmung. Denn nach Hanau kündigte sogar Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an, das Waffenrecht erneut zu verschärfen.
„Es macht Sinn, das noch mal anzufassen. Die Erfolgschancen nach Hanau sind höher“, sagt der niedersächsische SPD-Abgeordnete Karsten Becker. Das Attentat auf die Tür einer Synagoge in Halle habe gezeigt, dass selbst gebaute Waffen ein zunehmendes Problem seien, das man in den Griff kriegen müsse, etwa durch die Kontrolle des Verkaufs von Bestandsteilen. In der Debatte verwies Becker darauf, dass heute rund 5,4 Millionen Waffen in Privatzbesitz sind, und nach wissenschaftlicher Erkenntnis mit der Zunahme von Schusswaffen auch die Zahl der Opfer von Gewalttaten ansteigt.
Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, „der Anschlag in Hanau lenkt den Blick erneut auch auf das Waffenrecht“. Die bestehenden Regelungen stießen bei Einzeltätern „naturgemäß auch an ihre Grenzen“. Da der Täter psychisch auffällig war, müsse man sich fragen, ob das Waffenrecht ausreichende Regelungen enthalte, „den Waffenbesitz von psychisch Kranken auch wieder zu entziehen beziehungsweise zu verhindern“. Zwar könnten die Waffenbehörden schon ein psychologisches Zeugnis fordern, „aber dafür müssen ihnen entsprechende Anhaltspunkte bekannt sein. Nur bei Personen unter 25 ist ein solches Zeugnis grundsätzlich vorzulegen“, so Pistorius.
Keine Waffen für psychisch Kranke
Er sprach sich eindringlich dafür aus zu prüfen, „ob weitere Änderungen nötig sind, um die Menschen zu schützen“. So müsse der Bedürfnisnachweis für Sportschützen auf den Prüfstand, „auch wenn die entsprechende Verschärfung gerade erst beschlossen wurde“. Zudem will auch Pistorius wie die Grünen anregen, „über Regelungen zum Erwerb und Lagerung der Munition nachdenken“.
Auch Uwe Schünemann (CDU) forderte: „Waffen gehören weder in die Hände von Extremisten noch von psychisch Kranken.“ Allerdings schoss er etwas übers Ziel hinaus, als er anregte, über eine Registrierung „psychisch auffälliger Patienten beim Landesgesundheitsamt“ nachzudenken, auf die die Waffenbehörden zugreifen können.
Limburg sagt dazu: „Wir müssen eine Regelung finden, die Waffenbehörden psychisch Kranke erkennen lässt, ohne dass diese Gruppe pauschal stigmatisiert wird.“
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