Gewalthilfegesetz wird kommen: 2,6 Milliarden für Frauenhäuser und Beratungsstellen
SPD und Grüne einigen sich mit der Union auf mehr Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen. Ein Gesetz mit härteren Regeln für Täter scheitert aber.
Ein anderes Vorhaben, das den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt stärken sollte, ist dagegen am Mittwoch endgültig gescheitert: Eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes sollte eine elektronische Fußfessel für Gewalttäter*innen und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings bundesweit festschreiben. Hier konnten sich SPD und Grüne im Rechtsausschuss nicht mit der Union einigen.
Die Parteien feiern es aber als Erfolg, dass immerhin das Gewalthilfegesetz kommt. Der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz sei ein Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, so SPD, Grüne und Union in einer gemeinsamen Erklärung. Die Einigung sei ein historischer Schulterschluss. „Dass das Gesetz jetzt kommt, ist ein riesiger Erfolg, den wir auch dem Druck der Zivilgesellschaft verdanken“, sagte Leni Breymeier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion der taz. „Heute ist eigentlich ein richtiger Scheißtag. Im Bundestag stimmt am Holocaust-Gedenktag Schwarz mit Braun. Dass wir trotzdem noch diese inhaltliche Einigung hinbekommen haben, ist gut.“
Rechtsanspruch gilt nicht für trans, inter und non-binäre Personen
Der Deutsche Frauenrat begrüßte die Einigung als historischen Moment und erklärte: „Das Gesetz wird Leben retten!“ Sprecherin Sylvia Haller kritisierte aber, dass am Ende noch transfeindliche Narrative das Gesetz prägten. Bis zuletzt hatten SPD und Grüne mit der Union auch darüber gestritten, ob der Rechtsanspruch für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gelten soll.
Die Union hat sich durchgesetzt: Der Rechtsanspruch gilt nun laut Gesetzestext nur für Frauen und ihre Kinder. „Wer die breit angelegte Desinformationskampagne gegen trans Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass diese Minderheit in der Folge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden wird“, so Haller.
Familienausschuss beschließt Gesetz für mehr Kinderschutz
Neben dem Gewalthilfegesetz hat der Familienausschuss auch den Kinderschutz gestärkt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung erhielt in der Ausschussanhörung am Montag viel Zustimmung, am Freitag soll er ebenfalls im Bundestag verabschiedet werden. So soll die bereits seit 2010 existierende Stelle der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) gesetzlich verankert werden. Darüber hinaus soll die Unabhängige Beauftragte dem Bundestag zukünftig wiederkehrend über das Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten.
Die derzeitige Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach von einem Meilenstein. Die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mache es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren. Auch der an die UBSKM angeschlossene Betroffenenrat begrüßte den Beschluss: „Dieses Gesetz ist der Beginn staatlicher Verantwortungsübernahme. Es ist ein Bekenntnis dafür, dass das Thema nicht mehr von der politischen Agenda verschwindet.“
Diversitätsstrategie im Kabinett beschlossen
Das Bundeskabinett beschloss außerdem noch die lange geplante Diversitätsstrategie für die öffentliche Verwaltung. Vorgesehen ist etwa, dass die Behörden Personalstrategien ausarbeiten, Mitarbeitende für Diskriminierung sensibilisiert werden, gezielte Anwerbekampagnen gestartet werden oder Bewerbungsverfahren anonymisiert werden. Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radowan, sagte dazu: „Deutschland ist eines der diversesten Länder der Welt, doch diese Vielfalt spiegelt sich noch nicht ausreichend in unseren Ministerien, Ämtern und Behörden wider.“ Das wolle man nun ändern und „das Potenzial von Vielfalt in der Verwaltung besser nutzen“.
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