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Wal in kritischem ZustandGestrandeter Buckelwal hat Wasser in der Lunge

Der gestrandete Meeressäuger ist in einem schlechten Zustand, aber noch am Leben. Auch ein Gericht befasst sich damit, ob das Tier noch gerettet werden kann.

„Er atmet noch“: der geschwächte Buckelwal vor der Insel Poel Foto: Florian Manz/greenpeace germany/dpa

dpa | Der vor der Ostseeinsel Poel gestrandete Wal lebt noch. „Die Lage ist unverändert. Die Streifen konnten in der Nacht nicht feststellen, ob der Wal noch atmet. Aber über den Stream sieht man, dass er noch atmet“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Morgen der Deutschen Presse-Agentur. Auf dem Livestream des Nachrichtenportals News 5, das mittlerweile ein Wärmekamerabild sendet, ist der Wal orangefarben erkennbar. In regelmäßigen Abständen stößt er Luft aus. Auch das ist auf dem eingefärbten Livebild gut zu erkennen.

Allerdings geht es dem vor Insel Poel gestrandeten Wal nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. „Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt“, teilte Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Montag mit. Dies sei ein Hinweis darauf, dass seine Organe schwer geschädigt seien. „Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer.“ Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.

Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tiers unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.

Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarbucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des Gesundheitszustandes des Tiers eingestellt, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie der Minister mitteilte.

Eilverfahren am Verwaltungsgericht

Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag noch offen.

Der Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag (10. April) abgelehnt, so eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Es habe zudem bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.

Minister: Keine Pflicht, alles zu tun, um Wal zu retten

Backhaus beklagte „wüste Verschwörungstheorien“ im Internet. „In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich“, erklärte er. „Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von Fake News Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern.“

So sei es nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht bestehe nicht. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zwar zum Schutz der Tiere, dies sei aber eine Staatszielbestimmung und begründe keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. „Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.“

Auch sei es nicht richtig, dass es ein Verstoß gegen den Tierschutz sei, wenn nichts unternommen werde. Backhaus: „Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft.“ Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachten, seien rechtswidrig.

Steinmeier interessiert sich für gestrandeten Wal

Auch das deutsche Staatsoberhaupt will sich über den gestrandeten Buckelwal informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs im Ozeaneum in Stralsund plant Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag einen Austausch mit Experten über den Wal, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.

Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus als 18. Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln will.

Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener Einrichtungen geplant. Zum Abschluss soll Steinmeier am letzten Tag nach einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist eines der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.

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