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Gesinnungscheck für StaatsdienerHamburgs neuer Radikalenerlass nimmt letzte Hürde

Nach heftiger Debatte stimmt Hamburgs Innenausschuss dem Gesetz zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz zu. Dabei sind jetzt sogar die Jusos dagegen.

Schon zu viel Kapitalismuskritik? Ob diese Kletterer noch Sportlehrer werden können, soll im „Einzelfall“ entschieden werden Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Es ist nun noch eine Formalität, dass Hamburgs Bürgerschaft die Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschließt. Denn am Donnerstagabend votierte der Innenausschuss dafür, mit Stimmen von CDU, SPD und Grünen – gegen Linke und AfD. Dann wird eine Schnittstelle „scharf geschaltet“, die das Personalamt mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) verbindet. Von jedem Bewerber für einen Job bei der Stadt werden Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit eingegeben und geschaut, ob es einen Treffer gibt.

Vor dieser „Regelanfrage“ hatten der DGB und ein „Bündnis gegen Berufsverbote“ eindringlich gewarnt. Damit drohe eine Rückkehr des Radikalenerlasses aus den 1970er Jahren. Die SPD-Abgeordneten und ihr Innensenator Andy Grote verbaten sich diesen Vergleich. Der Maßstab bleibe der gleiche wie bisher, sagte Grote. „Der Umgang mit den Erkenntnissen ändert sich nicht. Aber wir prüfen systematischer“.

Grote verwies auf eine islamistische Gruppe, deren rund 300 Mitglieder mit den Daten abgeglichen wurden und prompt eine „zweistellige Trefferzahl“ an städtischen Beschäftigten ergeben hätten, allein an einer Schule drei bis vier. „Das ist ein absolutes Alarmsignal“, sagte er. Hamburg dürfe dies nicht dem Zufall überlassen. „Wenn das Landesamt für Verfassungsschutz diesen Abgleich nicht gemacht hätte, hätten wir das nie erfahren.“ Hat es aber.

Bei einer Expertenanhörung Anfang Januar hatte Olaf Schwede vom DGB-Nord den Gesetzentwurf als „übers Ziel hinausschießend“ kritisiert. Die Stadt habe mit einem jüngst verschärfen Disziplinarrecht und einer inzwischen eingeführten Selbsterklärung für neue Beschäftigte, dass sie zu keiner verfassungsfeindlichen Gruppe gehören, genug „wirksame Instrumente“.

Grote fürchtet, der Verfassungsschutz werde diffamiert

Zugleich gehe aus dem Entwurf nicht hervor, welche Informationen der Verfassungsschutz zur Verfügung stelle und welche die Betroffenen erhielten. „All dies erhöht die Gefahr, junge Menschen abzuschrecken, sich beispielsweise für Klimaschutz, Frieden oder gegen Rechtsextremismus zu engagieren“, so Schwede. Der Linke-Abgeordnete Deniz Celik griff dies nun auf und fragte, „ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird“.

Dies verärgerte Grote. Die Behauptung, jetzt wären massenhaft Klimaaktivisten im Visier des Verfassungsschutzes, diffamiere dessen Arbeit. Es gehe hier immer um Einzelfallentscheidungen. „Es gibt auch Extremisten, die das klare Ziel haben, in der Klimaschutzbewegung verankert zu sein.“

Die Sorge vor den Auswirkungen der Regelabfrage treibt jetzt allerdings auch die Hamburger Jusos um, die von einem „historischen Irrweg“ sprechen. Besonders kritisch sei, dass die Informationen für die Überprüfung aus dem bundesweiten Zentralregister „Nadis“ entnommen werden. Das neue Gesetz verpflichte den Verfassungsschutz, alle Informationen an das Personalamt weiterzuleiten, sagte Juso Jakob Lichtenberg. Da in anderen Ländern bald die AfD regieren könne, müssten in naher Zukunft Informationen von Verfassungsschutzbehörden berücksichtigt werden, die „von Rechtsextremen kontrolliert werden“.

Bei der Expertenanhörung im Januar gab es gegen dieses „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes“ rein juristisch nicht viele Einwände. Die von den Grünen geladene Juristin Sarah Geiger beschwichtigte, die geforderte „beamtenrechtliche Treuepflicht“ schließe eine Kritik an der Regierung nicht aus, solange diese auf dem Boden von Grundgesetz und Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung (FDGO) bleibe.

Sie regte aber auch an, die Frage enger zu fassen, um welche Grundprinzipien es bei der Überprüfung der Verfassungstreue geht. Wichtig seien laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 die Garantie der Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Es könne nicht sein, dass jemandem, der das staatlich garantierte Recht auf Eigentum kritisiert, unterstellt wird, er stelle die FDGO infrage, sagte Geiger. Sprich: Etwas Kapitalismuskritik müsse erlaubt sein.

Es geht um den Einzelfall, sagte Verfassungsschutzchef Torsten Voß. Ein T-Shirt mit der Aufschrift „System Change“ könne jemand tragen, weil er für den Klimaschutz grünen Stahl möchte – oder weil er das ganze System überwinden wolle

Deniz Celik fragte nun Grote, ob Geigers Anregung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Der legte sich nicht fest. Dies sei eine „rechtlich vertretbare Auffassung“. Dies werde aber nicht durch den Verfassungsschutz festgelegt, sondern durch Gerichte. Ob Erkenntnisse relevant seien, entscheide nicht der Verfassungsschutz, sondern die Einstellungsstelle in Abstimmung mit dem Personalamt. Und er betonte, jede Entscheidung sei „justiziabel“, sprich rechtlich überprüfbar.

Gibt es einen „Treffer“, wird der Fall beim Verfassungsschutz manuell bearbeitet. Verfassungsschutzchef Torsten Voß sagte, es könne sein, dass eine Weitergabe von bestimmten Informationen den „Zugang“ zu ebendiesen erschwere. Dann gebe es lediglich ein „Behördenzeugnis“, das Anhaltspunkte umfasse. Für Deniz Celik wirft auch das Fragen auf: „Um sich zur Wehr zu setzen, muss man alle Informationen bekommen“, sagte er. Mit Blick auf besorgte junge Leute wollte Celik sodann wissen, ob man schon in der Datenbank erfasst wird, wenn bei einer Demo auch Linksextremisten mitlaufen.

„Es geht um den Einzelfall“, sagte auch Voß. Ein T-Shirt mit der Aufschrift „System Change“ könne jemand tragen, weil er für den Klimaschutz grünen Stahl möchte – oder weil er das ganze System überwinden wolle. Es sei auch nicht so, dass man jungen Menschen die Zukunft versaue. Die Daten von unter 18-Jährigen würden nur für zwei Jahre gespeichert.

Die Jusos, die vor ihrer Pressemitteilung Gespräche mit dem Senator geführt hatten, beruhigte dies nicht. Sie fürchten ein „faktisches Vetorecht des Verfassungsschutzes“, weil sich das Personalamt schwerlich über dessen Einschätzung hinwegsetzen werde. Die SPD-Jugendorganisation mahnte, die bürgerrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen, und traten dem „Hamburger Bündnis gegen Berufsverbote“ bei. Das plant nun für den 21. März noch mal eine Demo, weil das Gesetz wahrscheinlich am 25. März in der Bürgerschaft verabschiedet wird.

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5 Kommentare

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  • Aram Ockert , Autor*in ,

    Die Logik von Andy Grote ist von bestechender Schlichtheit.Wenn man gerade nicht Plapperjargon und Gesinnungskitsch pflegt, übt man sich eben im scheinbaren Gegenteil: nüchterner Sicherheitspolitik.



    Weil ein automatischer Datenabgleich ein paar Treffer produziert, wird vorsorglich gleich die gesamte Bevölkerung überprüft – jedenfalls der Teil, der beim Staat arbeiten möchte. Aus einem Einzelfund wird der Argumentationssteinbruch für den pauschalen Verdacht. Vorsicht ist schließlich besser als Nachsicht. Weiß doch jedes Kind.



    Nicht mehr konkrete Anhaltspunkte rechtfertigen eine Prüfung – geprüft wird einfach jeder. Das ist fair. Alle sind gleichermaßen verdächtig. Und wer nichts zu verbergen hat, hat bekanntlich auch nichts gegen eine kleine Gesinnungsvorsorgeuntersuchung einzuwenden. Vielleicht wird dabei sogar der eine oder andere freie Radikale noch rechtzeitig auf geordnete Bahnen zurückgeführt.



    „Wir hätten es sonst nie erfahren.“ – man weiß ja nie, was sich alles entdecken ließe. Der Erkenntnisgewinn wächst zuverlässig mit der Eingriffstiefe. So betrachtet ist Freiheit aus Sicht des Staates vor allem auch ein Informationsdefizit bei ihm selbst.

  • Im Prinzip sinnvoll, dass bei Kandidaten für den Staatsdienst geprüft wird ob und was beim Verfassungsschutz über sie bekannt ist.



    Genauso sollte dann aber möglich sein, dass jeder Bürger abfragen kann, was beim Verfassungsschutz über ihn gespeichert ist. So dass man ggf Fehrinformationen oder ggf ungesetzliche Akteneinträge löschen lassen kann.

    • @T-Rom:

      So So - ehra Prinzipien



      🤖 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V.m. 1 I GG): Da Daten anlasslos erhoben werden, ist dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.



      Berufsfreiheit (Art. 12 I GG): Die Überprüfung kann den Zugang zum Beruf erschweren.



      Verhältnismäßigkeit: Die Regelanfrage wird oft als unverhältnismäßig kritisiert, da sie ein "Misstrauen für alle" statt gezielter Überprüfung bei Verdacht darstellt.



      Verfahren: Der Verfassungsschutz prüft, ob Erkenntnisse gegen die Person vorliegen. Wenn ja, folgt eine Anhörung des Betroffenen. Die Entscheidung über die Einstellung trifft jedoch die personalverwaltende Stelle, nicht der Verfassungsschutz.



      Aktuelle Debatte: Aufgrund von Entwicklungen wie der "Reichsbürgerszene" wird die Wiedereinführung der Regelanfrage (oft assoziiert mit dem Radikalenerlass) in vielen Ländern diskutiert, ist aber politisch und verfassungsrechtlich stark umstritten.



      Verfassungsblog



      +7



      Die Regelanfrage ist ein präventives Instrument zur Überprüfung der Verfassungstreue, das verfassungsrechtlich am Spannungsfeld zwischen Grundrechtsschutz der Bewerber und dem Schutz des Staates (wehrhafte Demokratie…



      Sach mal - Principiis obsta •

  • Warum wirft man einen Bumerang und wundert sich dann, wenn er zurückkommt?



    Als es gegen rechts ging: Ausweitung der Befugnisse des VS, Meldestellen, Delikte unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, Radikale raus aus dem Staatsdienst etc. - alle jubeln.



    Und dann werden die Regelungen logischerweise auf alle ausgeweitet - "oh nein, so war das ja aber gar nicht gewollt..."

    Um mal ganz schwarz zu malen:



    Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe an Gesetzen, Regelungen etc., bei denen wir uns noch wundern werden, wie eine regierende AfD diese plötzlich zum eigenen Vorteil nutzen wird.

  • Eine Selbsterklärung ist in meinen Augen genauso sinnvoll wie die Frage bei der US-Einreise, ob man vorhat, Anschläge zu verüben oder den Präsidenten zu töten. Ist schon richtig, vorab zu schauen.