Gesichert rechtsextreme Partei: Rufe nach einem AfD-Verbot werden lauter
Die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat die Debatte über ein entsprechendes Verfahren neu entfacht. Das Verfassungsschutzurteil sei Teil eines „autoritären Umbaus“ der Gesellschaft, sagt Wagenknecht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Freitag laut Mitteilung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein – wegen der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisierten die Verfassungsschutz-Hochstufung ihrer Partei als politisch motiviert und kündigten an, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen. Auch Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, bekräftigte dies in den ARD-Tagesthemen am Freitagabend und kritisierte, dass der AfD der Bericht mit den Belegen des Verfassungsschutzes nicht vorliege.
Die Berliner Justiz-Senatorin Felor Badenberg (CDU) betonte im Deutschlandfunk am Samstag, dass es keinen Rechtsanspruch gebe auf die Veröffentlichung des Gutachtens des Verfassungsschutzes. Wenn die AfD jedoch gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehe, werde ihr auch das Gutachten zur Verfügung gestellt, sagte Badenberg.
Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, sprach sich in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) gegen einen AfD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus. „Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal.“ Dürr forderte: „Wir müssen die AfD politisch wieder klein machen, indem wir konkrete Probleme endlich lösen.“
Hingegen befürwortete der Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) ein AfD-Verbotsverfahren. „Die Entscheidung des Verfassungsschutzes ist konsequent und eine gute Grundlage für ein zeitnahes Verbotsverfahren“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Eine wehrhafte Demokratie könne ihrer eigenen Zersetzung durch Antidemokraten nicht folgenlos zuschauen.
Auch der CDU-Politiker und Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens, Marco Wanderwitz, sieht nun bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. Wanderwitz betonte im Interview mit RTL und N-TV am Freitagabend, dass ein Verbot der AfD das effektivste Mittel sei, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern. „Und deswegen muss die AfD sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“, sagte Wanderwitz. Einem Zeitungsbericht zufolge soll die Einstufung der AfD durch den Verfassungschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ auch Thema auf der nächsten Innenministerkonferenz werden.
Der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) werde „sicherstellen, dass die Thematik Gegenstand auf der Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven sein wird“, sagte eine Sprecherin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie fügte hinzu, dass Mäurer dazu auch einen Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz einladen werde.
Wagenknecht: Demokratie einen Bärendienst erwiesen
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch beklagt das Bündnis Sahra Wagenknecht einen „autoritären Umbau“ der Gesellschaft. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe der Demokratie einen Bärendienst erwiesen, meinte die Parteigründerin und Bundesvorsitzende Wagenknecht.
„Tatsache ist, dass die Parteien der selbsternannten ‚demokratischen Mitte‘ seit Jahren einen autoritären Umbau unserer Gesellschaft vorantreiben, die freie Meinungsäußerung einschränken, unliebsame politische Kräfte mit undemokratischen Mitteln bekämpfen und massiven Konformitätsdruck erzeugen“, sagte sie.
Auch der Streit über die Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl nach dem knappen Scheitern des BSW gehöre „in den gleichen Kontext der Erosion von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“.
Debatte über AfD-Leute im Staatsdienst und Parteifinanzen
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Bild: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“ Auch gebe die Entscheidung des Verfassungsschutzes „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits am Freitag angekündigt: „Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat.“ Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt.
Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung?
Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält es wie Herrmann für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner am Freitag.
Unter den Landesinnenministern ist ein mögliches Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen könnten, allerdings kein Konsens. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der Bild: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“
Sein Hamburger Amtskollege Andy Grote (SPD) äußerte sich zurückhaltender. Er sagte der Bild, für ein mögliches Verbotsverfahren sei die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – sollte sie gerichtlich bestätigt werden – eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung. Ob ein Verbotsverfahren mit der erforderlichen sehr hohen Erfolgsaussicht geführt werden könnte, wäre im nächsten Schritt vom Verfassungsschutz beziehungsweise Bundesinnenministerium zu prüfen.
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