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Gesetzentwurf zu FlüchtlingsunterkunftNeue Unsicherheit fürs Tempelhofer Feld

Der Senat will mehr Flüchtlinge auf dem Tempelhofer Feld unterbringen – und viel länger als geplant. Kritiker warnen vor einer dauerhaften Bebauung.

Heile Welt auf dem Feld steht Kopf: Zum Teil könnte Freiraum weichen müssen Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eine dauerhafte Bebauung auf dem Tempelhofer Feld schien zuletzt vom Tisch: Die SPD, die sich bis dato durchaus dafür erwärmen konnte, den Volksentscheid von 2014 für ein freies Feld zu übergehen, war davon abgerückt. Bei der Vorstellung des Wahlprogramms im Februar sagte Spitzenkandidat Steffen Krach: „Wir wollen das Tempelhofer Feld nicht bebauen, wir wollen es als Park schützen.“

Tatsächlich aber treibt der schwarz-rote Senat derzeit eine Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes voran, die eine langfristige, womöglich sogar dauerhafte Bebauung ermöglichen soll. Dies gilt zwar nicht für die Errichtung von regulären Wohnhäusern, aber für Geflüchtetenunterkünfte. Laut einem Gesetzentwurf des Senats soll die bisherige Befristung der Flüchtlingsunterbringung vor dem Flughafengebäude und auf Höhe des Columbiadamms bis 2028 entfallen.

Geplant ist, Teile des Feldes für „mobile Unterkünfte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen und Asylbegehrenden“ sowie „Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung“ zu nutzen. Die Ausweitung der bisher genutzten Flächen über das Vorfeld hinaus war bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden, soll nun etwa die nördliche Grillwiese umfassen, aber nicht mehr die Sportanlagen wie den Baseball-Platz.

Die Initiative 100 % Tempelhofer Feld schlug am Mittwoch Alarm: „Aus einer angeblich temporären Notlösung würde eine dauerhafte Bebauung“, so die Befürchtung. Die Gruppe verweist auf die Formulierungen im Gesetzentwurf. Hier ist wiederholt von einer „dauerhaften Nutzung“ die Rede, zudem sei der Passus zur „Rückbaupflicht“ der Flüchtlingsbauten gestrichen worden. Demnach könnten die Unterkünfte bis zu einer „dauerhaften Aufgabe der Nutzung“ bestehen bleiben, faktisch also für immer. Eine im Gesetz genannte Frist bis Ende 2036 ziele lediglich darauf, bis dahin das Feld bebauen zu dürfen – und nicht auf den Abbau.

Senat widerspricht sich selbst

Die Senatsverwaltung für Integration von Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD) schickte auf eine Anfrage der taz eine widersprüchliche Interpretation. „Die Fristsetzung zu Ende 2036 im Änderungsgesetz bietet die Grundlage für die mietvertragliche Vereinbarung“ des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten mit der Tempelhof Projekt GmbH. „Im Mietvertrag kann der für den Rückbau erforderliche Zeitraum festgelegt werden.“ Zugleich heißt es: Nutzung und Betrieb der Unterkunft „wären nach Beschluss des Änderungsgesetzes über Ende 2036 nur möglich, wenn eine weitere gesetzliche Änderung erfolgt“.

Doch genau daran gibt es erhebliche Zweifel. Anita Möller von der Initiative sagte der taz: „Entscheidend ist nicht, was der SPD-CDU-Senat jetzt behauptet. Entscheidend ist der Gesetzestext. Dort wird eine unbefristete Nutzung des Gebauten ermöglicht.“ Außerdem habe die Vergangenheit gezeigt, wie SPD und CDU mit Befristungen im Gesetz umgehen,. Schon 2019 sollten die Container zurückgebaut sein, doch sie stehen dort noch imemr.

Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung der Grünen-Fraktion, spricht von einer „widersprüchlichen Antwort“ des Senats, die ihn „noch nervöser mache“. Würde es der Senat bei einer Befristung belassen wollen, hätte er einfach die bisher genannte Jahreszahl der Befristung 2028 durch 2036 ersetzen können. Stattdessen aber fielen die Änderungen viel umfangreicher aus. Womöglich zeige sich an den unklaren Formulierungen auch ein Dissens zwischen SPD und CDU. Dies würde auch erklären, warum der Entwurf aus dem September bislang noch nicht in die Ausschüsse eingebracht wurde.

Wir vermuten, dass vor der Wahl Fakten geschaffen werden sollen

Anita Möller, 100 % Tempelhofer Feld

Schwarze warnt zumindest vor einer „Aushöhlung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes“. Seine Befürchtung: „Der Senat versucht einmal mehr unter dem Deckmantel der Unterbringung von Geflüchteten das Gesetz so zu ändern, dass eine Bebauung möglich wird.“ Die Grünen hatten vorgeschlagen, bisher ungenutzte Flächen auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes zu nutzen, statt die Unterbringung auf Teile des Feldes auszuweiten. Grundsätzlich kritisiert Schwarze aber den Ansatz der Massenunterkünfte, die „nicht für menschenwürdige Unterbringung geeignet“ seien.

Insgesamt 1.100 Geflüchtete sollen laut den Plänen auf dem Tempelhofer Feld zukünftig Platz finden. Erste Entwürfe der geplanten dreistöckigen Modulbauten zeigen auch optisch, dass es womöglich um mehr geht als eine befristete Nutzung. Die Bauten ähneln klassischen Wohnhäusern deutlich mehr als den bislang verwendeten Containern. Die Rede ist von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren. 1.000 Hektar, etwa 5 Prozent des Feldes, sind für die Bebauung vorgesehen.

Die Initiative 100 % Tempelhofer Feld hatte lange darauf spekuliert, dass der Senat trotz des Gesetzentwurfes gar nicht tätig werden würde. Doch inzwischen werde das Vorhaben „mit Eile verfolgt“, Bauvorbereitungen liefen bereits seit Januar. Anita Möller sagt: „Wir vermuten, dass vor der Wahl Fakten geschaffen werden sollen.“

So sei die Umsiedlung einer Minigolf-Anlage, die sich auf den zukünftig zur Nutzung vorgesehen Flächen befand, bereits erfolgt. Auch gebe es schon Ausschreibungen für die Errichtung der Modulbauten. Das Gesetz selbst muss noch in den Ausschüssen für Integration sowie Umwelt- und Klimaschutz beraten werden, ehe es zur Abstimmung ins Plenum des Abgeordnetenhauses eingebracht werden kann.

Eine politische Entscheidung

Dass die Bebauung nur für die notwendige Unterbringung von Geflüchteten erfolgen soll, ist für die Initiative eine „Instrumentalisierung“. Und sie ist eine politische Entscheidung. So hatte sich der Senat zuletzt von dem Ziel einer möglichst dezentralen Unterbringung von Geflüchteten verabschiedet. Stattdessen wird auf Großunterkünfte gesetzt: Neben dem ehemaligen Flughafen Tegel ist das das Tempelhofer Feld.

Kritik kommt auch von der gewählten Feldkoordination, einem Gremium von sieben Bürger:innen, die laut Gesetz bei der Entwicklung des Tempelhofer Feldes einbezogen werden müssen. In einer Mitteilung heißt es, man wurde über die aktuellen Planungen „weder vorab informiert noch in die Entscheidungen einbezogen“. Ein Brief an die Verwaltung von Senatorin Kiziltepe vom März, der Transparenz einfordere, sei bis heute unbeantwortet geblieben.

„Wenn selbst ein gesetzlich verankertes Beteiligungsgremium ignoriert wird, stellt das einen gefährlichen Präzedenzfall für ganz Berlin dar“, kommentiert die Feldkoordination. Die Vermutung: „Das aktuelle Vorgehen der Senatsverwaltung zielt offensichtlich darauf ab, durch Intransparenz und Zeitdruck vollendete Tatsachen zu schaffen.“ Die Ergebnisse des Volksentscheids und des Bürgerdialogs 2024 würden damit übergangen.

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