Tempelhofer Feld: „Es gibt da noch Klärungsbedarf“
Die schwarz-rote Koalition mag im Umweltausschuss doch nicht auf die Schnelle eine Änderung des Feld-Gesetzes für Flüchtlingsunterkünfte durchdrücken.
Ganz schnell und ohne viel Beratung hat die schwarz-rote Koalition eine geplante Änderung am Tempelhofer-Feld-Gesetz im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses durchwinken wollen. Schon nächste Woche wäre dann die Schlussabstimmung in der Plenarsitzung des Parlaments möglich gewesen. Erst auf den letzten Drücker nahm die Koalition am Donnerstagmorgen davon Abstand. Auf der Fläche am Exflughafen nahe des Columbiadamms, so stellte es Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) später im Integrationsausschuss dar, sollen neue und bessere Container die jetzigen ablösen. Dort Wohnungen zu errichten, sei nicht geplant.
„Wir wollen die Tagesordnung an diesem Punkt nicht ergänzen“, meldete sich morgens gleich zu Sitzungsbeginn des Umweltausschuss die SPD-Abgeordnete Linda Vierecke namens der Koalition. „Es gibt da noch Klärungsbedarf“, erklärte sie, ohne das weiter auszuführen oder explizit von „Tempelhofer Feld“ und „Änderung“ und damit den Rückzieher noch mehr publik zu machen. Schon in der Vergangenheit war jede Änderung des seit 2014 geltenden Gesetzes umstritten, das Bebauung auf dem Feld untersagt.
Tags zuvor hatte das noch ganz anders ausgesehen. Da hatte das Ausschussbüro die Oppositionsfraktionen darüber informiert, dass CDU und SPD keine 24 Stunden später über die Drucksache 19/2659 abstimmen wollten, die überschrieben ist mit „Gesetz zu Errichtung und Erhalt von Anlagen für geflüchtete Menschen und Asylbegehrende auf dem Tempelhofer Feld“. Das sollte ohne Debatte geschehen: „Eine ausführliche Aussprache ist von Seiten der Koalitionsfraktionen hierzu nicht erforderlich“, hieß es in der Mitteilung, die der taz vorliegt.
Dem widersprachen vehement die Fraktionen von Grünen und Linkspartei. Denn zuvor hatte es noch gar keine Beratung darüber gegeben, auch nicht in der ersten Lesung im Plenum des Parlaments Ende September 2025 oder in dem mitberatenden Integrationsausschuss. Üblicherweise fällt der federführende Ausschuss – in diesem Fall der für Umwelt – seine Entscheidung erst, nachdem der mitberatende Auschuss Stellung genommen hat. Dabei handele es sich um ein Gesetz, mit dem sich das Abgeordnetenhaus besonders gründlich befassen müsse, kritisierten die Grünen.
Wohncontainer mit bis zu 1.100 Plätzen
Der schwarz-rote Senat hatte sich schon Ende Juni 2025 dafür ausgesprochen, an der Nordseite des Tempelhofer Felds am Columbia-Damm eine neue Wohncontaineranlage für Geflüchtete entstehen zu lassen. Die Anlage solle im zweiten Halbjahr 2028 in Betrieb gehen und 1.000 bis 1.100 Flüchtlingen Platz bieten, informierte Senatorin Kiziltepe damals.
Am Donnerstagnachmittag bestätigte sie im Intergationsausschuss diese Zahlen und die Containerunterbringung nach einer Frage der Linken-Abgeordneten Katina Schubert nach dem aktuellen Stand. „Es ist nicht geplant, Wohnungen zu errichten“, sagte Kiziltepe. Sie wies auch den zuvor zu hörenden Vorwurf zurück, die Gesetzesänderung sei ein „Einfallstor für eine weitere Bebauung“. Der Linkspartei-Abgeordneten Michael Efler etwa hatte zu Jahresbeginn von einer „eventuellen Salamitaktik“ des Senats gesprochen, die angeblich darauf abzielte, die Bevölkerung an Gebäude auf dem Feld gewöhnen.
Die Abgeordnete Schubert hakte am Donnerstag im Ausschuss nochmal nach: „Sehe ich das so richtig? Die alten Container werden abgebaut, es kommen gute Cointainer oder bessere Container und die Hangars, wo wirklich unsägliche Zustände herrschen, werden geräumt?“ Kiziltepe bestätigte das: „Das ist der Weg, den wir gehen wollen“. Ziel sei es, die Notunterkunft in den Hangars zu beenden und „die genannten weiteren Plätze in einem Containersystem, im besten Fall in Holzbauweise, zu realisieren“.
Jede Veränderung am Schutz des Tempelhofer Felds ist besonders umstritten, weil das entsprechende Gesetz 2014 durch einen Volksentscheid zustande kam. Doch auch ein solches Gesetz kann das Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit ändern, auch wenn wiederholt Stimmen zu hören sind, wonach das nur mit einem erneuten Volksentscheid möglich ist. „Rechtlich ist ein Volksentscheid nicht gewichtiger als ein vom Parlament beschlossenes Gesetz“, sagte der frühere Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) bereits 2021 der taz, „das Berliner Verfassungsgericht hat eindeutig erklärt, dass beide auf Augenhöhe nebeneinander stehen.“
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