Gesetzentwurf der Ampel: Trinkbrunnen werden Pflicht
Die Bundesregierung will Kommunen verpflichten, öffentliche Wasserspender bereitzustellen. Doch konkrete Vorgaben zur Anzahl gibt es nicht.
Davon profitiere sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zur Begründung. „In Zukunft werden Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden häufiger und intensiver sein“, erklärte Lemke. „Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge.“ Zudem würden dabei im Vergleich zu gekauftem Wasser Verpackungen gespart.
Derzeit gibt es nach Angaben des Umweltministeriums deutschlandweit mehr als 1.300 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum, die alle ähnlich funktionieren: Aus einem Hahn läuft Leitungswasser in ein kleines Becken. Das Wasser kann direkt vom Wasserstrahl getrunken oder in eine Trinkflasche abgefüllt werden. Durch das neue Gesetz sollen in einem ersten Schritt 1.000 weitere Brunnen dazukommen – angesichts von 10.786 Gemeinden in Deutschland, darunter 2.058 Städten keine besonders große Zahl. Doch selbst ob dieses Ziel erreicht wird, ist offen, denn konkrete Vorgaben für die Kommunen zur Zahl der Brunnen gibt es im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr schränkt er ein, dass Brunnen nur gebaut werden müssen, wenn dies „technisch durchführbar“ und „verhältnismäßig“ sei.
Direkte Vorgaben seien nicht möglich, heißt es dazu aus dem Ministerium; für die konkrete Umsetzung seien Länder und Kommunen zuständig. Die Wasserversorger wollen die Kosten von rund 15.000 Euro pro Brunnen jedenfalls nicht allein tragen. „Es ist wichtig, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise mit der Finanzierung der Trinkwasserbrunnen nicht allein gelassen werden, sondern dass für Investitionen, Betrieb und Unterhaltung der Brunnen Finanzmittel von Bund und Ländern bereitgestellt werden“, sagt Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Er weist außerdem darauf hin, dass der Zugang zu Wasser in eine umfassende Wasserstrategie eingebettet werden müsse, die die Wasserhaltung in der Stadt fördere. Dazu gehören beispielsweise die Begrünung von Dächern und Fassaden und ausreichend Versickerungsflächen.
Weltweit fehlt der Zugang zu Trinkwasser
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf eine EU-Richtlinie von 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Diese Richtlinie erfordert neben einer Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes auch Änderungen der Trinkwasserverordnung. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesnovelle außerdem einen Beitrag zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) beitragen. 2015 legten die UN den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Ziel 6 der 17 Nachhaltigkeitsziele fest.
Die Nichtregierungsorganisation Viva con Agua, die sich für den Zugang zu Trinkwasser einsetzt, begrüßt die Verpflichtung, mehr Wasserspender im öffentlichen Raum aufzustellen. „Insbesondere für Menschen, die auf der Straße leben, ist das wichtig“, sagt Sprecher Bastian Henrichs. Ein ausreichender Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen sei es allerdings nicht. „Das Ziel 6 erreicht die Bundesregierung nicht durch das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen in Deutschland“, sagt Henrichs. „Weltweit haben 771 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, braucht es mehr Unterstützung für vulnerable Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden.“
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