Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Ein bisschen fairer
Die Koalition will mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schaffen – durch einen Auskunftsanspruch auf Kollegengehälter.
Laut Statistik bekommen Frauen im Durchschnitt einen um 22 Prozent niedrigeren Stundenlohn als Männer. Auch wenn man Variablen wie Ausbildung, Erwerbsverläufe und anderes herausrechnet, bleibt ein Unterschied von sieben Prozent.
Der Anspruch soll für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten gelten, also für etwa 14 Millionen Leute. In diesen Betrieben können „Frauen und Männer sich dann Auskunft geben lassen, ob sie fair bezahlt werden“, sagte Schwesig. In tarifgebundenen Unternehmen können die Beschäftigten die Betriebsräte ansprechen, in Firmen ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung muss man sich direkt an den Arbeitgeber wenden.
Nach Auskunft der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) haben aber nur etwa sieben Prozent der betroffenen Unternehmen keinen Betriebsrat. Im überwiegenden Fall werde der Betriebsrat den Gehaltsvergleich ausrechnen, hieß es bei der BDA. Dabei wird aber nicht Auskunft darüber erteilt, was bestimmte Beschäftigte genau verdienen, vielmehr sollen anonyme gemischtgeschlechtliche Vergleichsgruppen aus mindestens fünf Personen gebildet werden, die in etwa eine gleichwertige Arbeit verrichten. Das durchschnittliche Gehalt in dieser Vergleichsgruppe wird dann ermittelt, liegen die Auskunftssuchenden darunter, können sie sich dagegen wehren.
„Die neue Transparenz wird beim Abbau der Lohnlücke helfen“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, „ein Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wäre allerdings wünschenswert gewesen“.
Vereinbar mit dem Datenschutz?
Im Koalitionsvertrag war nur ein Auskunftsanspruch für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern vereinbart. Der Beschluss verstoße gegen den Koalitionsvertrag, protestierte daher der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Christian von Stetten (CDU) in der Bild, „das darf so im Bundestag nicht beschlossen werden“.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Auskunftsrecht immer kritisch gesehen. Auskunftsansprüche könnten den Datenschutz verletzen und trotz der Anonymität Unfrieden in die Betriebe bringen, heißt es in einem Papier der BDA. Die Arbeitgeber befürchten, dass man bei Bildung von Vergleichsgruppen in kleineren Betrieben auf die konkreten Kollegen und deren Verdienst rückschließen könnte.
Außen vor bleiben bei dem Vorhaben Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten, die auch gerne wüssten, was die Männer im Vergleich zu ihnen verdienen. Union und SPD seien mit dem Beschluss allenfalls „ein Schrittchen“ vorangekommen, sagte Grünen-Chefin Simone Peters.
Die Eckpunkte sehen auch vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert werden, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit durchzuführen. Dies ist allerdings freiwillig, Schwesig hatte sich für verbindliche Prüfungen eingesetzt.
Bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte die Ministerin allerdings einen anderen Punkt durchsetzen. So soll der Kinderzuschlag für Geringverdiener zum Jahreswechsel um weitere zehn auf 170 Euro im Monat steigen. Auch die von Schäuble angekündigte Erhöhung des Kindergeldes um monatlich zwei Euro sowie eine leichte Anhebung der Freibeträge sollen kommen.
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