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Gericht zu Dieselfahrzeugen in StuttgartFahrverbot gefordert

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verlangt ein rasches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Sensoren zur Feinstaubmessung am Neckartor in Stuttgart Foto: dpa

Stuttgart taz | Ab Januar 2018 dürfen in Stuttgart nur noch Diesel-PKW fahren, die die strenge Euro-6-Norm einhalten. Das müsste laut Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart das Land Baden-Württemberg beschließen, damit in Stuttgart die Luftgrenzwerte künftig eingehalten werden können. Ein kurzfristiges Verkehrsverbot für schmutzige Diesel sei die „derzeit einzige“ geeignete Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern.

Seit 2010 gelten europaweite Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), ein Reizgas, das Atemwege und Kreislauf belastet. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) führt die NO2-Belastung in deutschen Großstädten zu rund 10.000 vorzeitigen Todesfällen pro Jahr. Stuttgart gilt bei der NO2-Belastung als bundesweit schmutzigste Großstadt. Die Grenzwerte wurden hier seit 2010 noch nie eingehalten. Deshalb klagte die DUH auf Verschärfung des vom Land aufgestellten Luftreinhalteplans. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage nun statt.

Zwar kann das Regierungspräsidium Stuttgart als Planbehörde theoretisch frei wählen, mit welchen Maßnahmen es vorgehen will. Faktisch ließ ihm das VG aber keinen Spielraum. Die Maßnahmen die das Land im Planentwurf vom Mai vorgeschlagen hatte, seien allesamt ungeeignet, die Grenzwerte „schnellstmöglich“ einzuhalten, erklärte Richter Kern. Das gelte für verbesserten Nahverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzungen und auch für zeitlich und örtlich begrenzte Fahrverbote.

Nur die Maßnahme „M1“ des Landesentwurfs sei geeignet, wenn man die vom Land vorgesehen Einschränkungen weglasse. Danach müsse in Stuttgart ein ganzjähriges „Verkehrsverbot“ für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 gelten, ebenso für alle Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasbetriebenen Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3. Damit dürften nach derzeitigem Stand rund ein Drittel der Stuttgarter PKW in der Landeshauptstadt nicht mehr fahren.

Grundrecht auf Leben und Gesundheit

Das Land wollte die Maßnahme „M1“ allerdings erst 2020 einführen und auch nur dann, wenn der Bund zuvor eine blaue Plakette für besonders saubere Fahrzeuge geschaffen hat. Solange könne allerdings nicht gewartet werden, betonte Richter Kern. Die Grenzwerte würden schon seit siebeneinhalb Jahren überschritten. Der rechtswidrige Zustand könne nicht weitere zweieinhalb Jahre verlängert werden.

Auch auf die Einführung der blauen Plakette durch den Bund müsse nicht gewartet werden. „Es ist derzeit nicht absehbar, wann sie kommt und ob sie überhaupt kommt“, sagte Richter Kern. Diese Unterlassung durch die Bundesregierung sei „ohne sachlichen Grund“ und könne deshalb nicht dazu führen, dass das erforderliche Verkehrsverbot unterbleibt.

Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit der betroffenen Wohnbevölkerung sei höher zu gewichten als Eigentum und Handlungsfreiheit der vom Verkehrsverbot erfassten Autofahrer. Ein baldiges Verkehrsverbot verstoße „unter keinem denkbaren Grund“ gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, so das Gericht.

Das Land hatte in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche davor gewarnt, ein verfrühtes Fahrverbot könne zur Verlagerung von Verkehr ins Stuttgarter Umland führen und dort eine unzulässige Überschreitung der Grenzwerte auslösen. Dies ließ das Verwaltungsgericht aber nicht gelten. Dass es zu solchen Ausweichverkehren kommt, sei nicht belegt. Und falls doch, müsse das Land eben die Verkehrsverbote auf den ganzen Ballungsraum Stuttgart ausweiten, so die Richter.

„Wir hatten keine andere Wahl“

Die zuletzt von Land und Autoindustrie bevorzugte freiwillige Nachrüstung von schmutzigen PKW hält das Gericht für keine geeignete Alternative. Selbst unter günstigsten Annahmen sei so nur eine Reduzierung der Stuttgarter NO2-Werte um neun Prozent möglich. Erforderlich wäre aber eine Halbierung.

Ein Verkehrsverbot sei auch heute schon „rechtlich umsetzbar“, betonte Richter Kern. Der VGH München hatte dies in einem ähnlich radikalen Urteil im Februar noch bezweifelt – weil passende Verkehrsschilder fehlen. Dieses Problem sah das Stuttgarter Gericht nicht, es gebe verschiedene Möglichkeiten. Näheres müsse das Land entscheiden.

Zum Schluss der knapp halbstündigen Urteilsverkündung wurde Richter Kern noch etwas pathetisch: „Wir hatten keine andere Wahl, weil wir an das geltende Recht gebunden sind“, sagte er. Das Publikum reagierte mit langanhaltendem Beifall.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Land kann noch Rechtsmittel einlegen. Eine Berufung, bei der der Prozess am Verwaltungsgerichtshof Mannheim in vollem Umfang neu auferollt würde, hielt Richter Kern nicht für sinnvoll, da das Gericht alle Annahmen des Landes zur Schadstoffbelastung und zur Wirkung der diskutierten Maßnahmen übernommen habe. „Das ist alles unstrittig, wir haben uns nichts ausgedacht“, betonte der Richter. Es gehe nur noch um Rechtsfragen, weshalb das VG auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen hat. Die DUH ist mit einer Sprungrevision einverstanden. Das Land will erst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen, die Richter Kern für „spätestens Ende August“ angekündigt hat.

DUH-Chef Jürgen Resch freute sich nach der Verkündung des Urteils, obwohl es nicht das von der DUH geforderte totale Dieselfahrverbot beinhaltete. „Wenn Diesel-Fahrzeuge mit Euro-6-Norm diese auch auf der Straße einhalten und nicht nur auf dem Prüfstand, können sie gerne in Stuttgart fahren“, so Resch.

(Az.: 13 K 5412/15)

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23 Kommentare

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  • Das Urteil ist ein Papertieger.

     

    Wie sollen die Stuttgarter Polizisten an einem Feinstaubtag überprüfen, ob das Auto vor ihnen wirklich fahren darf? Wird jedes Auto angehalten und die Fahrzegpapiere überprüft?

     

    Vor allem die blaue Plakette würde etwas bringen. Im vergangenen Jahr hatte die Umweltministerkonferenz für die blaue Plakette votiert, am Ende wurde das Vorhaben aber von Dobrink gestoppt.

  • Es gibt in Stuttgart 8 Messtationen für NO2. Bis 2009 durfte der Grenzwert von 200 microgramm pro Kubikmeter für 175 Stunden pro Jahr überschritten werden. Das wurde an 2 Meßstationen (Neckartor, Hohenheimer Str.) nicht erreicht. Seit 2010 dürfen nur noch 18 Stunden Überschreitung gemessen werden. Das wird seit 2014 nur noch am Neckartor nicht geschafft. (2014: 36 Stunden, 2015: 61 Stunden, 2016: 35 Stunden). An den 6 weiteren Messstationen werden alle Werte seit 2002 eingehalten, an der Hohenheimer Strasse seit 2014. Bis zum 30.06. 2017 gab es am Neckartor 3 Stunden Überschreitung. An allen anderen Meßstationen: 0. Genau hier liegt das "Problem" auch des oben genannten Urteils: laut EU-Regularien müssen die Messwerte repräsentativ für einen Umkreis von 2,5 km in Städten und 5 km auf dem Land sein. Und daran bestehen bei der einzigartigen Lage des Messpunktes "Neckartor" noch erhebliche Zweifel.

    Was "Feinstaub" betrifft, werden am Neckartor die Zahl der erlaubten Überschreitungen seit 2002 jährlich überschritten, an allen anderen Messpunkten seit 2014 nicht. Aber auch hier gilt die "2,5 km" Regel, die dem Gericht nicht bekannt zu sein scheint.

    • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent
      @Maxx Murxx:

      Es gibt auch einen zweiten NO2-Grenzwert: den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser wurde seit 2010 an allen verkehrsnahen Messtellen (Neckartor, Hohenheimer Straße, Arnul-Klett-Platz, Waiblinger Str.) in jedem einzelnen Jahr verfehlt. Am Neckartor lag der Jahresmittelwert 2016 immer noch rund 100 Prozent über dem Grenzwert.

      • @Christian Rath:

        Hier die Messdaten der Station Stuttgart Mitte von 1995 - 2016. Für NO und NO2 liegen die Jahresmittelwerte seit 2007 unter 40 microgramm pro Kubikmeter (Link 1). Das gleiche gilt für andere (nicht alle) Meßstationen in Stuttgart. (Link 2). Ich will das ganze garnicht verharmlosen. Ich finde, je niedriger, je besser. Mich stört nur die pauschale Aussage, "Grenzwerte wären seit 2010 noch nie eingehalten worden". Das ist alles ein wenig komplexer.

        https://is.gd/BSQcHR https://is.gd/Yy54Ws

    • @Maxx Murxx:

      danke für den Hinweis, das macht das Ganze noch absurder.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    "Die Grenzwerte wurden hier seit 2010 noch nie eingehalten."

     

    Und davor? Auch nicht, wenn gemessen worden wäre.

    • @571 (Profil gelöscht):

      die Grenzwerte werden sogar oft eingehalten, es sind nur zu viele Tage im Jahr, wo sie überschrittten werden. Trotzdem sind die Schadstoffwerte seit 1990 deutlich gesunken. Komischerweise sind nicht damals die Leute in den Städten reihenweise tot umgefallen, was man nach dem heutigen Urteil ja vermuten müsste.

    • @571 (Profil gelöscht):

      Der Grenzwert ist erst seit 2010 einzuhalten (siehe EU-Richtlinie 2008/50/EG). In diesem Sinne gab s "davor" keinen Grenzwert.

  • Gut, dass es andere gibt, die klagen.

    Solange es Präsident Kretschmann nicht aufhebt.

     

    Keine Autos kaufen

    Nicht auto fahren, sondern Sammeltaxis herstellen 7sitzer mit Ladeflächen mit tausenden Haltestellen.

    Nicht fliegen!

  • Es möchte erwähnt werden dass hier ein Umweltverband gegen das Land Baden klagen muss weil die von den Grünen geführte Koalition die Autolobby gegen die Umweltinteressen der Bürger schützt.

     

    Dann kommen von Herrn Hofreiter sprüche wie "Merkel hat die Heuchelei zur Kunstform gemacht".

     

    Merkel regiert in Baden nicht!

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Chaosarah:

      "Merkel regiert in Baden nicht!"

      Stimmt. Baden hat keine Regierung.

    • 4G
      4932 (Profil gelöscht)
      @Chaosarah:

      Ja richtig. Deshalb sind die Grünen ja zur Zeit unglaublich ruhig, weil sie wissen, daß sie ausgerechnet mit ihrem großen Präsidenten die große Kröte am Hals haben (siehe auch der bemerkenswerte versehentliche Mitschnitt der Sicht des Präsidenten)

  • 4G
    4932 (Profil gelöscht)

    Die Aufdeckung des Skandals der Autoindustrie&Politik (über den Nebenaspekt Kartellvergehen) ist ein wahrer Segen und eine sehr wichtige Chance für das Hirn des Menschen.

    Der Skandal wird kein Sommerthema 2017 bleiben.

     

    Der Mensch hat (warscheinlich durch den Kapitalismus) den Bezug zu Energie, Natur und Schonung unserer einzigen Erde verloren. Er marschiert einfach in die genaue Gegenrichtung. Nicht Globalisierung ist angesagt (wie kann ich möglichst viel Fleisch von Kanada hierhertransportieren und möglichst viel Stahl nach Amerika transportieren usw), sondern das Gegenteil. Und das gilt für uns Kleine genauso.

    Es ist ja leider nicht nur ein Dieselskandal, sondern ein Mobilitätsproblem des Menschen.

    VW hatte einmal ein 1-Liter und ein 3-Liter-Auto fabriziert. Zu diesem Denken und Handeln müssen wir hin, auch wenn es den SUV-Besitzern so gar nicht passt.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @4932 (Profil gelöscht):

      "VW hatte einmal ein 1-Liter und ein 3-Liter-Auto fabriziert."

      Seit dem Dreiliterlupo, der bewusst überteuert angeboten wurde, hat sich das Konsumverhalten der ehemaligen stolzen Besitzer solcher Sparmobile stark verändert. Sie fahren nun überwiegend Modelle der übernächst höheren Klasse desselben Herstellers und sind über ihre Ökophase längst hinaus, weil sie mittlerweile ihre drei Kinder täglich zur Schule bringen und dort wieder abholen müssen.

      Wählen tun sie aber immer noch dieselbe Partei...

    • 6G
      61321 (Profil gelöscht)
      @4932 (Profil gelöscht):

      Mehr Misanthrope braucht das Land!

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @61321 (Profil gelöscht):

        Aber nur solche wie @MISANTHROP...

  • völlig absurde Entscheidung, die mit Sicherheit entweder a) in der nächsten Instanz aufgehoben wird oder b) zu einer Gesetzesänderung führen wird oder c) das Industrieland Deutschland noch weiter zurückwerfen wird.

     

    WAs ist eigentlich mit den ein Vielfaches ausstoßenden Diesel-Lkw, Diesel-Loks und Ölheizungen. Vielleicht sollte man die verbieten?

    • 4G
      4932 (Profil gelöscht)
      @Dr. McSchreck:

      a) Die Entscheidung wird beim Verwaltungsgerichtshof bestimmt nicht aufgehoben sondern eher verschärft

      b) Deutschland bricht seit sicher 10 Jahren EU-Gesetze, einfach so, weils ein lustiges Volk ist.

      c) Wenn das arme Deutschland nicht bereit ist, die eigenen Klimabeschlüsse und Umweltgesetzgebungen umzusetzen, dann soll es gerne 'noch weiter zurückgeworfen' werden.

      Wenn Sie in 8 Wochen die richtige Partei wählen, kriegen auch die Diesel-LKW, die Dieselloks und die Öl- und Holzheizungen was ab. (Kleiner Tipp: Nicht CDU oder SPD oder FDP wählen).

      • @4932 (Profil gelöscht):

        Der Witz ist, dass der Verkehr nur 38 % des NOx-Ausstoßes ausmacht, davon der überwiegende Teil aber von Lkw stammt, ein bißchen von Diesel-Loks und der Rest, also weit weniger als die Häfte vom Pkw.

         

        Wie weit die Grenzwerte überschritten werden an ein paar Tagen zu viel im Jahr, weiß ich nicht. Aber es ist völlig absurd für mich, dass es ausgerechnet der kleine Anteil der Pkw am NOX-Ausstoß ist, der die angeblich zu hohe Belastung allein auffangen soll durch Fahrverbote.

         

        Man könnte ja auch bessere Heizungen vorschreiben, Briketts verbieten, ebenso das Grillen mit Holzkohle?

  • herr resch ist nicht derjenige der die massstäbe setzt oder auch nur irgendetwas zu entscheiden hätte. die "duh" mit seinen 270 mitgliedern ist durchaus nicht unumstritten, da sich dieser verein gerne als lobbyverein vor so manchen karren spannt, nicht spannen lässt. vor jahren noch wurden dieselpatikelfilter propagiert und den autobauern aufoktruiert, dahinter standen spenden eben dieser filtterhestellen an die "duh". alles nachzulesen und belegt. welche motivation nun bei nur pkw-diesel (nicht diesel-pkw) noch dahinterstecken mag, wird hoffentlich bald offenbart - fragt man sich doch, was mit no2-belastungen aus ölheizungen in stuttgart ist...?

  • "Ab Januar 2018 dürfen in Stuttgart nur noch Diesel-PKW fahren, die die strenge Euro-6-Norm einhalten."

    Wir haben zwei Themenfelder:

    1.) Die neuen Autos sind (auf dem Papier) Euro 6, aber die Werte in der Praxis werden nicht einhalten! Wie ist denn damit umzugehen?

    2.) Alten Euro 5 und niedriger haben die Grenzwerte (noch nie) eingehalten und die Luft genoxt. Da fragt man sich wieso das Fahrverbot nicht viel früher gekomen ist.

     

    Kann ich daraus schließen, dass das Gericht offensichtlich nicht den längst offensichtlichen Sachargumenten gefolgt ist ?

    Ist unsere Justiz gänzlich unabhängig oder auch dem Zeitgeist unterworfen?

    Jetzt wo der Diesel flächig in Verruf gerät kommt dieses Ding raus! Sehr bedenklich!

    Und kein Wort zu Euro 6 mit Betrugstechnik.

    • 4G
      4932 (Profil gelöscht)
      @Tom Farmer:

      Ich glaube, unsere Justiz ist durchaus hellwach und gottseidank noch ziemlich unabhängig. Wenn jemand geklagt hätte gegen die nahezu gleichen Schadstoffemissionen von Euro 6-Fahrzeugen und Euro 5-Fahrzeugen, dann hätten wir heute eine etwas bessere Luft.

       

      Und die Herren Winterkorn, Zetsche und Müller würden zusammen mit einigen Politikern der jetzigen Regierung vielleicht die Luft einer Justizvollzugsanstalt schnuppern.

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Seit wann interessieren die Grünen im Ländle (und in der Hauptstadt des Ländles) die Einhaltung von Umweltschutzgesetzen ?

    (Den wackeren Herrn Hermann mal ausgenommen).

    Es ist wie früher bei der SPD: Um nicht kommunistischer und/oder pazifistischer Umtriebe und/oder dem allgemeinen laissez faire (Bürgerrechte usw.) verdächtigt zu werden, überholte man zuweilen die Union auf dem Felde der inneren Sicherheit (Notstandsgesetze, Radikalenerlass, der Schily und sein Schlgastock zB).

    Und nichts scheint für Kretsche und seine Mischpoke schlimmer, als die heimische Autoindustrie an die Kandare zu nehmen. Wo käme man denn hin, wenn die sich rechtlich einwandfrei verhielte ...