Gericht gibt Deutscher Fußball Liga Recht: Bremen bleibt auf Fußball-Kosten sitzen

Bremen kann Kosten von Polizeieinsätzen für Risikospiele nicht dem Deutschen Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht.

Wer soll zahlen? Polizeiaufgebot in Bremen um Krawalle in den Griff zu bekommen Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Alle haben gewonnen, und keinem ging es ums Geld: Den Eindruck konnte gewinnen, wer nach dem Urteil vor dem Bremer Verwaltungsgericht die Statements der Prozessbeteiligten hörte. Das waren auf der einen Seite das Land Bremen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und auf der anderen die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit ihrem Präsidenten Reinhard Rauball.

Das Gericht hatte nach einem langen Verhandlungstag mit mehreren Unterbrechungen schließlich geurteilt, dass der Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz im Rahmen des Nordderbys zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 rechtswidrig war.

425.718 Euro und elf Cent wollte Mäurer von der DFL für die Mehrkosten haben. Denn wenn der HSV nach Bremen kommt, ist dort Alarmstufe rot: Die Bundesligaspiele zwischen dem SV Werder und dem HSV gelten als Hochrisikospiele. Die anreisenden Fangruppen müssen von den heimischen Werder-Fans separiert, in Sonderbussen zum Stadion kutschiert und hinterher wieder zurück zum Bahnhof gebracht werden.

Dafür und auch für die Sicherung des Bahnhofes braucht es viele Polizisten, weshalb zu solchen Risikospielen – auch Begegnungen zwischen Werder und Hannover 96 zählen dazu – regelmäßig auch aus anderen Bundesländern Hundertschaften angefordert werden und dann alle miteinander einen Berg an Überstunden vor sich herschieben.

Das alles verursacht hohe Kosten, weshalb Innensenator Mäurer vor drei Jahren angekündigt hatte, der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Veranstalter der Bundesliga die Mehrkosten für solche Einsätze in Rechnung zu stellen und ein entsprechendes Gesetz beschließen ließ. Mit diesem Vorstoß stand und steht Mäurer in Deutschland ziemlich alleine da; sein Amtskollege Boris Pistorius (SPD) aus Niedersachsen etwa vertritt wie die Mehrheit der Innenminister den Standpunkt, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei allein der Staat verantwortlich.

Aber Mäurer machte ernst und am 18. August 2015 flatterte der DFL der erste Gebührenbescheid aus Bremen ins Haus. Im Einzelnen stellte Bremen in Rechnung: Überstunden, Zuschläge für Wochenendarbeit, Transport und Hotelübernachtungskosten für auswärtige Beamte. Während bei normalen Fußballspielen zwischen 300 und 400 Beamte ausreichen, waren bei dem fraglichen Spiel gegen den HSV mehr als 900 PolizistInnen im Einsatz.

Die DFL legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und klagte gegen die Hansestadt Bremen. Dass der Gebührenbescheid nun als rechtswidrig zurückgewiesen wurde, begründete die Vorsitzende Richterin Silke Benjes damit, dass der zugrundeliegende Paragraph aus der Bremischen Gebührenordnung „keine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren“ sei. Denn laut höchstrichterlicher Entscheidung müssen Schuldner die Gebührenhöhe ungefähr abschätzen können.

Die Mehrheit der Innenminister vertritt den Standpunkt, für Sicherheit und Ordnung sei der Staat verantwortlich

Wie die Richterin in der Urteilsbegründung weiter sagte, hat das Gericht auch Bedenken gegen die Ermessensgrundlage: So war ein Streitpunkt der Parteien die Frage gewesen, wer überhaupt als Schuldner in Betracht kommt: Nur die DFL oder auch der SV Werder als weiterer Veranstalter? Die Ermessensgründe, warum nur der DFL eine Rechnung bekam und Werder nicht, waren in dem Bescheid nicht aufgeführt worden. Ebenfalls nicht abschließend klärte das Gericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Mäurer zeigte sich nach dem Urteil mit sich im Reinen: „Wir werden weitermachen“, sagte er, und einfach die Bescheide „entsprechend anpassen“. Abgesehen davon gehe es „ja gar nicht um das Geld, sondern dass Polizeibeamte auch mal ein freies Wochenende haben“. Auch Rauball entdeckte nach der Urteilsverkündung sein Herz für PolizistInnen: „Das Kernproblem wird durch das Hin- und Herschieben von Geld nicht gelöst.“

Künftig könnte sich ohnehin eine Einigung – vielleicht in Richtung pauschaler Zahlungen – abzeichnen: Noch vor der Urteilsverkündung gab der DFL-Präsident bekannt, dass er Mäurer ein Gesprächsangebot gemacht habe. In zwei bis drei Wochen wolle man sich zu einem „Orientierungsgespräch“ treffen, um den „Schulterschluss zwischen Vereinen, der Politik und den Fans“ zu proben. Der Innensenator habe dem Treffen zugestimmt – Gebührenbescheide verschickt er aber erstmal trotzdem weiter.

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