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Gericht erlässt Haftbefehl gegen HSV-FanDer Stoff, der an den Zäunen hängt

Ein HSV-Fan soll mit einem Banner im Stadion zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben – oder hat er bloß seine Meinung geäußert?

Ein Stück Stoff, kaum größer als ein Geschirrtuch, könnte einen Mann bis zu fünf Jahre hinter Gitter bringen. Dieses verhängnisvolle Stück Stoff ist ein Banner. Es zeigt einen Polizeihelm, durch dessen Visier sich Risse ziehen. Von dem Visier tropft eine rote Flüßigkeit herab.

Ein HSV-Fan soll es vor über zwei Jahren bei einem Spiel seiner Mannschaft am Zaun der Nordkurve angebracht haben. Nun sollte er sich wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona verantworten. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Zu Prozessbeginn am Mittag um 13 Uhr sind fast alle da: der Richter, der Staatsanwalt, der Verteidiger und die Hamburger Presse. Nur der Angeklagte fehlt. Der Richter nutzt die Wartezeit für ein wenig Smalltalk mit der interessierten Öffentlichkeit.

Es sei schade, dass der Angeklagte noch nicht gekommen sei. Er habe sich schließlich so gut vorbereitet, scherzt der Richter. Und außerdem gehe es um eine spannende Rechtsfrage. Der Verteidiger stimmt ihm zu.

Die Anklage erkennt in dem Bild auf dem Banner Stoff für Gewaltfantasien, die Verteidigung wünscht sich eine weitere Interpretation

Die Anklage sieht in dem Banner Stoff für Gewaltfantasien: Es ziele darauf ab, gewaltbereite Hooligans zu Angriffen auf Polizisten zu motivieren. Die Verteidigung hingegen wird für mehr Interpretationsspielraum plädieren. Ist das Banner von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Die Frage nach dem Interpretationsspielraum hält auch Dr. Till Pörner für entscheidend. Er ist Rechtsanwalt für Sport- und Strafrecht und blickt als Fan des 1. FSV Mainz 05 unbefangen auf den Prozess in Hamburg. Laut Pörner stellt sich nun konkret die Frage, ob das Banner so verstanden werden muss, dass jemand ernsthaft zu einer Straftat aufruft. Welche das konkret sein könnte – Schießen, Schlagen, mit Farbbeuteln Bewerfen –, das bleibe bei dem Banner jedenfalls völlig unklar.

Wichtig könnte auch die Frage sein, an wen das Banner adressiert ist, wen es also zu Gewalt anstiften soll. Wenn es beim HSV gewaltbereite Fans gebe, gibt Pörner zu bedenken, stünden die meisten selbst in der Nordkurve. Von da aus hätten sie das Banner aber gar nicht sehen können, denn es hing ganz unten in der gleichen Kurve.

„Wenn das Banner symbolisch zu verstehen ist als Kritik an Polizeieinsätzen, dann ist das keine Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat“, sagt Pörner. Im Gesamtkontext könne das Banner dann zu einer legalen Meinung werden.

Der Hass der Fans als Vorgeschichte

In welchem Kontext ist das Banner also zu verstehen? Zur Vorgeschichte gehört, dass Hamburger und Dortmunder sich nicht besonders gut leiden können. Das gilt zumindest für Teile der aktiven Fanszenen von HSV und BVB. Einige von ihnen stießen im September 2023 an einem Bahnhof aufeinander und schlugen sich.

Im Februar 2024 stoppte die Bundespolizei dann einen Zug mit über 800 HSV-Fans, um nach 60 mutmaßlichen Schlägern zu suchen. Sechs Stunden lang nahmen die Polizisten dabei Personalien aller Reisenden auf. Bis tief in der Nacht verharrten diese im Zug, ohne Verpflegung und ohne funktionierende Toiletten. Die damalige Linken-Fraktionschefin in der Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, sprach von „Kollektivhaft“.

Wenige Tage später nahmen die HSV-Fans ihrerseits die Polizei in Kollektivhaftung. Bei einem Heimspiel verschwand ein Teil der Nordkurve unter einer „ACAB“-Choreografie. Auf Spruchbändern war zu lesen „Niemals Freund, niemals Helfer“ und auch „Ganz Hamburg hasst die Polizei“. Beim selben Spiel tauchte in der Kurve dann ein Banner auf – eben jenes Stück Stoff, um das sich der Prozess am Amtsgericht Altona dreht.

Der Beschuldigte bleibt weg

Im Gerichtssaal ist der Angeklagte noch immer nicht aufgetaucht. Der Mann ist vorbestraft, eine Freiheitsstrafe wegen anderer Delikte ist zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger sagt, er habe im Vorfeld Kontakt zu ihm gehabt, deutet aber auch an, dass sich dieser Kontakt schwierig gestaltet hat. Er wolle versuchen, seinen Mandaten über Dritte zu erreichen. Der Verteidiger verlässt den Saal mit einem Handy in der Hand.

Dass ein solcher Fall überhaupt vor Gericht landet, kommt selten vor. Es sei zwar kein Einzelfall, sagt Sportrechtler Pörner. Aber eine Vielzahl solcher Fälle könne mangels identifizierbarer Täter nicht verfolgt werden.

Das Problem sei, dass Fans aus der aktiven Szene anonym in der Gruppe aufträten und dabei oft vermummt seien. Wie der beschuldigte HSV-Fan ermittelt und identifiziert wurde, will die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht preisgeben. Damit würde man die Beweisaufnahme vorwegnehmen, sagte eine Sprecherin der taz.

Vom Plaudern zum Haftbefehl

Zur Beweisaufnahme wird es im Amtsgericht Altona an diesem Tag nicht mehr kommen. Der Richter fragt nun in die Runde, ob denn wenigstens jemand Interna über den HSV oder den FC St. Pauli berichten könne. Auf die Gegenfrage eines Reporters, wem er denn angehöre, entgegnet der Richter mit einem Lächeln, er sei völlig unabhängig.

Nach 15 Minuten Warten ist Schluss. Der Verteidiger kommt kopfschüttelnd zurück in den Saal. Gegen seinen Mandanten hat der Richter nun einen Haftbefehl erlassen.

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