Geplante Regelung bremst Energiewende: Seehofer bläst Windkraft ab
Geht es nach der CSU, dürfen künftig in Bayern kaum noch Anlagen errichtet werden. Das sorgt auch in den eigenen Reihen für Ärger. Die Partei wiegelt ab.
MÜNCHEN taz | Energiewende ja, aber bitte nicht in Bayern: Was im Sommer 2013 noch Wahlkampfstrategie war, wird wohl bald Realität: Am Mittwoch hat die CSU einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Ausbau der Windkraft in Bayern fast unmöglich machen könnte.
Die Staatsregierung plant eine sogenannte 10H-Regelung. Der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus müsste danach das Zehnfache seiner Höhe betragen – bei den heute üblichen Anlagen von 200 Meter Höhe wären das 2.000 Meter.
Bayern beruft sich dabei auf ein Gesetz, das die Bundesregierung Anfang April auf Druck des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) beschlossen hatte. Danach können die Länder selbst bestimmen, wie groß die Mindestabstände zwischen Wohnhäusern und Windanlagen sein dürfen. Bayern prescht nun vor – gegen heftige Kritik der Opposition.
Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Natascha Kohnen, betont, dass sich der Bundesrat gegen Seehofers Idee ausgesprochen habe. Damit opponiert sie nicht nur gegen die CSU, sondern auch gegen die eigene Parteispitze. Denn auch die Unterschrift von SPD-Chef Sigmar Gabriel steht unter dem Koalitionsvertrag, der den Ländern das Recht zuspricht, Sonderregelungen zu beschließen. „Seehofers 10H-Regel läutet die Totenglocke für die Windenergie in Bayern, bevor sie überhaupt eine Chance hatte“, sagt Kohnen. Ihr Grünen-Kollege Martin Stümpfig fordert von der SPD, „Rückgrat zu zeigen“.
Es wird schwieriger
Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigt, dass mit der neuen Regelung nur noch auf 1,7 Prozent der Flächen in Bayern Windanlagen gebaut werden können, derzeit seien es 19 Prozent. Wenn man berücksichtigt, dass die Standorte auch geeignet sein sollen, dort also viel Wind wehen muss, bleiben nur noch 0,9 Prozent bayerischer Boden als Standfläche für Windräder – und diese liegen laut Kohnen „hauptsächlich in Naturschutzgebieten“.
„Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, 6 Prozent des bayerischen Stromverbrauchs aus Windenergie zu schöpfen, ist damit obsolet“, sagt Raimund Kamm vom Bundesverband Windenergie. Rund 1.000 neue Windkraftanlagen müsste es dafür in Bayern geben, doch mit der neuen Regelung sei dies fast unmöglich.
Selbst der einstige CSU-Chef Erwin Huber, heute Vorsitzender des Energieausschusses, bestreitet nicht, dass es „schwieriger werden wird“. Dennoch glaubt er, dass Bayern seine Ziele erreicht. Schließlich sehe das Gesetz vor, dass Gemeinden die Abstandsregelung auch unterschreiten können – wenn die Nachbargemeinde zustimmt. Das Gesetz fördere die „interkommunale Zusammenarbeit“, sagt Huber.
Sein Parteikollege Christoph Hammer ist da weniger optimistisch. Er ist Oberbürgermeister im idyllischen Mittelalterort Dinkelsbühl in Mittelfranken. Hammer weiß sofort, welche Gemeinde gegen die Windräder gestimmt habe, die sich in seinem Landkreis drehen. „An so einer Anlage verdient die Gemeinde als Pächter bis zu 35.000 Euro. Wenn die Nachbargemeinde davon nichts abbekommt, hat sie nur die Last und nicht den Ertrag. Einigkeit ist da schwer“, sagt Hammer. Für ihn ist das Gesetz ohne Nutzen. Es gebe bereits genug Regelungen, die Anwohner vor Lärm oder Schatten von Windrädern schützten.
Schützen will das Gesetz auch gar nicht, sondern laut Text die „Zustimmung für Windkraft“ erhöhen. Hammer bezweifelt allerdings, dass es in Bayern noch viele neue Windräder geben wird, denen die Bevölkerung zustimmen könnte.
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