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GeflüchtetenpolitikWas bedeutet die Geas-Reform?

Ab Juni 2026 gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Hammelsprung im Bundestag: Die Abgeordneten stimmen ab zum Thema „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Was ist passiert?

Im April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Die meisten der Richtlinien und Verordnungen aus dem Gesetzespaket müssen von den EU-Mitgliedsstaaten ab Mitte Juni 2026 umgesetzt werden. In der Praxis bedeutet die Reform weitreichende Einschränkungen der Rechte von Asylsuchenden, maßgeblich durch Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen unter haftähnlichen Bedingungen.

Was steht drin?

Wer ohne Papiere die EU-Außengrenzen überschreitet, muss zunächst ein maximal sieben Tage dauerndes Screeningverfahren durchlaufen, bei dem unter anderem Fingerabdrücke genommen und die Identität der betroffenen Person festgestellt werden soll. Das Screening entscheidet auch darüber, wie es weitergeht. Wer etwa aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von 20 Prozent oder weniger kommt oder keine identitätsklärenden Dokumente vorlegt, muss das „Grenzverfahren“ durchlaufen.

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Bis zu zwölf Wochen können die Geflüchteten dabei unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden. Familien mit Kindern sind von den Grenzverfahren nicht ausgenommen. An ein*e An­wäl­t*in zu kommen, ist extrem schwierig. Obwohl sich die Geflüchteten schon auf europäischem Boden befinden, gilt für sie die Fiktion der Nichteinreise – sie werden rechtlich so behandelt, als seien sie noch nicht auf EU-Staatsgebiet. Somit können Verfahrensrechte verwehrt werden, etwa werden die ausgedehnten Freiheitsbeschränkungen möglich.

Zudem eröffnet die Geas-Reform den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Asylgesuche als unzulässig zurückzuweisen, wenn ein Asylsuchender über einen als sicher erachteten Drittstaat eingereist ist oder über ein „erstes Asylland“, in dem die betroffene Person laut EU ebenfalls sicher hätte leben können. Als sicherer Drittstaat gilt allerdings zum Beispiel die Türkei, die ihrerseits in der Vergangenheit immer wieder nach Syrien abschob. Des Weiteren sieht die Geas-Reform vor, dass Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, sich etwa finanziell oder personell an den Kosten beteiligen müssen.

Zugleich sollen Länder die Standards noch weiter absenken dürfen, wenn sie sich in einer krisenhaften Situation befinden – die allerdings nach vagen Kriterien definiert ist. In der Summe bedeutet die Reform: Schlechtere Standards, massive Freiheitsbeschränkungen und Einschränkungen des individuellen Rechts auf Asyl. Wer aus einem Land mit niedriger Anerkennungsquote oder über den Landweg kommt, wird wohl kaum Chancen auf einen Aufenthaltstitel in der EU haben.

Was war da noch mal mit den Grünen?

Gegen massiven Widerstand der Basis setzte sich die Parteispitze durch, die Grünen trugen die Geas-Reform als Teil der Ampelkoalition mit. Hätte Deutschland sich wegen grüner Ablehnung enthalten müssen, wäre die Ausgangslage eine völlig andere gewesen, um etwa Ausnahmen für Minderjährige von den Grenzverfahren durchzusetzen.

Mit einem kleinen Erfolg verteidigte die Parteispitze ihre Zustimmung zur Reform. Die Bundesgrünen hätten durchgesetzt, dass Abschiebungen nur in Staaten stattfinden dürfen, zu denen die Betroffenen einen Bezug haben.

War’s das jetzt?

Noch nicht. Im Dezember einigten sich die EU-Innenminister*innen auf eine Reform der Rückführungsverordnung. Neu regeln wollen sie damit, in welche Länder abgeschoben werden kann. Ausgerechnet das den Grünen so wichtige Verbindungselement soll nun gestrichen werden.

Sollte die Novelle das Europäische Parlament passieren, sind Abschiebungen in Drittstaaten möglich, in denen Asylsuchende nie waren und wo sie niemanden kennen. Giorgia Meloni könnte dann EU-rechtskonform Mi­gran­t*in­nen in die bereits jetzt von Italien betriebenen Lager in Albanien bringen lassen. Zu den weiteren geplanten Verschärfungen gehört unter anderem auch, dass die Abschiebehaft ausgeweitet werden soll.

Gibt es für die Mitgliedsstaaten noch Spielraum bei der Umsetzung?

Ja, und den nutzt die Bundesregierung denkbar restriktiv. Am Freitag hat der Bundestag dazu zwei Gesetze beschlossen, das Geas-Anpassungsgesetz und das Geas-Anpassungsfolgegesetz. Dabei geht es allerdings um weit mehr als die Justierung nationaler Vorschriften an den neuen europäischen Rechtsrahmen.

Zum Beispiel sieht das Gesetz vor, dass die Bundesländer bestimmte Aufnahmeeinrichtungen mit verschärfter Wohnpflicht für Asylsuchende schaffen können, bei denen hinreichende Indizien für ihre Einreise nach Deutschland über ein anderes EU-Land vorliegen. Auch Familien mit Kindern können verpflichtet werden, monatelang in solchen Einrichtungen zu wohnen. Behörden können auch verfügen, dass die Menschen die Unterkünfte gar nicht mehr verlassen dürfen.

Wovon Konservative migrationspolitisch sonst noch träumen, zeigte sich in den Anträgen auf dem CDU-Parteitag vergangenes Wochenende. Darin wurde unter anderem gefordert, zu überprüfen, ob man Menschen an der russischen und belarussischen Grenze nicht doch EU-rechtskonform zurückweisen könne. Und Bundesinnenminister Dobrindt hat längst begonnen, mit den Taliban über Abschiebungen nach Afghanistan zu verhandeln. In Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention sind die nicht.

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1 Kommentar

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  • Ich habe große Zweifel, ob die Fiktion, dass sich die Flüchtlinge formal noch nicht auf dem Territorium des Mitgliedstaats befinden, vor dem EGMR trägt.



    Außerdem wiederholt die Bundesregierung mit dieser Art der Drangsalierung frühere teure Fehler wie die des monatelangen Arbeitsverbots: Nun müssen Flüchtlinge über Monate oder gar Jahre zu Preisen eines 5-Sterne-Luxushotels in Zellen kaserniert werden, ohne dass sie irgendetwas Sinnvolles für das Aufnahmeland beitragen können. Das ist purer, sinnfreier Hass.