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EuGH-Urteil zu Dublin-FlüchtlingenWarum verklagt ihr nicht Italien?

Italien nimmt keine Geflüchteten zurück, die weiterwanderten. Deutschland ist für die Asylverfahren zuständig, entschied der EuGH und gab einen Tipp.

DerEuGH in Luxemburg: Das Dublin Abkommen macht Geflüchtete zum Spielball zwischen den einzelnen EU-Ländern Foto: Harald Tittel/dpa
Christian Rath

Aus Freiburg

Christian Rath

Wenn Italien generell keine Dublin-Flüchtlinge aus Deutschland zurücknimmt, geht nach sechs Monaten die Zuständigkeit auf Deutschland über. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Wenn Deutschland das verhindern wolle, müsse es Italien verklagen, rieten die Richter:innen.

Im konkreten Fall ging es um einen Syrer, der über Italien nach Baden-Württemberg kam. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte den Asylantrag des Syrers als unzulässig ab. Denn nach den Dublin-Regeln wäre eigentlich Italien für sein Asylverfahren zuständig; schließlich war der Syrer dort in die EU eingereist.

Doch Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Dezember 2022 als eine ihrer ersten Amtshandlungen verfügt, dass Italien keine weitergewanderten Flüchtlinge aus anderen EU-Staaten zurücknimmt, auch wenn Italien rechtlich zuständig ist. Italien begründete das mit Überlastung.

Der Syrer klagte beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen gegen die Ablehnung seines Asylantrags und das VG fragte den EuGH, wer nun für den Asylantrag zuständig sei.

Faktische Belohnung für Obstruktion

Der EuGH antwortete, dass die bloße Weigerung Italiens, Flüchtlinge zurückzunehmen, die Zuständigkeit nicht sofort auf Deutschland übergehen lasse. Nur systemische Schwachstellen, die zu menschenunwürdiger Behandlung oder Verelendung führen, lassen das Asylverfahren sofort übergehen. Der EuGH bestätigte dabei ein eigenes Urteil von 2024.

Zudem wies der EuGH nun aber auch darauf hin, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren nach den Dublin-Regeln automatisch auf Deutschland übergeht, wenn die Überstellung des Syrers an Italien sechs Monate lang nicht gelingt. Hierbei komme es nicht auf den Grund für die Verzögerung an. Auch die Rücknahmeverweigerung Italiens kann so die Zuständigkeit Deutschlands auslösen. Der EuGH hält das für sinnvoll, denn die Dublin-Regeln sollen ja sicherstellen, dass jeder Flüchtling in mindestens einem EU-Staat ein Asylverfahren bekommt.

Der EuGH räumt ein, dass Italien so für seine Obstruktion faktisch belohnt werde. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, Druck auf Italien auszuüben. Schließlich könnte die EU-Kommission oder jeder EU-Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Italien seine EU-Pflichten nicht erfüllt. Der EuGH könnte Italien letztlich zu Strafzahlungen verurteilen.

Bisher hat aber sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung keine Schritte gegen Italien unternommen. Man will offensichtlich Giorgia Meloni nicht verärgern. Nur Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatte im Wahlkampf 2025 mit Vertragsverletzungsverfahren gedroht.

Die Bundesregierung hofft, dass Italien ab Juni 2026 wieder Flüchtlinge zurücknimmt, wenn das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in Kraft tritt. Dort ist auch ein Solidaritätsmechanismus vorgesehen, wonach überlastete EU-Staaten Flüchtlinge abgeben können oder wenigstens finanzielle Kompensation erhalten. Vermutlich wird aber weder der Solidaritätsmechanismus funktionieren noch Italien seine Blockade aufgeben.

Und dann gilt auch nach der neuen EU-Asyl-und-Migrations-Management-Verordnung (AMMV): Wenn die Überstellung nach Italien sechs Monate lang scheitert, wird Deutschland für das Asylverfahren zuständig.

(Az.: C-458/24)

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