Gedenkdemo für Maria B.: Ermittlungen eingestellt
Vor sechs Monaten wurde Maria B. von Polizist:innen in Berlin-Friedrichshain erschossen. Eine Demo verlangt trotz Einstellung des Verfahrens Aufklärung.
Maria B. war eine von vielen wohl psychisch erkrankten Personen, die von der Polizei erschossen wurde. Häufig stellen sich in diesen Fällen Fragen, inwiefern die Polizei deeskalierender hätte vorgehen müssen – zu Anklagen gegen Beamt:innen kommt es dennoch in den wenigsten Fällen.
Die Ermittlungen gegen die beteiligten vier Polizisten sind laut Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt. Offene Fragen bleiben für die Demonstrierenden dennoch viele: Vor allem linke Initiativen bezeichneten den Tod der 33-Jährigen als Mord.
Ihr Mitbewohner hatte in der Nacht zum 24. Januar die Polizei gerufen, weil B. aggressiv gewesen sei und ihn mit einem Küchenmesser bedroht habe. Als die Polizei eintraf, hatte B. sich in ihrem Zimmer eingeschlossen. Obwohl sich Maria B. im psychischen Ausnahmezustand befunden haben soll, hat die Polizei keinen psychiatrischen Notdienst gerufen.
„Situationen regeln, ohne dass Menschen sterben müssen“
Vier bewaffnete Beamte sollen direkt ihre Tür aufgebrochen und Maria B. erschossen haben, als diese mit einem Messer in ihrem Zimmer stand und sich damit auf die Polizisten zubewegt haben soll. B. soll polizeibekannt gewesen sein, unter psychischen Problemen und multipler Sklerose gelitten haben. Sie wog wohl weniger als 50 Kilogramm. Maria B. war wohl auch in der linken Szene aktiv, in ihrem Flur sollen Antifa-Flaggen gehangen haben.
Im Demoaufruf heißt es, dass viele Berufsgruppen regelmäßig mit Messern konfrontiert seien: „Sozialarbeiter:innen, Pfleger:innen, Türsteher:innen. Diese Menschen haben nicht die Möglichkeit und (...) den Willen ihr Gegenüber zu erschießen.“ Trotzdem seien diese in der Lage, solche „Situationen zu regeln, ohne dass Menschen dabei sterben müssen“. Zudem gebe es in Berlin sozialpsychiatrische Dienste, welche die Polizei dazu hätte rufen können, um die Situation zu entschärfen.
Laut Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen bereits im Februar wieder eingestellt. Die vier beschuldigten Polizist:innen hätten in Notwehr gehandelt. Die vorsätzliche Schussabgabe sei gerechtfertigt gewesen. Erkenntnisse zu psychischen oder physischen Vorerkrankungen oder Drogeneinfluss hätte es nicht gegeben. Rechtsmittel könnten gegen die Einstellung des Verfahrens nicht mehr eingelegt werden.
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