Freispruch für ehemaligen Polizeichef: Sex gewünscht, aber nicht zur Bedingung gemacht
Der vormals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs war wegen Bestechlichkeit angeklagt. Trotz Freispruchs droht ihm ein Disziplinarverfahren.
Und schon wieder ein Freispruch für Andreas R. Der ehemals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs hat nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart eine Polizeibeamtin nicht dazu eingeladen, ihn mit Sex zu bestechen. Zumindest sei ihm das mit den vorliegenden Beweisen nicht nachzuweisen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Montag nach fünf Prozesstagen. Das Gericht entschied, der vorliegende Audiomitschnitt eines Skype-Gesprächs sei als einziger Beweis nicht aussagekräftig genug. Unter dem Strich müsse man zweideutige Aussagen zu Gunsten des Angeklagten interpretieren.
Die Vorsitzende Richterin der 14. Strafkammer stellte aber auch klar: Das Gespräch, das der damals oberste Polizeibeamte von seinem Büro aus mit einer Polizistin im Ausbildungsverfahren geführt hat, dürfe vom Gericht nicht moralisch oder dienstrechtlich beurteilt werden: „Das ist nicht unsere Aufgabe.“ Das Gericht habe nur zu prüfen, ob Bestechlichkeit vorliege.
Junge Beamtin dokumentierte Gespräch heimlich
Schon als er ihre Hose gesehen habe, die seinen Blick auf ihren Schritt gelenkt habe, „habe ich gedacht, na warte“, sagte R. gegenüber der Beamtin in dem Videotelefonat vor fünf Jahren. Gleichzeitig schlug er der Frau, die sich für die höhere Laufbahn beworben hatte, eine sexuelle Beziehung vor.
Fünf Tage zuvor hatte er nach einem Personalentwicklungsgespräch mit der jungen Polizistin einen langen Kneipenabend allein mit ihr verbracht, wo beide Zärtlichkeiten ausgetauscht hatten. Im Verlauf des Abends soll es vor der Kneipe zu sexuellen Handlungen gekommen sein, die die Staatsanwältin als Nötigung ansah. Bei einem Prozess 2023 war R. aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Das Gericht hatte in seinem Urteil damals jedoch auf das Skype-Gespräch hingewiesen. R.s Aussagen darin erfüllten möglicherweise den Straftatbestand der Bestechlichkeit. Denn R. hatte der jungen Beamtin in dem Gespräch, das diese heimlich mitgeschnitten hatte, versprochen, sie durch das Assessmentverfahren für den höheren Dienst zu bringen, in dessen Jury er selbst saß.
Nach Überzeugung der 14. Strafkammer hatte R. sich zwar explizit eine sexuelle Beziehung mit der jungen Frau gewünscht und das auch gesagt, aber nicht zur Bedingung für seine Hilfe gemacht. Auch weil er nicht versprochen habe, sie illegal mit Prüfungsinformationen zu versorgen, läge keine Bestechlichkeit vor.
Fehleinschätzung der Staatsanwaltschaft
Nun, nach dem zweiten Freispruch aus Mangel an Beweisen, stellt sich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Beweislage erneut so falsch einschätzen konnte.
Der Skandal um Andreas R., der systematisch dienstbefohlenen Frauen in seinem beruflichen Umfeld sexuelle Avancen gemacht und schon mal Nacktfotos von sich an Mitarbeiterinnen verschickt hatte, hatte in Baden-Württemberg massive politische Folgen. R. hatte eine steile Karriere hingelegt, die auch vom damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und seiner Polizeipräsidentin gefördert wurde.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hatte die Beförderungspraxis unter die Lupe genommen, die R. ins Amt brachte. Der heutige Chef von Cem Özdemirs Staatskanzlei, Jörg Kraus, hatte die Führungskultur der Polizei durchleuchtet und Vorschläge für bessere Arbeitsbedingungen im Polizeiapparat vorgelegt.
Auch Strobl selbst beschädigte sich als Innenminister. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn, weil er einen Brief von R.s Anwalt an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt.
Trotz beider Freisprüche liegt eine Rehabilitierung von Andreas R. in weiter Ferne. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe ist er vom Dienst suspendiert, bei halbierten Beamtenbezügen. Ob er wegen seines mindestens fragwürdigen Verhaltens ohne strafrechtliche Verurteilung ganz aus dem Polizeidienst entfernt werden kann, ist jedoch offen. Thomas Strobl hatte jedenfalls früh versprochen, dass Andreas R. nie wieder Personalverantwortung übernehmen dürfte. Das kann nur mit einem Disziplinarverfahren gelingen, das nach dem Ende aller Strafverfahren gegen ihn vom Innenministerium eröffnet wird.
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