Forscher:innen fordern Abitur-Reform: Alle Sprachen sollen zählen
Eine Forschungsgruppe der Universität Bremen fordert, dass in der Abiturprüfung als zweite Fremdsprache alle Sprachen zugelassen werden.
„Eine zweite Fremdsprache in der Schule lernen oder eine Sprachprüfung in einer beliebigen Sprache bestehen – das sollte gleichwertig als Voraussetzung für die Allgemeine Hochschulreife anerkannt werden“, sagt Dita Vogel von der Universität Bremen. Von einer solchen Änderung würden vor allem mehrsprachig aufgewachsene Jugendliche profitieren – in Bremen sind das laut einer Untersuchung von Vogels Forschungsbereich ganze 51 Prozent der Schüler:innen.
Deutschlandweit haben 39 Prozent der unter 18-Jährigen einen Migrationshintergrund, stellt die Bundeszentrale für politische Bildung im Datenreport 2021 fest. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sprechen ebenfalls rund 39 Prozent der Haushalte, in denen mindestens eine Person mit Migrationshintergrund lebt, überwiegend eine ausländische Sprache – am häufigsten Türkisch, Russisch, Polnisch und Arabisch. An den Schulen wird neben Englisch jedoch hauptsächlich Französisch, Latein und Spanisch unterrichtet.
Den Wissenschaftler:innen der Universität Bremen zufolge haben 51 Prozent der Schüler:innen im Schuljahr 2018/19, die den Unterricht einer Sprache außer Englisch besucht hätten, Französisch belegt, jedoch nur zwei Prozent Türkisch. Demgegenüber werde Türkisch jedoch in 14 Prozent der Haushalte gesprochen, in denen Deutsch nicht die primäre Sprache sei, Französisch nur in zwei Prozent.
Vielfältige transnationale Bezüge
Vogel hat das Projekt „Transnationale Mobilität in Schulen“ mitgeleitet. Die Wissenschaftler:innen haben sich damit auseinandergesetzt, wie Schulen besser mit den vielfältigen transnationalen Bezügen und Mobilitätsperspektiven von Schüler:innen umgehen können. Ein Ergebnis: Das Sprachenlernen in der Schule sei dringend reformbedürftig.
Um das Abitur zu erlangen, müssen in Deutschland bislang zwei Fremdsprachen in der Schule erlernt werden. Mehrsprachig aufgewachsene Kinder müssten so teilweise eine vierte oder fünfte Fremdsprache belegen, sagen die Wissenschaftler:innen. Eine Ausnahme von dieser Regelung existiert dabei nur für Schüler:innen nicht-deutscher Herkunftssprache, die erst spät im Verlauf ihrer Schullaufbahn in eine Schule in Deutschland eintreten.
Vogel sieht in der derzeitigen Regelung eine Benachteiligung. „Wenn jemand zu Hause Französisch spricht, dann kann er in den Fremdsprachenunterricht gehen und das zählt auch für den Schulabschluss. Wenn jemand aber mit einer Sprache aufwächst, die nicht an der eigenen Schule angeboten wird, dann zählt die Sprache nicht.“ Lediglich ein Teil der Schüler:innen habe in einem Teil der Bundesländer unter Umständen die Möglichkeit, sich einen sogenannten Herkunftssprachenunterricht gleichwertig mit dem Fremdsprachenunterricht anrechnen zu lassen.
Das müsse sich ändern, findet Vogel. Sie fordert von der Kultusministerkonferenz, dass die Regelung für die zweite Fremdsprache zumindest um einen Rechtsanspruch auf Prüfungen in allen Sprachen ergänzt wird. Auf taz-Anfrage schreibt der Pressesprecher der Kultusministerkonferenz, man halte daran fest, dass das Erlernen zweier Fremdsprachen in der Schule Voraussetzung für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife sei. „Es sei angemerkt, dass es im Fremdsprachenunterricht nicht nur um die Vermittlung einer rein sprachlichen Kompetenz geht, sondern auch um interkulturelles Lernen.“ Momentan seien keine Schritte in die von der Universität Bremen geforderte Richtung geplant.
In der Stadt Bremen ist man sich der Thematik bewusst. „In Bremen wächst jedes zweite Kind mehrsprachig auf“, schreibt die Pressesprecherin der Bildungssenatorin auf taz-Nachfrage. Das zeige bereits die Notwendigkeit, Regelungen zu finden, die diese Lebenssituation junger Menschen auch in der Schule berücksichtigen. Um die wechselseitige Anerkennung des Abiturs zu sichern, müsse es jedoch eine bundesweite Absprache geben.
Auch Martin Stoevesandt, Vorstandssprecher des Zentral-Eltern-Beirats Bremen, begrüßt den Vorstoß der Universität: „Der Ansatz ist logisch und die Forderung nachvollziehbar.“ Aus juristischer Perspektive könne jedoch ein Gleichbehandlungsproblem entstehen, wenn Schüler:innen eine Prüfung in ausländischer Muttersprache für das Abitur ablegen könnten, welche dann als zweite Fremdsprache gewertet würde.
Vogel ist trotzdem zuversichtlich. „Wir leben in einer mehrsprachigen Gesellschaft und es ist nicht mehr zeitgemäß, in der Schule nur noch von Fremd- und Herkunftssprachen zu sprechen.“ Der Vorschlag der Universität Bremen ist dabei eher ein Kompromiss. Eigentlich müsste sich etwas am Lernen und nicht nur an der Anerkennung ändern, ist Vogel überzeugt. „Im Grunde müsste man gewährleisten, dass alle Erstsprachen anerkannt werden.“ Dabei ist ihr klar, dass Unterricht in allen Sprachen kaum zu ermöglichen ist. Sie hält einen Mehrsprachenunterricht für eine mögliche Lösung. „So könnten die Schüler in einem binnendifferenzierten Unterricht ihre Sprachenkenntnisse weiterentwickeln und würden auch in der Schule in ihrer Erstsprache gefördert.“
Wie es gehen kann, zeigt zum Beispiel Hamburg. Dort werden Abiturprüfungen in elf Sprachen angeboten, darunter Türkisch, Arabisch, Farsi und Chinesisch. Eine Anerkennung aller Sprachen ist jedoch nicht absehbar. Daher scheint es vorerst dabei zu bleiben, dass es Sprachen gibt, die in der Schule und für das Abitur von größerem Nutzen sind als andere.
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