Formen des Protests und Klimaschutz: Gewalt schadet dem Klima
Wie weit dürfen Klimaaktivist:innen gehen? Klar ist: Wer zivilen Ungehorsam zur „friedlichen Sabotage“ erweitert, riskiert eine Eskalationsspirale.
A m 18. August 2021 erschien in der taz ein langes Interview von zwei Klimaaktivist:innen, die teilweise konträre Auffassungen zu den Mitteln politischen Widerstands vertraten. Im Unterschied zu Annemarie Botzki von Extinction Rebellion plädierte der Klimaaktivist Tadzio Müller für eine deutlich radikalere Position.
Die bisherigen Blockadeaktionen, so Müllers Argument, reichen nicht aus. Sie gelten als business as usual und als nicht mehr nachrichtenrelevant. Das verstärkte Druckmittel der „friedlichen Sabotage“ sei geboten. „Irgendwo muss ein materieller Schaden verursacht werden … Es muss klar sein: Wer jetzt neue fossile Investitionen plant, begeht ein Investitionsrisiko.“
In einem Akt der „legitimen Notwehr“ solle man mit den eigenen Körpern „bestimmte Dinge außer Betrieb setzen“, und dies, in eine rhetorische Frage gekleidet, „möglichst langfristig“. Angesichts der strukturellen Gewalt, die auf eine Zerstörung des Planeten hinausläuft, sei es „legitim, wenn Menschen mit ihren bloßen Körpern Teile der fossilen Infrastruktur kaputtmachen.
Friedlich ist die Sabotage deshalb, weil keine Menschen zu Schaden kommen.“ Taktische Erwägungen bei der „friedlichen Sabotage“ seien allerdings geboten: Müller würde „nicht mit irgendwelchen großen Werkzeugen oder gar Waffen“ operieren. Auch würde er Sabotageaktionen „nie vor der Wahl machen!“
ist Soziologe. Bis zu seiner Emeritierung 2011 arbeitete er am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Er befasst sich vor allem mit sozialen Bewegungen und ist Mitglied des Vereins für Protest und Bewegungsforschung.
Diese Position erscheint mir in dreifacher Hinsicht fragwürdig: Sie überdehnt und pervertiert die Idee zivilen Ungehorsams. Sie ist unter den gegebenen Bedingungen taktisch unangemessen und kontraproduktiv. Vor allem aber ist sie schwerlich legitimierbar.
Der zivile Ungehorsam basiert auf der Idee des strikt gewaltfreien Regelbruchs. Eindeutig ausgeschlossen ist dabei Gewalt gegen Personen. Uneindeutig ist, ob – und falls ja, welche – Sachbeschädigungen ebenfalls als Gewalt gelten sollen. Die Bandbreite zwischen einem kleinen Graffito an einer Hausmauer und der nächtlichen Sprengung eines Fabrikgebäudes ist groß. Wo ist die Grenze zu ziehen?
Die vertrackte Gewaltfrage
Diese vertrackte Frage lässt sich schwerlich losgelöst vom Kontext beantworten, darunter der Art des Anliegens, der Höhe des Schadens und den zur Verfügung stehenden Mitteln jenseits der Sachbeschädigung. Müller meint: „Das Eigentum an Produktionsmitteln oder fossilen Brennstoffen stellt eine Form struktureller Gewalt dar.“ Gegengewalt, zumindest Gewalt gegen Sachen, sei damit allemal gerechtfertigt.
Allerdings sollte Müller präzisieren, durch welche „friedlichen“ Sabotageakte das Investitionsrisiko für die fossile Energieinfrastruktur so erhöht werden kann, dass die beteiligten Unternehmen ihr Kerngeschäft aufgeben. Soll der Motor einer Baumaschine dadurch unbrauchbar gemacht werden, dass Zucker in den Tank gegeben wird? Geht es um mehr? Anhand der Antworten ließe sich auch erörtern, was an solchen Aktionen friedlich und angemessen sein soll und ob der erhoffte Effekt langfristiger Natur ist.
Mehr als Taktik
Grundsätzlich hat ziviler Ungehorsam die doppelte Prüfung der operativen Eignung und ethischen Legitimität zu bestehen. Unter taktischen Gesichtspunkten geht es um Fragen der Effektivität, Erforderlichkeit und Angemessenheit der eingesetzten Mittel. Das lässt sich hier nicht im Einzelnen durchdeklinieren.
Abwegig ist jedoch die pauschale Behauptung, strukturelle Gewalt rechtfertige Sabotage, welche ihrerseits per se zielführend sei. Ähnlich haben bereits die Revolutionären Zellen und die daraus hervorgegangene radikalfeministische Rote Zora argumentiert und Sprengstoffanschläge – möglichst unter Meidung von Personenschäden – verübt. Keine dieser Aktionen hat den beabsichtigten Zweck erfüllt. Die attackierten Einrichtungen haben ihre Tätigkeit ungerührt fortgesetzt.
Auch verdankt sich die Abkehr von der Atomenergie nicht den um 1983/84 kulminierenden Sabotageakten an Strommasten und sonstigen Gerätschaften, sondern dem zähen Ringen einer Bewegung, die andere Mittel – von juristischen Klagen über Massenproteste bis hin zu diversen Formen zivilen Ungehorsams – bevorzugte.
Der Zweck heiligt die Mittel nicht
Das Konzept des zivilen Ungehorsams beinhaltet unter anderem das Bekenntnis zur öffentlichen Aktion, den Willen zur Deeskalation – etwa vorbereitet durch ein gewaltfreies Training – und den Versuch, die Öffentlichkeit argumentativ vom Sinn und der Notwendigkeit der Widerstandshandlung zu überzeugen.
In der Logik der Sabotage liegt dagegen die Heimlichkeit des Tuns, das Herbeiführen und das potenzielle Steigern der Schadenswirkung und eine pauschale Begründung für nicht näher spezifizierte und eingehegte Formen des Widerstands. In diesem Fall wird Legitimität nicht diskursiv erzeugt, sondern apodiktisch im Rekurs auf „strukturelle Gewalt“ und „Notwehr“ behauptet.
Mit Blick auf die Bürgerrechtsbewegung in den USA verklärt Müller das Zusammenspiel von gewaltlosem und gewaltförmigem Protest. Ein „strategisches Miteinander“ von Malcolm X und King kam nie zustande. Beide sind sich nur einmal kurz begegnet. Für Malcolm X, der sich phasenweise als Rassist gebärdete, blieb King „twentieth-century Uncle Tom“, während King die „feurige demagogische Rhetorik“ (King) seines Widersachers kritisierte.
Das Herbeiführen der Gleichheit „by any means necessary“ (Malcolm X), und das heißt auch mit Mitteln der Gewalt, war für King unannehmbar. Die radikalisierte Fortsetzung des Kurses von Malcolm X in Gestalt der Weathermen hatte die Spaltung der Linke in den USA zur Folge.
Der traditionsreiche zivile Ungehorsam hat mit friedlicher, geschweige denn unfriedlicher Sabotage nichts zu tun. Sabotage mag in autoritären und totalitären Systemen notwendig und legitim sein. Wer aber in demokratischen Systemen diese Grenze aufweicht, begibt sich auf eine abschüssige Bahn und wird nicht einmal eine starke Minderheit der Bevölkerung gewinnen können.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Gespräche in Israel über Waffenruhe
Größere Chance auf Annexion als auf Frieden
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
Krieg in der Ukraine
USA will Ukraine Anti-Personen-Minen liefern