Forderung der Linkspartei: Straffreiheit für private Fluchthelfer

Privatpersonen, die unentgeltlich bei der Flucht helfen, sollen straffrei bleiben, fordert die Linksfraktion. Die Regierung sieht das anders.

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Soll private Fluchthilfe straffrei sein? Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten Foto: Flügelwesen/photocase

BERLIN taz | Vor dem Hintergrund, dass sich tausende Flüchtlinge auf dem Weg nach Deutschland befinden, fordert die Linksfraktion im Bundestag Straffreiheit für private Fluchthelfer, die unentgeltlich Flüchtlingen ohne gültige Dokumente bei der Einreise nach Deutschland helfen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, sagte der taz: „Es ist angesichts der momentanen Lage das Mindeste, die zivile unentgeltliche Fluchthilfe vom Straftatbestand der Beihilfe oder Schleusung auszunehmen.“

Korte meint: „Durch die von der Bundesregierung angeordneten Grenzkontrollen werden ganz offensichtlich auch Flüchtlingshelfer kriminalisiert, die Menschen aus humanitären Gründen und ohne Gegenleistung aus den unwürdigen und skandalösen Zuständen vor unseren Grenzen befreit haben.“ Übersetzt: Sein Vorstoß zielt explizit auf jene privaten Helfer, die ohne Gegenleistung aus humanitären Gründen handeln. Kriminelle Schlepper und Schleuser sind davon nicht berührt.

Nach geltender Rechtslage macht sich strafbar, wer Flüchtlingen ohne gültige Papiere oder Aufenthaltsstatus bei der Einreise nach Deutschland hilft. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen mafiösen Schleppern und privaten Fluchthelfern.

Hintergrund des Linken-Vorstoßes ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage Kortes. In der Antwort, die der taz vorliegt, heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das humanitäre Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die Flüchtlingen helfen und sie unterstützen, sofern diese Unterstützungshandlungen nicht gegen nationales und europäisches Recht verstoßen.“ Strafbar mache sich also, wer Menschen helfe, ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland einzureisen. Ausdrücklich heißt es: „Dies gilt nicht nur für professionelle Schleuser, sondern auch für Privatpersonen.“

Nächster Konvoi geplant

Angesichts der Bilder aus Europas Nachbarstaaten waren in den vergangenen Wochen immer wieder Privatpersonen aus Deutschland nach Österreich, Ungarn, Serbien, Slowenien und Kroatien gefahren, um Flüchtlingen bei der Einreise nach Deutschland zu helfen. Teils fuhren ganze Gruppen von Privatautos in Konvois organisiert.

Für Donnerstagabend hatte eine Gruppe von Aktivisten in Berlin die Abfahrt eines nächsten Fluchthelferkonvois geplant. Gemeinsam mit Teilnehmern von Konvois aus anderen europäischen Ländern soll es am Samstagmorgen dann ein öffentliches, internationales Treffen in Sloweniens Hauptstadt Ljubljana geben. Nach derzeitigem Stand wollen die Pkw-Konvois anschließend gemeinsam mit Flüchtlingen zurück in die verschiedenen europäischen Länder fahren.

In der vergangenen Woche meldete die Deutsche Presse-Agentur, dass allein in Bayern rund 800 mutmaßliche Schleuser in Untersuchungshaft säßen. Wie hoch hierbei der Anteil privater Fluchthelfer ist, ist unklar.

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