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Fall Collien FernandesPresserechtliche Haarspalterei als letztes Mittel

Kommentar von

Johannes Eisenberg

Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich gegen die Berichterstattung des „Spiegels“. Dabei will er nur vom Kern des Vorwurfs ablenken.

Solidarität für Collien Fernandes: Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22. März Foto: Fritz Engel/zenit

D as Publikum wartet in der Causa Fernandes/Ulmen auf einen Entscheid über Christian Ulmens Unterlassungsantrag gegen den Spiegel. Der hatte vor etwa einem Monat in seiner Titelstory berichtet, der Schauspieler habe auf Social Media über Fake Accounts seiner Ex-Frau Collien Fernandes Bilder verbreitet, die eine Frau beim Sex zeigen. Der Betrachter der Videos musste annehmen, sie zeigten Fernandes.

Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen Deepfakepornos. Ulmens Anwalt setzt dagegen die Behauptung, die Berichterstattung sei einseitig und schon deshalb rechtswidrig. Die Leitmedien berichten nachfolgend stets mit der Einschränkung, es gälte für Ulmen die Unschuldsvermutung, dieser wehre sich gerichtlich gegen die Vorwürfe. Das Landgericht Hamburg verbreitete Ende März eine Pressemeldung, nach der Ulmen dem Spiegel unter anderem verbieten lassen wolle, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfakevideos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.

Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: „Hat Ulmen Accounts, Konten oder Social-Media-Profile betrieben ohne Wissen der Fernandes, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, diese und deren Inhalte stammten von Fernandes? Sind von Ulmen über diese Accounts, Konten oder Social-Media-Profile pornografische Aufnahmen, die beim Betrachter den Eindruck erweckten, sie zeigten Fernandes bei sexuellen Handlungen, verbreitet worden?“

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Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht. Dabei handelt es sich um den Kernvorwurf des Spiegel-Artikels. Stattdessen macht er einen Ausweichschritt und will lediglich die Eindruckserweckung verbieten, über die Fake Accounts seien Videos verbreitet worden, die tatsächlich Fernandes zeigen.

Leitmedien relativieren Ulmens Schuld

Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien als Gegenpropaganda zu betreiben. Zwar hat der Spiegel-Artikel bei mir als Leser nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Videos von Fernandes hergestellt oder verbreitet. Aber selbst wenn: Das wäre im Verhältnis zu dem, was er nicht bestreitet, eine Bagatellabweichung.

Denn wenn der Betrachter der Posts glaubte, die Darstellerin sei Fernandes, dann trifft das deren Rechtssphäre so tief wie ein Video von ihr. Diese Abweichung rechtfertigte nicht, dass „Tagesschau“, DLF und andere Leitmedien über den Vorgang nur mit schuldrelativierenden Hinweisen auf Erklärungen von Ulmens Anwalt oder die Unschuldsvermutung berichten.

Diese Einschränkungen enthalten nämlich den Verdacht, dass Fernandes möglicherweise gelogen hat. Genau das soll das Wahrnehmungsergebnis der Gegenkampagne von Ulmen sein. Darauf kommt es ihm an: Die Berichterstattung mit seinen Ausweichbewegungen zu kontaminieren und vom Kern des Vorwurfs abzulenken.

Wenn in diesem Fall, was absehbar ist, das Landgericht Hamburg sich nicht auf das Blendwerk von Ulmens Anwalt einlässt, trauen sich Medien dann, über die Sache und nicht über die Unschuldsvermutung zu berichten?

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17 Kommentare

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  • Die Taz sieht sich ja als "meinungsstarke Zeitung" und dementsprechend meinungsstark ist auch dieser Artikel. Da Kommentarbereich soweit okay. Allerdings lege ich bei einem Kommentar im Forum und einen Kommentarartikel immer noch unterschiedliche Maßstäbe in Bezug auf journalistische Qualität an. Die Schlußfolgerung von Eisenberg: "Eine Antwort erhielt ich nicht. Mit anderen Worten: Ulmen bestreitet öffentlich – präzise nachgefragt – das beschriebene Vorgehen nicht.", ist da auch schon sehr befremdlich. Kommt hinzu das er selber Anwalt ist und wissen sollte das man sich in einem laufenden Verfahren oder im Vorfeld eines solchen nur sehr vorsichtig nach außen äußert. Das Framen der Unschuldsvermutung als Schuldrelativierung läßt dann endgültig Zweifel an seinem Rechtsverständnis aufkommen. Zum Glück ist Meinungsstärke vor einem rechtsstaatlichen Gericht kein Argument!

  • Der Artikel kritisiert, dass Medien nur mit "schuldrelativierenden Hinweisen" über den Fall berichten. Kann man noch deutlicher für eine Vorverurteilung plädieren? Beschuldigtenrechte sind keine Haarspaltereien.

  • Über Schuld und Unschuld zu entscheiden ist nicht Aufgabe der Presse, sondern von Gerichten. Wie wichtig Presserecht ist, zeigen die Fälle Ofarim, Gelbhaar und diverse Hetzjagden die BILD/nius regelmäßig veranstalten.

  • Danke für Ihre Berichterstattung. Was ist mit dem Herrn Ulmen los, und was mit der von ihm beauftragten Kanzlei? Beide könnten sich sachdienlicher und wahrhaftiger verhalten. Schwaches Bild.

  • "Im Äußerungsrecht galt früher, dass es nicht dazu dient, Haarspaltereien als Gegenpropaganda zu betreiben."

    Wow, was für ein Satz. Sorry, aber egal um welches Thema geht. Natürlich isses keine Haarspalterei etwas zu verbreiten, was so nicht stattgefunden hat. Offenbar sind die Vorwürfe gegen Ulmen ja wohl auch so ausreichend, dass er dort steht, wo er für sein Verhalten hingehört.



    Schreibt einfach generell die Fakten und dichtet nix dazu. Dann brauchts auch keine (sic!) "Gegenpropaganda". Schlimm genug, dass man in Zeiten von Fake-News sowas überhaupt erwähnen muss.

  • "Ich konfrontierte daher seinen Anwalt: ... ...Eine Antwort erhielt ich nicht."

    Ist es nicht sehr mutig aus einer Nichtantwort auf ein Schuldbekenntnis zu schliessen?

    • @Herbarius Zunichten:

      Wie kommen Sie darauf, daß es mutig sein soll?



      Es ist ein Statement und macht Sinn. Jedenfalls für mich.



      Keine Atnwort ist auch eine Antwort wie es so schön heißt.



      Glauben Sie wirklich die hätten nicht geantwortet wenn es nicht zutreffen würde.



      Schade, daß es 2026 noch immer Menschen gibt die bei so Typten wie Ulmen zu relativeren versuchen. Warum auch immer.

      • @Petros:

        Man muss also auf Fragen der Presse antworten, ansonsten wird die Antwort vorgegeben? Das klingt nach "Wer unschuldig ist, hat ja nichts zu befürchten". Niemand muss mit der Presse und anderen Medien reden, wenn er oder sie nicht will. Und keine Antwort impliziert nicht, dass die in der Frage vorkommenden Anschuldigungen automatisch korrekt sind.



        Warten wir ab, was die Gerichte sagen, erst einmal im Fall des Presserechtes über die Berichterstattung, und dann, viel wichtiger, im Fall Fernandes gegen Ulmen.

        • @Offebacher:

          Warum hat Herr Ulmen wohl einen "Medienanwalt" beauftragt?



          Und was ist dessen Job wenn nicht auf die Fragen der Presse zu antworten? Der Presse drohen kann er ja scheinbar ganz gut.

  • “Die Veröffentlichung beschäftigt Politik und Medien, ist von überragendem öffentlichem Interesse und beschleunigt ein Gesetzgebungsverfahren gegen Deepfakepornos“



    Aber ist nicht das genau der Punkt. Der Fall eignet sich eben nicht als Beispiel oder Rechtfertigung für ein Gesetz gegen Deepfakepornos. In der Öffentlichkeit bleibt der Eindruck, dass irgendwas an der Berichterstattung nicht gepasst hat und das versucht Ulmens Anwalt auszunutzen.

  • Genau dieses Thema hatte auch das ZDF Magazin Royal. Pikantes Detail: Ulmens Medienanwalt hatte vor Jahren Fernandes bei einer Doku über Deep Fake unterstützt. Er hat also die Seite gewechselt, wobei der wahrscheinliche Grund dafür sehr schön bildhaft von Böhmermann dargestellt wurde, natürlich rechtssicher ....

  • Wer sich nicht äußert, "bestreitet nicht öffentlich"? Schon spannend.

    Ich würde mich auch nicht zu allem äußern, was ich gefragt werde und würde den Teufel tun zu akzeptieren, dass daraus ein Geständnis fingiert wird.

    Manche Methoden sind nicht viel besser als das, was sie zu bekämpfen vorgeben. Was für eine Welt stellt die Autorin sich vor, wo jeder verpflichtet ist, alles zu beantworten und zu bestreiten, was man ihm vorwirft.

    Es gibt aus guten Gründen in Deutschland das Recht zu schweigen. Steht sogar in der Verfassung.

    • @Dr. McSchreck:

      Ergänzend möchte ich erwähnen, das die Unschuldsvermutung bis zu einem möglichen Urteil von seriösen Medien geradezu verpflichtend angewendet werden muss. Ich erinnere nur an den Fall Kachelmann. Bis zu einer Verurteilung stehen also faktisch nur schwere Anschuldigungen im Raum.

    • @Dr. McSchreck:

      Nö, ist nicht spannend. Spricht einfach für sich.



      Sie sind aber auch nicht der Medienanwalt von Ulmen. Der hätte schon geantwortet wenn es eine Antwort in seinem Sinne gewesen wäre.



      Komisch warum manche Männer denken Sie müßten Ulmen verteidigen.



      Das Recht zu schweigen gilt auch für Sie.

      • @Petros:

        Wenn Sie noch mal nachlesen, werden Sie feststellen, dass ich keineswegs Ulmen verteidige, sondern einen zentralen Grundsatz des menschlichen Zusammenlebens.

      • @Petros:

        Es geht hier nicht um die Verteidigung von Herrn Ulmen, sondern um die Verteidigung rechtsstaatlicher und auch zivilisatorischer Prinzipien. Das Recht, darüber nachzudenken, gilt auch für Sie.