Straßen, Leitungen, intakte Moore: Der Kampf um den Begriff der „kritischen Infrastruktur“
Ein Gutachten empfiehlt der Bundesregierung, den Naturschutz in die Sicherheitsarchitektur aufzunehmen. Die beschleunigt den Bau von Parkplätzen.
Straßen, Raststätten und Telefonleitungen können seit Freitag schneller gebaut werden. Das hat der Bundestag mit dem „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ beschlossen. Moore wiedervernässen oder Wälder erhalten bleibt hingegen ein zäher Prozess. Dabei empfiehlt ein just ebenso am Freitag veröffentlichtes Gutachten eines hochrangigen Beratungsgremiums der Bundesregierung, „grüne Infrastruktur“ künftig als „kritisch“ einzustufen.
Dies sei notwendig, „um Bevölkerungsschutz zu betreiben“, sagte die Medizinerin Claudia Traidl-Hoffmann der taz. Sie ist Co-Autorin des Teilgutachtens „Umwelt prägt Sicherheit“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Die Natur- und Sozialwissenschaftler:innen des WBGU wurde noch von der Ampelregierung eingesetzt. Das Teilgutachten „Umwelt prägt Sicherheit“ ist das erste Kapitel des Hauptgutachtens „Sicherheit – nachhaltig und integriert“, in dem es um die Rolle des Umwelt- und Klimaschutzes für die Sicherheitspolitik geht.
Kernaussage des Gutachtens: Globale Umweltveränderungen wie der Klimawandel, der Verlust der Biodiversität und die zunehmende Verschmutzung seien Sicherheitsrisiken. Sie gefährdeten Menschen, gesellschaftliche Stabilität, wirtschaftliche Leistungskraft und die Handlungsfähigkeit von Staaten. Es sei daher dringend geboten, sie in nationalen wie internationalen Sicherheitsstrategien vorrangig zu berücksichtigen.
Kritische Infrastruktur wird vom Bundesinnenministerium definiert als „Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen“, bei deren Ausfall dramatische Folgen wie etwa Versorgungsengpässe drohen. Derzeit umfasse das vor allem die sogenannte graue Infrastruktur – Straßen, Schienen oder Energienetze –, so das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats. Die Autor*innen fordern, die natürliche Infrastruktur nun ebenfalls gesetzlich als „kritisch“ zu verankern.
Starke Argumente für den Umweltschutz
„Damit man juristisch eben auch das Argument hat zu sagen: Nein, dieses Moor darf jetzt nicht der Autobahn weichen, weil das auch kritische Infrastruktur ist“, erklärt Traidl-Hoffmann. Ökosysteme seien die natürliche Lebensgrundlage und als Puffer gegen Hitzewellen, Pandemien und Extremereignisse Teil des Bevölkerungsschutzes, heißt es im Gutachten.
Bundesweit sollen dem Gremium zufolge die relevanten Flächen dokumentiert und Frühwarnsysteme entwickelt werden, die vor einer langsameren Verschlechterung der Ökosysteme warnen. Zudem müsse das Wissen über Umweltrisiken Teil der Ausbildung der Bundeswehr sein. Auch solle sich der nationale Sicherheitsrat stärker mit dem Schutz der natürlichen Infrastruktur befassen.
Zur Finanzierung der Maßnahmen fordern die Autor*innen, dass neben staatlichen auch private Mittel mobilisiert werden. Die Hoffnung ist, dass Unternehmen künftig Klimarisiken selber besser erkennen und deshalb freiwillig in den Schutz investieren.
Außerdem solle die Entwicklungspolitik zum Schutz der Ökosysteme „unter Leitung lokaler Akteure“ ausgebaut werden, heißt es im Gutachten. Als gut funktionierendes Beispiel für regionale Zusammenarbeit mehrerer Staaten nennen die Autor*innen das „Coral Triangle Initiative on Coral Reefs, Fisheries and Food Security“ zum Schutz von Korallenriffen, Fischerei und Ernährungssicherheit. Wenn solche Klimaprojekte gekürzt würden, sei das sehr kritisch, „weil dadurch letztendlich auch vor Ort Projekte fehlen, die dort Biodiversität und Ökosysteme stärken und so Sicherheit bei uns stärken“, sagt Traidl-Hoffmann.
Bundesregierung beschleunigt Straßenbau
Den Status als „überragendes öffentliches Interesse“ besitzt die „graue Infrastruktur“ – Straßen, Leitungen, Parkplätze – seit dem Bundestagsbeschluss vom Freitag. Künftig erhalten sie bei Abwägungen vor Gericht oder in Behörden den Vorrang.
Nun kann das Geld aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität schneller verbaut werden als bislang. Laut erster Analysen wurden die Gelder langsamer abgerufen, als geplant. „Wir investieren Milliarden in unsere Infrastruktur“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Aber Geld allein saniert keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe.“
Die Industrie begrüßt die Neuerungen: „Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat der Bundestag ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren gesetzt“, sagt Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).
Weniger überzeugt sind die Umweltverbände.„Wir erleben mit diesem Gesetz einen Generalangriff auf den Klimaschutz“, sagt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch. Denn um die Projekte künftig schneller umsetzen zu können, wird die „Umsetzung von Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung vereinfacht“, heißt es im Gesetz.
Das bedeutet: Wenn bei einem Bauprojekt in die Natur eingegriffen wird, kann der Schaden künftig mit Geld kompensiert werden. Bisher musste die beschädigte Natur zum Ausgleich an anderer Stelle wiederhergestellt werden. Wie das Geld aus den Ersatzzahlungen eingesetzt wird, ist noch nicht klar.
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