Europäisches Gericht zu Bienengiften: Insektenschutz geht vor
Der Bayer-Konzern hat den Kampf um die Aufhebung eines EU-Verbots seiner umstrittenen Pestizide verloren. Ihr Einsatz in der EU bleibt beschränkt.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hatte 2018 den Einsatz der Mittel Imidacloprid von Bayer CropScience, Clothianidin von Takeda Chemical und Bayer CropScience sowie Thiamethoxam von Syngenta beschränkt. Diese sogenannten Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete. Studien zufolge gefährden sie Wasserorganismen, Bienen und andere Insekten und sind mitverantwortlich für das Insektensterben. Deshalb hatte die Europäische Kommission 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Dagegen klagte Bayer damals vor dem EuG und verlor in weiten Teilen.
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft“, sagte Umweltschützer Bandt. Der Schutz der Artenvielfalt sei „absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen“. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürften „nie wieder in die Umwelt gelangen“.
Trotz Verbot im Einsatz
„Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden“, meinte dagegen ein Sprecher des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns. Der Konzern sei überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten.
Tatsächlich sind die Mittel weiterhin im Einsatz. Denn zahlreiche Mitgliedstaaten haben Ausnahmegenehmigungen erteilt. Auch Länder außerhalb der Union halten an der Freilandnutzung der Neonikotinoide Clothianidin und Thiamethoxam weiter fest. In Kanada etwa war das Gesundheitsministerium in Ottawa kürzlich zu dem Schluss gekommen, dass „einige Anwendungen“ dieser Mittel bei richtiger Handhabung keine Gefahr für Wasserorganismen beziehungsweise Insekten darstellten.
Notfallzulassung in Deutschland
In Deutschland hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das dem Agrarministerium von Julia Klöckner (CSU) unterstellt ist, Ende 2020 eine „Notfallzulassung“ für Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonikotinoide erteilt. Zuckerrübensaatgut, das mit Gift behandelt wurde, durfte in diesem Frühjahr in etlichen Gegenden ausgesät werden. Rübenlandwirte hatten darüber geklagt, dass ein Großteil ihrer Felder im vergangenen Herbst Schäden durch die Viröse Rübenvergilbung erlitten hätten. Mit „anderen Pflanzenschutzverfahren oder zugelassenen Pflanzenschutzmitteln“ könnten die dafür verantwortlichen Blattläuse nicht ausreichend bekämpft werden, so das BVL damals. Das Risiko für Bienen und andere Insekten, durch die Aussaat des behandelten Zuckerrübensaatgutes geschädigt zu werden, sei gering, da diese Pflanze im Anbaujahr nicht blühe und daher wenig attraktiv für Bestäuber sei.
Umweltschützer:innen bezeichnen auch diese Notfallzulassungen wegen der Langzeitwirkungen der Neonikotinoide als „absolut unverantwortlich“. Um das Insektensterben zu stoppen, fordert BUND-Experte Bandt neben dem Verbot der besonders gefährlichen Insektizide auch eine „deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes“ insgesamt.
Bio-Landwirt:innen bauen Zuckerrüben ohne chemisch-synthetische Pestizide an, indem sie einem Schädlingsbefall etwa durch eine weite Fruchtfolge vorbeugen. Sie müssen jedoch mit geringeren Erträgen rechnen.
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