Essen mit gefährlichen Pestiziden: Ministerin Klöckner für Giftimporte

Die Ernährungsministerin fordert: Nahrungsmittel sollen importiert werden dürfen, auch wenn sie gefährliche, in der EU untersagte Pestizide enthalten.

Agrarministerin Julia Klöckner hält eine Rede

Vertritt sie Interessen der Verbraucher und Bauern in der EU? Ernährungsministerin Julia Klöckner Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Bundesagrarministerin Julia Klöckner kämpft dafür, dass besonders gefährliche, in EU-Lebensmitteln verbotene Pestizide in Importen erlaubt bleiben. Das Ministerium der CDU-Politikerin teilte der taz mit, es setze sich „für eine risikoorientierte Bewertung von Rückständen ein“.

Die EU-Kommission dagegen wollte ursprünglich auch in Einfuhren Ackergifte automatisch verbieten, die Krebs verursachen, das Erbgut schädigen, die Fortpflanzung beeinträchtigen oder das Hormonsystem stören. Denn diese Gefahren sind so gravierend, dass die Chemikalien laut Pestizidverordnung in der EU nicht gespritzt werden dürfen. Klöckner aber will solche Importe ermöglichen, wenn ein wissenschaftliches Gutachten einen Grenzwert bestimmt, bei dem gesundheitsschädliche Wirkungen „praktisch ausgeschlossen werden können“.

Kritiker befürchten, dass die Behörden nicht nur Futter mit den Pestiziden, sondern auch gefährliche Nahrungsmittel auf den Markt lassen, wenn sie unter dem Druck der Chemielobby über jede Einfuhrtoleranz einzeln entscheiden müssen. „Julia Klöckner verrät die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher“, kritisierte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Agrarexperte Harald Ebner. „Besonders gefährliche Pestizide, die in Europa aus gutem Grund verboten sind, dürfen nicht über importierte Lebensmittel doch wieder auf unsere Teller gelangen.“

Der Deutsche Bauernverband warnt vor einem unfairen Wettbewerb zwischen Landwirten in der EU und in Drittstaaten. Denn Bauern etwa in Amerika haben einen Vorteil, wenn sie mit Pestiziden produzieren können, die ihre Konkurrenten in Europa nicht einsetzen dürfen. „Wir erwarten, dass für importierte Waren dieselben Kriterien bezüglich Pflanzenschutzmittelanwendung und Rückstandswerten angelegt werden wie für Waren aus der EU“, forderte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Verbands.

Verstoß gegen WTO-Regeln?

Klöckner argumentiert mit dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen. „Bei Einführung von nicht risikobasiert bewerteten Rückstandshöchstgehalten bestünde ein erhebliches WTO-rechtliches Anlastungsrisiko“, schrieb ihr Ministerium.

Tatsächlich verlangt das Übereinkommen, dass WTO-Länder ihre Beschränkungen von Pestizidimporten „auf eine Bewertung [...] der Risiken für die Gesundheit“ basieren. Aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die EU noch einmal überprüfen muss, ob eine Chemikalie in einem importierten Lebensmittel zu gefährlich ist, obwohl sie den Stoff schon auf ihren Feldern wegen einer wissenschaftlichen Einschätzung verboten hat. „Es ist nicht bewiesen, dass die Aufhebung der Einfuhrtoleranzen für diese Pestizide die WTO-Regeln verletzt“, sagte Nina Holland, Rechercheurin der Organisation Corporate Europe Observatory.

EU-Kommission gibt sich unentschlossen

Sie zeigt in einem am Montag erschienenen Report, dass Pestizidkonzerne wie Bayer/Monsanto, BASF und Syngenta in Dutzenden Gesprächen und Schreiben Druck auf die EU-Kommission ausübten, um ein Verbot von Importen mit den Ackergiften zu verhindern. Demnach sprangen die USA und Kanada den Unternehmen bei. Neben Deutschland hätten bei einer Sitzung im September 2018 in Brüssel auch weitere fünf EU-Mitglieder wie Österreich, die Niederlande und Polen sich dafür eingesetzt, Einfuhren mit solchen Pestiziden zu ermöglichen.

All das habe dazu geführt, dass die Kommission 2018 teilweise eingeknickt sei und doch eine Risikoprüfung im Einzelfall geplant habe. Holland beruft sich auf Akten der EU-Kommission.

Im Dezember 2019 hat die Führung der Kommission gewechselt. Und wie positioniert sich Ursula von der Leyen? Die Behörde antwortete der taz nur: „Die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten für Pestizide, die die Ausschlusskriterien erfüllen, ist ein komplexes Thema, über das die Kommission derzeit nachdenkt.“ Bayer und seine Konkurrenten haben also noch Chancen, sich durchzusetzen.

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