Ermittlungen wegen Ibiza-Video: Keine Anklage gegen Journalisten
Von der Pressefreiheit gedeckt: Die Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen der Veröffentlichung der Videos ein, die Österreichs Regierung kippten.
Das Ibiza-Video zeigte, wie die FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus sich im Vorfeld der österreichischen Parlamentswahl 2017 in einer Villa auf Ibiza mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte über mögliche Deals unterhalten. Wenn die Frau ihnen finanziell im Wahlkampf helfe, wollten ihr die FPÖ-Politiker im Falle einer Regierungsbeteiligung lukrative Aufträge zuschanzen.
Die Aufnahmen der skandalösen Gespräche wurden erst im Mai 2019 auszugsweise veröffentlicht, unter anderem von der Süddeutschen Zeitung. Sie führten schnell zum Zerbrechen der österreichischen ÖVP/FPÖ-Regierung. Strache trat als FPÖ-Vorsitzender zurück, seine Mitgliedschaft ist suspendiert.
Gegen die Veröffentlichung des Videos gingen bei der Staatsanwaltschaft München I insgesamt acht Strafanzeigen ein, wobei eine von Heinz-Christian Strache selbst stammte. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeigen vor allem rechtlich geprüft.
„Verletzung des hchstpersönlchen Lebensbereichs“?
In Betracht kam für die Staatsanwälte zum einen eine Strafbarkeit wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Dieser Paragraph 201a war 2004 als Spanner-Paragraph ins Strafgesetzbuch eingeführt worden. Er stellt unter anderm das Anfertigen oder Zugänglichmachen von Bildaufnahmen einer Person unter Strafe, wenn diese sich in einer „Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ befindet.
Das gleiche gilt seit 2015 für das Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Allerdings gibt es in Paragraph 201a eine ausdrückliche Ausnahme für die „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“. Dann überwiegen „berechtigte Interessen“. Diese Ausnahme ist nach Prüfung der Staatsanwälte anzuwenden, weil nicht die gesamten mehrstündigen Videoaufnahmen veröffentlicht wurden, bei denen auch über Privates gesprochen wurde. Die SZ veröffentlichte nur eine Zusammenstellung von wenigen Minuten, bei denen ausschließlich über österreichische Innenpolitik verhandelt wurde.
Als zweite Strafnorm wurde die „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ geprüft. Danach ist das „unbefugte“ Aufnehmen der nicht-öffentlich gesprochenen Worte eines anderen strafbar, ebenso die Weitergabe einer solchen Aufnahme an Dritte. Es drohen laut Paragraph 201 Strafgesetzbuch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Dieses strafrechtliche Verbot besteht bereits seit 1967.
Pressefreiheit deckt Zugänglichmachtung der Aufnahmen
Die Staatsanwaltschaft kam nun aber zum Schluss, dass die Zugänglichmachung der Ibiza-Tonaufnahmen nicht unbefugt erfolgte, sondern von der Pressefreiheit gedeckt war. In diesem Einzelfall überwog laut Staatsanwaltschaft das „überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht“ die Interessen von Strache und den anderen abgehörten Personen.
Ob schon die Anfertigung der Tonaufnahmen zulässig war, musste die Staatsanwaltschaft nicht prüfen, weil die SZ-Journalisten damit nichts zu tun hatten. Auch hier käme es darauf an, ob es sich „unbefugte“ Aufnahmen handelt.
Die Hamburger Staatsanwaltschaften hatte die Veröffentlichung des Videos durch den Spiegel schon im August als straflos eingestuft. Damals wurde die Öffentlichkeit aber nicht informiert. Die Hamburger Entscheidung war erst im Oktober aus österreichischen Ermittlungsakten bekannt geworden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Umgang mit nervigen Bannern
Bundesrat billigt neue Regeln für Cookies