Entscheidung bei Pestizidzulassung: Angriff aufs Umweltbundesamt abgewehrt
Die Agrarminister der Bundesländer lehnen einen Antrag gegen das Vetorecht der Umweltbehörde ab. Grund ist Widerstand der Grünen.

Lediglich in einer Protokollerklärung konnten die Ressortchefs von CDU, CSU, FDP und SPD ihre Forderung formulieren, das UBA künftig nur noch als „Benehmensbehörde“ bei der Entscheidung über die Zulassung von Pestiziden einzustufen. So wollen sie erreichen, dass mehr Pestizide erlaubt werden. Dass der Antrag nicht beschlossen wurde, lag am Einstimmigkeitsprinzip der Agrarministerkonferenz und dem Widerstand der zuständigen Senatorinnen aus Bremen und Hamburg sowie der Agrarministerin von Niedersachsen (alle Bündnis 90/Die Grünen).
Bisher sieht das Pflanzenschutzgesetz vor, dass Pestizidprodukte nur „im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt“ hinsichtlich Schäden an der Natur zugelassen werden dürfen. Denn Pestizide bekämpfen Schädlinge, tragen aber auch dazu bei, dass immer mehr Pflanzen- und Tierarten aussterben.
Mehr Wirkstoffe als anderswo
Bei Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) scheinen seine Länderkollegen von der Union aber auf offene Ohren zu stoßen. Er arbeitet gerade nach eigenen Angaben daran, dass „die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessert“ und für „schnelle“ Verfahren durch „Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit“ gesorgt wird.
Anders als Agrar- und Chemielobby suggerieren, sind hierzulande nicht weniger, sondern sogar mehr Pestizidwirkstoffe erlaubt als in mehreren Nachbarländern. „Nach Angaben der EU-Kommission waren 2024 in Deutschland Pflanzenschutzmittel mit 281 Wirkstoffen regulär zugelassen, in den Niederlanden 266, in Österreich 248 und in Polen 277“, teilte ein UBA-Sprecher Ende Juli der taz mit.
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