Ein weiterer Mindestlohn: 7,75 Euro fürs Tiereschlachten
Die Tarifpartner einigen sich auf einen Mindestlohn für die Fleischindustrie. Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit Werkverträgen.
BERLIN taz | Beschäftigte in der Fleischindustrie haben künftig Anspruch auf einen Mindestlohn. Darauf haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgeberverband Nahrung und Genuss (ANG) geeinigt, wie vor wenigen Tagen durchgesickert war. Am Dienstag stellten die Tarifpartner in Berlin die Details der Einigung vor.
Ab dem 1. Juli 2014 sollen alle Arbeitskräfte der Fleischindustrie Anspruch auf einen Stundenlohn von 7,75 Euro haben. Der Betrag, der nicht nach Ost und West differenziert wird, soll in Stufen ansteigen und ab dem 1. Dezember 2016 bei 8,75 Euro liegen.
Damit der Mindestlohn für die ganze Branche verbindlich gilt, muss diese zuerst noch in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Tarifpartner wollen nun den entsprechenden Antrag beim Bundesarbeitsministerium stellen. Steht die Branche im Gesetz, kann das Ministerium den Mindestlohn für allgemein verbindlich erklären. Es gilt als sicher, das dies passieren wird.
Der Mindestlohn ist nicht für alle der rund 100.000 Beschäftigten der Fleischindustrie von Bedeutung. Sondern vor allem für diejenigen, die sich in Schlachthäusern verdingen. Die NGG schätzt, das dort neben rund 23.000 regulär Beschäftigen rund 15.000 Menschen arbeiten, die einen Werkvertrag haben. Viele von ihnen stammen aus Osteuropa und werden über Subunternehmer für Löhne von 4 oder 5 Euro in der Stunde angeheuert.
Belgien protestierte gegen deutsches Lohndumping
Auch dem Ausland war diese Praxis ein Dorn im Auge. Die belgische Regierung hatte 2013 offiziell bei der EU-Kommission gegen die deutschen Dumpinglöhne protestiert, weil sie die belgische Schlachtindustrie ruinieren würden. In Belgien gilt ein allgemeiner Stundenmindestlohn von 9,10 Euro.
Laut NGG-Vizechef Claus-Harald Güster werden sich nun die Löhne von mehreren Tausend Beschäftigten erhöhen, teilweise gleich um 2 oder 3 Euro. „Es ist allerdings erst der Anfang des Endes vom Lohndumping. Noch nicht alles ist aus der Welt geschafft“, sagte Güster. Mit den Unternehmen müsse man nun dafür sorgen, dass Arbeitskräfte nicht mehr „in Schandunterkünften“ leben. Güster warnte die Unternehmen davor, den Mindestlohn zu umgehen.
Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der ANG, sprach von einem „echten Neubeginn“ für die Branche. Alle neun Landesverbände der ANG trügen den Mindestlohn mit.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
meistkommentiert