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EU-Asylsystem Geas tritt in KraftStart mit Hindernissen

Zwei Jahre nach der Einigung beginnt die Umsetzung des europäischen Asylsystems Geas. Doch nicht alle Mitgliedstaaten sind dafür vollständig gerüstet.

Eric Bonse

Aus Brüssel

Eric Bonse

Nach mehr als zehn Jahren Streit und zwei Jahren Vorbereitung tritt am Freitag die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Während Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingshelfer vor den Folgen warnen, begrüßt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Reform. In einer Regierungserklärung am Donnerstag sprach er von einer eingeleiteten „Migrationswende“ und dem „bedeutendsten Schritt hin zur Lösung des Problems“.

Zufriedenheit herrscht auch in Brüssel. „Migration ist eine europäische Herausforderung, für die es eine europäische Lösung braucht“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Es gehe um „effiziente, faire und entschiedene“ Maßnahmen. Genau dies werde Geas liefern – mit sicheren Außengrenzen und Solidarität nach innen.

Selbst im Europaparlament, in dem noch kurz vor der Europawahl 2024 hart um die Details gerungen wurde, überwiegen die optimistischen Töne. Von einer „historischen“ Reform spricht Tomas Tobé, der als Chefunterhändler des Parlaments eine Schlüsselrolle spielte. „Wir gewinnen die Kontrolle zurück“, erklärte der konservative Politiker aus Schweden. Jetzt gehe es um die richtige Umsetzung.

Problematische Grenzverfahren

Weniger begeistert zeigte sich die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel. Zwar sei die Einigung auf gemeinsame Regeln ein „großer Erfolg“. Enttäuschend sei jedoch, dass die EU-Staaten nach zweijähriger Vorbereitung noch immer nicht vollständig startklar seien. Zudem werfe die Reform Fragen zu den Grundrechten von Geflüchteten auf, die weiter beobachtet werden müssten.

Besonders umstritten sind die sogenannten Grenzverfahren, bei denen Asylanträge an den Außengrenzen binnen zwölf Wochen geprüft werden sollen. Im Fall einer Ablehnung schließt sich direkt ein Rückführungsverfahren an. Die Betroffenen, auch Familien mit Kindern, müssen währenddessen in speziellen Einrichtungen bleiben.

Kritiker warnen vor haftähnlichen Bedingungen und Problemen beim Zugang zu Rechtsberatung. Allerdings werden nicht alle Asylverfahren an die Außengrenzen verlagert. Im ersten Jahr sind 60.000 Grenzverfahren vorgesehen, ab Juni 2028 höchstens 120.000 pro Jahr. Die Mehrzahl der Anträge wird weiter im Zielland bearbeitet. Hier sind allerdings mehr beschleunigte Verfahren vorgesehen.

Sie betreffen insbesondere Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen – oder aus Ländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent. Auch hier gibt es Zweifel am womöglich eingeschränkten Rechtsschutz. Wird ein Antrag im beschleunigten Verfahren abgelehnt, hat eine Klage zum Beispiel häufig keine aufschiebende Wirkung, die Ausweisung droht.

Ein weiteres zentrales Element der Reform ist das sogenannte Screening. Dabei geht es um umfangreiche Datenerfassung an den EU-Außengrenzen sowie an Flug- und Seehäfen. Bei Migranten ohne gültige Einreisepapiere werden künftig biometrischen Daten abgenommen, die dann zwecks besser Rückverfolgung in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Das Ziel ist umfassende Kontrolle.

Im Vergleich zu diesen verschärften Sicherheitsmaßnahmen, die auch der Abschreckung und Abschiebung dienen, fallen die Fortschritte bescheiden aus. Über einen neuen Solidaritäts-Mechanismus will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland auf andere Länder umverteilen. Wer keine Menschen aufnehmen will, kann sich mit einer Zahlung von 20.000 Euro pro Person freikaufen.

Bisher ist allerdings unklar, wie das in der Praxis funktionieren soll. Polen will nicht mitmachen, die neue Regierung in Ungarn denkt noch über die Umsetzung nach. Unklar ist auch, ob mit der Geas-Reform die umstrittenen Kontrollen an den Binnengrenzen wegfallen. Dies hat Brüssel gefordert und auf den besseren Schutz an den Außengrenzen sowie den Rückgang der Asylanträge verwiesen.

Doch ausgerechnet das größte EU-Land, Deutschland, zieht nicht mit. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Grenzkontrollen seien das „sichtbare Zeichen der Veränderung der Migrationspolitik in Deutschland“. Deshalb wolle er daran festhalten. Wenn es dabei bleibt, hätte die Reform gleich am Anfang eines ihrer wichtigsten Ziele verfehlt – Ordnung zu schaffen.

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