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Diskussion über Kali-BergSchön fürs Auge

Niedersachsen möchte eine Kalihalde bei Celle abdecken und begrünen. Ein Gutachten für den Kreistag zeigt: Gegen die Salzauswaschung hilft das nicht.

Soll begrünt werden: Wathlinger Kalihalde Foto: Losch/wikimedia commons

Hamburg taz | Die Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen bei Celle mag zwar ein Entsorgungsproblem lösen – den Schutz des Grundwassers vor ausgewaschenem Salz gewährleistet sie nicht. Das ergibt sich aus einem Gutachten, das der Celler Kreistag in Auftrag gegeben hat. Als langfristig tragfähige Lösung empfahl der Gutachter stattdessen, die Halde nach dem Stand der Deponietechnik abzudecken.

Die mehr als 100 Meter hohen Kalihalden, von denen es in Niedersachsen acht gibt, bestehen aus dem Abraum des Kasseler Bergbaukonzerns K+S, der Mineralien für die Landwirtschaft und die Industrie produziert. Anwohner und Umweltschützer wie der BUND beäugen die Halden kritisch, weil sie zum großen Teil aus Kochsalz bestehen, das vom Regen ausgewaschen wird und das Grundwasser zu versalzen droht.

Mit der Abdeckung des Wathlinger Kalibergs würde das Land aus Sicht von Umweltminister Olaf Lies (SPD) zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Es könnte Bauschutt entsorgen und den grauen Berg begrünen. „Ich halte es für richtig, die Kalihalden zu rekultivieren und zur Rekultivierung gehört die Abdeckung“, sagte der Minister im Landtag.

Anwohner, die sich in der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen organisiert haben, fürchten dagegen Lärm und Staub, den die Bauarbeiten für die Abdeckung mit sich bringen, schwere Lkw, die das Material auf die Deponie schaffen, Schadstoffe, die in dem Bauschutt stecken könnten – und den Wertverlust ihrer Häuser.

Begrünung ist keine Sanierung

Angesichts der Bürgerproteste hatte der Kreistag den Wittener Ingenieur Christoph König gebeten, den vorläufigen Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für die Abdeckung zu prüfen. In seinem Gutachten hat er untersucht, wie sich die jetzige Halde verhält, und versucht, die entsprechenden Prozesse zu quantifizieren. Eine Abdeckung wie geplant durch Erde und Bauschutt würde den Schadstoffaustrag kaum verringern. „Es ist kaum ein Unterschied durch die Abdeckung festzustellen“, sagt König.

Der Ingenieur plädiert dafür, den Kaliberg als mögliche zukünftige Umwelt-Altlast wie eine Mülldeponie zu sichern. „Eine Abdeckung nach dem Stand der Deponietechnik würde den Schadstoffaustrag auch nicht komplett unterbinden, sie wäre aber von Vorteil mit Blick auf mögliche rechtliche Änderungen in der Zukunft“, sagt König. Mit Blick auf mögliche Umweltfolgen würde er stets dazu raten, eine Altlast nicht einzukapseln. „Wenn man das zudeckt“, sagt König, „kommt man da nicht mehr ran.“

Mit dem Gutachten sei die Katze aus dem Sack, sagt der grüne Kreistagsabgeordnete Gerald Sommer. „Unser Grundwasser im Landkreis Celle wird durch die Halde bei dieser Abdeckung noch Jahrhunderte versalzen.“

Damit liegt er auf der Linie des BUND, der vorrechnet, dass die Halden im Jahr um rund zehn Zentimeter abgetragen würden. Eine typische Halde werde also in 1.000 Jahren aufgelöst sein und zig Kubikkilometer Süßwasser unbrauchbar gemacht haben. Das betreffe sowohl das Grundwasser als auch Fließgewässer. Dabei werde die Grundwasserversalzung erst in einigen Hundert oder Tausend Jahren ihr Maximum erreicht haben.

Grüne dringen nicht durch

Die Grünen hatten im Februar im Landtag keine Mehrheit für ihren Antrag gefunden, die Halden zu sanieren, statt ein Abdecken mit Bauschutt und Industrieabfällen zu erlauben. Eine Abdeckung, warnten sie, verzögere nur das Versickern salzhaltiger Abwässer. An allen Standorten, an denen das Landesbergamt Grundwasseruntersuchungen durchgeführt habe, sei eine Versalzung festgestellt worden.

Die Celler Grünen warfen dem Landesbergamt vor, es habe den Kreistag außen vor halten wollen. Zwar hat dieser mit der eigentlichen Plan­genehmigung für die Haldenabdeckung nichts zu schaffen, wohl aber mit Genehmigungen am Rande. Dazu gehört ein Platz zum Zertrümmern von Bauschutt, für den das Grundwasser abgesenkt werden musste. Bei dessen Genehmigung hätte das LBEG das Einvernehmen mit dem Kreis herstellen müssen – was nicht geschah.

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