Deutsche Polizisten an EU-Grenze: Rechtmäßiger Rechtsbruch

Deutsche Frontex-Polizisten, die im Auftrag Griechenlands EU-Recht brechen, machen sich nicht strafbar. Sie unterstehen griechischem Recht.

Ein Polizist im Einsatz für Frontex vor Samos.

Unverkennbar: deutscher Polizist im Auftrag von Frontex Foto: dpa

Immer mehr deutsche Bundespolizisten beteiligen sich am Frontex-Einsatz in Griechenland. Das Bundesinnenministerium versichert: „Auch bei einem Einsatz im Ausland dürfen die deutschen Beamten rechtswidrigen Anordnungen nicht nachkommen.“ Doch was ist „rechtswidrig“?

Frontex, die EU-Agentur für die Grenz- und Küstenwache, unterstützt nationale Grenzschützer. Bisher sind 60 Bundespolizisten in Griechenland tätig. Auf griechische Anforderung werden in diesen Tagen weitere elf Beamte nach Griechenland verlegt. Die deutschen Polizisten werden unter griechischem Kommando arbeiten, für ihren Einsatz gilt griechisches Recht. Auch für den Einsatz von Schusswaffen sind griechische Gesetze maßgeblich.

Der Umgang mit Flüchtlingen an der Grenze ist eigentlich EU-einheitlich geregelt. Die Asyl-Verfahrensrichtlinie der EU legt fest, dass Asylanträge auch an der Grenze gestellt werden können. Doch vorige Woche hat Griechenland beschlossen, für einen Monat keine neuen Asylanträge anzunehmen. Die Grenzübergänge an der griechischen Landgrenze zur Türkei wurden geschlossen. Auf Flüchtlinge wird mit Tränengas und Gummipartikeln geschossen. In der Ägäis werden Flüchtlingsboote Richtung Türkei zurückgedrängt. Wenn Flüchtlinge es über die Grenze schaffen, werden sie inhaftiert, um sie ungeprüft wieder abzuschieben. Dies alles widerspricht europäischem Recht.

Die Bundesregierung reagiert hilflos. Einerseits betonte sie am Freitag in der Regierungspressekonferenz, dass EU-Recht und Völkerrecht „selbstverständlich“ weiter gelten. Andererseits könne man aus Berlin „keine Ferndiagnose“ zu den Zuständen in Griechenland stellen. Verwiesen wurde vielmehr auf die EU-Kommission als „Hüterin der EU-Verträge“. Dieses Herumlavieren werden die deutschen Bundespolizisten vermutlich nicht als hilfreich empfinden.

Dänen vorbildlich

Interessant ist da ein Beispiel aus Dänemark, das auch an der Frontex-Mission in Griechenland beteiligt ist. Kürzlich weigerte sich die Besatzung eines dänischen Patrouillenboots, einen Befehl der griechischen Frontex-Zentrale umzusetzen. Sie sollten 33 eben gerettete Flüchtlinge wieder in ein nicht seetüchtiges Schlauchboot setzen und Richtung Türkei zurückschicken. Die Dänen hielten das für lebensgefährlich und überzeugten die Zentrale, den Befehl zurückzuziehen. Von Dänemarks sozialdemokratischer Verteidigungsministerin Trine Bramsen wurden sie dafür ausdrücklich gelobt.

Seit die Grenzen geschlossen sind, kümmern sich allerdings die griechischen Grenzschützer selbst um die Flüchtlingsboote. Die Dänen dürfen nur noch beim Aufspüren helfen, dokumentieren aber nebenbei Rechtsverstöße der Griechen, berichtet Danmarks Radio.

Es ist nicht zu erwarten, dass Bundespolizeichef Dieter Romann den Deutschen in Griechenland solche Zivilcourage nahelegt. 2015 hatte Romann eine Abriegelung der deutschen Grenze zu Österreich vorbereitet, um mit abschreckenden Bildern Flüchtlinge abzuhalten. Er konnte sich damals nicht durchsetzen. Nun zeigen die Griechen, wie Abschreckung an der Grenze aussieht.

Deutsche Polizisten im Frontex-Einsatz genießen nach den üblichen Frontex-Vereinbarungen Immunität – allerdings nur in Griechenland, nicht in der Heimat. Deutsche, die im Ausland Menschen verletzen oder ihren Tod verursachen, können sich auch nach deutschen Recht strafbar machen. Im Fall der Bundespolizisten käme es darauf an, ob sie die griechischen Frontex-Befehle befolgen durften oder nicht. Das müssten die Staatsanwaltschaft und das Landgericht am Wohnort des Beamten entscheiden.

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