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Der Fall Jacques BaudSkandalöse EU-Sanktionen für Journalisten

Gastkommentar von

Ulrich Bausch

Die EU sanktioniert Autoren, denen sie vorwirft, russische Propaganda zu betreiben. Selbst wenn das stimmt, ist das Vorgehen falsch.

Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“ Foto: Gregory Yetchmeniza/imago

D as Sanktionsregime der Europäischen Union wurde als außenpolitisches Instrument gegen feindliche Staaten geschaffen. Inzwischen richtet es sich auch gegen Einzelpersonen: gegen Autoren und Journalistinnen, die Israel kritisieren oder die westliche Ukrainepolitik infrage stellen. Die Eingriffe erfolgen ohne Anklage, ohne Anhörung, ohne gerichtliches Verfahren. In einem Rechtsstaat ist das ein Skandal. Denn das Fundament eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung und Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte.

Nehmen wir Jacques Baud. Er war Offizier des Schweizer Nachrichtendienstes, arbeitete später für die Vereinten Nationen und wurde 2014 von der Nato als Beobachter in die Ukraine entsandt. In Büchern und Analysen vertrat er die These, die Ukraine habe den russischen Angriff provoziert.

Diese Position wurde in Brüssel als „Putin-Propaganda“ gewertet – und galt bald als ausreichender Grund für Sanktionen. Am 15. Dezember 2025 setzte der Rat der Europäischen Union Jacques Baud auf die Sanktionsliste. Baud lebt in Brüssel und ist dort faktisch „blockiert“, weil er aufgrund der EU Sanktionen nicht frei reisen kann.

Bild: privat
Ulrich Bausch

ist Politikwissenschaftler, leitet die Volkshochschule Reutlingen und war dort 2021 Direktkandidat der SPD.

Seine Konten und Vermögenswerte wurden eingefroren, Geschäftsbeziehungen untersagt. Selbst alltägliche Ausgaben müssen beantragt werden. Möglich, dass Bauds Analysen unzutreffend sind. Möglich auch, dass sie falsch sind. Darum geht es nicht.

Das Grundrecht schützt auch irrige Positionen

Es geht um Meinungsfreiheit als Voraussetzung jeder Demokratie. Dieses Grundrecht schützt ausdrücklich auch irrige, provozierende oder unbequeme Ansichten. Denn ob eine Analyse der Wirklichkeit standhält, lässt sich nur feststellen, wenn sie geäußert werden darf. Rosa Luxemburgs Satz, Freiheit sei immer die Freiheit der Andersdenkenden, hat nichts an Gültigkeit verloren. Natürlich muss und darf sich die EU gegen Falschinformationen wehren, aber nicht mit Verboten, sondern mit der Kraft der besseren Argumente.

Die Sanktionslisten der EU beruhen auf Beschlüssen des Ministerrates, der die Vorschläge der Außenbeauftragten Kaja Kallas umsetzt. Es gibt keine Anklage, kein Recht auf Anhörung, keinen Prozess, keinen unabhängigen Richterspruch.

Damit werden zentrale Garantien der EU-Grundrechtecharta suspendiert: die Meinungsfreiheit, das Recht auf Anhörung, der Anspruch auf wirksamen Rechtsbehelf und die Unschuldsvermutung.

Das Vorgehen erinnert an Praktiken, mit denen in autoritären Systemen missliebige Stimmen ausgeschaltet werden. Gerade in Zeiten politischer Verhärtung muss der Rechtsstaat sturmfest gemacht werden. Wer heute akzeptiert, dass Grundrechte ohne Urteil entzogen werden, schafft Präzedenzfälle, die eines hoffentlich fernen Tages auch die „Mitte“ treffen können.

Zugleich untergräbt Brüssel seine eigene Glaubwürdigkeit. Der Rechtsstaat lässt sich nicht in Ungarn oder Polen einfordern, wenn er im eigenen Machtbereich ausgehöhlt wird.

Kein Einzelfall

Betroffen ist auch der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, ehemals Chefredakteur von red.media, einer in Berlin ansässigen Palästina-solidarischen Medienplattform. Ihm wurde nachgesagt, finanzielle Mittel aus Russland erhalten zu haben. Am 20. Mai 2025 wurde er im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert.

Doğru wird, laut Text der EU-Sanktionslisten, vorgeworfen: „Während einer gewaltsamen Besetzung einer Universität in Deutschland durch antiisraelische Randalierer fanden Absprachen zwischen red und den Besetzern statt, um Bilder des Vandalismus, auf denen auch Hamas-Symbole zu sehen waren, über die Onlinekanäle von red zu verbreiten und den Besetzern so eine exklusive Medienplattform zu bieten und den gewaltorientierten Charakter des Protests zu erleichtern.“

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Durch seine journalistische Tätigkeit habe Doğru religiöse Zwietracht geschürt und russische Bestrebungen unterstützt, die Europäische Union zu destabilisieren. Seine Agentur stehe mit Akteuren russischer Staatspropaganda in Verbindung.

Möglich, dass diese Vorwürfe zutreffen. Doch die Europäische Union legte dafür keinerlei überprüfbare Belege vor. Auch in diesem Fall gab es keine Anklage, kein Recht auf Anhörung, kein gerichtliches Verfahren, kein Urteil.

Die Sanktionen treffen nicht nur Doğru selbst, sondern seine gesamte Familie. Seine Bank hat ihm inzwischen auch das Existenzminimum entzogen. Seine Frau ist hochschwanger, die Krankenversicherung wurde gekündigt.

Eingriff ohne rechtsstaatliches Verfahren

Selbst bei einem Strafzettel wegen Falschparkens gibt es eine gesetzliche Grundlage, ein Recht auf Anhörung und ein geregeltes Verfahren. Wie ist es möglich, dass ein existenzvernichtender Eingriff in Grundrechte außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren vorgenommen wird?

Die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof Ninon Colneric und die Völkerrechtlerin Alina Miron haben zu diesen Fällen ein Rechtsgutachten vorgelegt. Zentrale Kritik ist das Fehlen gerichtlicher Kontrolle. Die systematische Verweigerung des Rechts auf Anhörung verstoße gegen grundlegende europäische Rechtsgarantien.

Inzwischen umfasst die EU-Sanktionsliste 5.743 Einzelpersonen. Darunter befinden sich Kriegsverbrecher und IS-Terroristen – inzwischen aber auch Autoren und Journalisten.

Artikel 20 des Grundgesetzes definiert Deutschland als Rechtsstaat. Dieser Verfassungsgrundsatz steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel des Artikels 79. Er darf weder suspendiert noch – auch nicht mit Zweidrittelmehrheit – verändert werden. Der Rechtsstaat beruht auf Gewaltenteilung und auf der ausschließlichen Zuständigkeit unabhängiger Gerichte für schwere Grundrechtseingriffe. Selbst Terroristen und Kriegsverbrecher haben Anspruch auf Anklage, ein öffentliches Verfahren und das Recht auf Verteidigung.

Als die Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025 um eine Stellungnahme zum Fall Jacques Baud gebeten wurde, erklärte Regierungssprecher Martin Giese: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Der Satz klingt nicht wie eine rechtliche Einordnung. Sondern wie eine Warnung.

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