Debatte Sondierungen und Asylpolitik: Bayrischer Triumph
In der Flüchtlingspolitik hätte sich die SPD die Sondierung sparen können. Das Papier liest sich wie ein Copy & Paste aus dem CSU-Programm.
M onatelang hatte sich die SPD geziert, noch mal mit der Union zu regieren. Falls das bewirken sollte, in der nächsten Koalition mehr durchsetzen zu können, hätte sie sich die Hängepartie sparen können – jedenfalls was Asyl und Migration angeht. Die Union konnte ihre Vorstellungen gleichsam per Copy & Paste in das Sondierungspapier einsetzen. Was ihnen vorschwebt, hatten die beiden Unionsparteien schon im Oktober in einem „Regelwerk zur Migration“ genannten Papier formuliert. Fast alles, was darin steht, findet sich im Sondierungsergebnis – oft wortgleich.
Da wäre der Familiennachzug: Kaum ein Thema hatte die Politik seit den Wahlen ähnlich umgetrieben. Die SPD hatte immer wieder signalisiert, das Nachzugsverbot kippen zu wollen, die Union wollte genau das verhindern. Die Härte der selbsternannten Familienpartei in dieser Frage stand in eigentümlichem Gegensatz zur Größenordnung, um die es geht. Etwa 60.000 potenziell Nachzugsberechtigte gibt es. Angesichts dessen, was zuzugsmäßig allgemein für verkraftbar gehalten wird, sind das nicht sonderlich viele.
Gleichwohl ist zuletzt der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka auf die Union zugegangen. Er schlug erst jüngst vor, die Zahl der Visa für syrische Familienangehörige auf 40.000 im Jahr zu begrenzen. Lischka begründete das pragmatisch: Mehr Anträge könnten die Konsulate sowieso nicht bearbeiten. Damit hatte er zwar recht, andererseits fällt diese Begrenzung nicht vom Himmel.
Jetzt jedenfalls sollen nur 1.000 Angehörige pro Monate kommen dürfen. Und bis August 2018 gibt es auch für Neuankömmlinge keinen Familiennachzug. Rechnerisch heißt das: Allein von den jetzt schon wartenden Familien könnten die letzten Angehörigen erst 2023 einreisen. „Umgefallen“ sei die SPD, sagte dazu die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. Tatsächlich wollen Union und SPD also sehr wohl eine Obergrenze – nämlich für das Menschenrecht auf Einheit der Familie.
Die Unterbringung von Flüchtlingen
Der zweite Kernpunkt ist die Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern. Die Union hatte sich vorgenommen, künftig alle neu Ankommenden in „Entscheidungs- und Rückführungszentren“ nach dem Vorbild etwa von Manching und Bamberg in Bayern zu stecken. Die dort „Transitzentren“ genannten Lager sind eine Erfindung der CSU. Sie wurden errichtet, um Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern oder mit „schlechter Bleibeperspektive“ zu kasernieren.
Die Bedingungen in den Transitzentren sind erheblich schlechter als für alle anderen Asylbewerber: Arbeiten ist komplett verboten, statt Geld gibt es Sachleistungen, die Residenzpflicht gilt verschärft, Kinder werden halbherzig in Lagerschulen unterrichtet – eine Klasse für Grundschüler jeden Alters, eine Klasse für den ganzen Rest. Die Öffentlichkeit hat keinen Zutritt – Unterstützung von außen, Transparenz und soziale Beziehungen sind unerwünscht.
Das also ist das bayrische Vorbild. Bundesweit sollen die Lager in Zukunft AnkER heißen: wohl eine Abkürzung für Ankunft, Entscheidung, Rückführung. Näheres steht nicht im Sondierungspapier. Aber es ist offenbar geplant, die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen aller Bundesländer nach bayrischem Strickmuster in diese AnkEr-Zentren umzuwandeln. Dort heraus, in die Kommunen, dürfen dann nur noch zwei Gruppen: anerkannte Flüchtlinge und solche, deren Antrag wahrscheinlich Erfolg hat, allerdings erst, nachdem sie lange Zeit in diesen Lagern verbracht haben. Das kürzlich geänderte Asylgesetz erlaubt den Bundesländern, die Aufenthaltsdauer dort auf bis zu 24 Monate heraufzusetzen.
Keine Arbeit und keine sozialen Bindungen außerhalb der Lager: Es ist ein Programm der totalen Anti-Integration. Solche Lager unterlaufen ganz gezielt alle Bemühungen um zivilgesellschaftliche Willkommenskultur. Sie stigmatisieren die Insassen und erschweren das Ankommen nachhaltig. Die Separation in den kasernenartigen Großlagern ist der beste Weg, Menschen daran zu hindern, hier sesshaft zu werden. Die Union argumentiert, genau das sollen diese Menschen auch nicht: Sie würden schließlich ohnehin abgeschoben. Doch damit liegt sie falsch.
Die Langzeit-Geduldeten
Zum einen kommen aus Gründen der allgemeinen Abschreckung auch jene Flüchtlinge mit besseren Bleibeperspektiven zunächst in die Lager. Die durchaus erfolgreichen Bemühungen der letzten Jahre um frühzeitige Integrationshilfe werden so teils zunichtegemacht.
Zum anderen zeigt die Vergangenheit, dass jene, deren Bleibeperspektiven der Staat als „gering“ ansetzt, um ihnen Rechte vorzuenthalten, am Ende keineswegs alle wirklich abgeschoben werden können oder freiwillig ausreisen. Stattdessen entsteht ein wachsendes Milieu Langzeit-Geduldeter in einem rechtlichen und sozialen Niemandsland. Die jüngste Statistik zu den massenhaften Klagen gegen Asylbescheide hat gezeigt, dass fast 44 Prozent aller Klagen zugunsten der Asylbewerber ausgehen. Mit dem Diktum „schlechte Bleibeperspektive“ ist der Staat, ganz offensichtlich, oft zu schnell bei der Hand.
Auch bei den „sicheren Herkunftsländern“ kann die Union zufrieden sein. „Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent“ sollen als „sicher“ eingestuft werden, heißt es im Sondierungspapier. Die sogenannte bereinigte Schutzquote für Marokko und Algerien lag zuletzt allerdings bei über 10 Prozent. So oder so: Die Liste wird wachsen.
Das, was nun kommen soll, ist in allen Kernpunkten Unionspolitik – mit starker bayrischer Färbung. Das Paradigma ist klar benannt: „Die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft [darf] nicht überfordert werden“, heißt es im Sondierungsergebnis. Es ist ein Rückfall in die jahrzehntelange deutsche Tradition der Missachtung der Migrationsrealität. Zuwanderung soll nicht ermöglicht, sondern vor allem „begrenzt“ werden, „damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt“.
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