Cum-Ex-Skandal beschäftigt Gericht: Warburg-Bank sieht sich unschuldig

Die Hamburger Warburg-Bank verklagt die Deutsche Bank, weil diese von Warburg bezahlte Steuern nicht an den Fiskus durchgereicht haben soll.

Steinernes Portal mit dem Schriftzug "Warburg"

Wird noch ein paar Järchen in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sein: Warburg-Bank Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | In dem Skandal um Milliarden zu Unrecht erstatteter Steuern verhandelt das Frankfurter Landgericht Montag eine Klage der Hamburger Privatbank Warburg gegen die Deutsche Bank. Warburg wirft der größten deutschen Bank vor, bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften mit Aktien Steuerzahlungen der Warburg-Bank nicht an den Fiskus durchgereicht zu haben. Die Deutsche Bank weist die Vorwürfe zurück.

Mit den Cum-Ex-Geschäften wurden dem Staat Milliarden Euro geklaut. Dabei wurden Aktien um den Dividendenstichtag herum hin und her verkauft – mit (cum) und ohne (ex) Kapitalertragssteuer. Weil dadurch unklar wurde, wer die Steuer zu bezahlen hatte, konnten sich die Beteiligten eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten lassen.

Bei der Klage in Frankfurt geht es um 46 Millionen Euro Steuern aus Cum-Ex-Geschäften, die das Hamburger Finanzamt für die Jahre 2010/2011 von Warburg fordert. Bei den Geschäften hatte Warburg Aktien von einem ausländischen Eigentümer erworben. Abgewickelt wurden sie über die Deutsche Bank, die als Depotbank die Aktien verwahrte.

Warburg behauptet, die Aktien inklusive Bruttodividende, also einschließlich der Kapitalertragssteuer bezahlt und den entsprechenden Betrag an die Deutsche Bank als Depotbank überwiesen zu haben. Die Deutsche Bank habe diese Kapitalertragssteuer nicht abgeführt und damit „pflichtwidrig“ gehandelt. „Für dieses Fehlverhalten muss M. M. Warburg & Co. nicht einstehen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Hamburger Banker.

Strafbare Geschäfte

Erst Ende März war Warburg vom Landgericht Bonn dazu verpflichtet worden, 176 Millionen Euro Steuerschulden zu bezahlen. In dem Prozess hatte erstmals ein Gericht festgestellt, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind. Warburg habe davon profitiert und müsse dieses Geld deshalb zurückzahlen.

Warburg hat auch für Aufregung in der Hamburger Politik gesorgt, weil das Hamburger Finanzamt eine Steuerforderung über 47 Millionen Euro verjähren ließ. Die Frage dabei ist, wie stark der Senat hier involviert war.

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