■ Das neuartige Coronavirus trägt die offizielle Bezeichnung SARS-CoV-2. Es ruft die Krankheit mit dem offiziellen Namen Covid-19 hervor. Der Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Ab Januar 2020 hatte sich das Virus von der Stadt Wuhan in der chinesischen Provinz Hubei her ausgebreitet – inzwischen weltweit.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Ausbreitung des Coronavirus am 11. März 2020 zur Pandemie erklärt, also zu einer weltweiten Epidemie.

Alle Artikel der taz zum Thema finden sich im Schwerpunkt Coronavirus.

Eine Pandemie ist eine weltweite Epidemie, also regional nicht begrenzt. Bei einer Pandemie überträgt sich ein neuartiger Virus von Mensch zu Mensch.

■ Da es keine Grundimmunität gibt, keine spezifischen Medikamente und keine Impfung, führt das zu einer hohen Zahl an teils schweren Erkrankungen und Toten. Dies kann unter anderem zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen, wie es beispielsweise in Italien bereits regional zu beobachten war. Deshalb ist das Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, damit nicht zu viele Menschen gleichzeitig schwer erkranken.

Auf eine weitreichende Beschränkungen sozialer Kontakte hatten sich am 22. März 2020 die Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder geeinigt. Damit sollte der Anstieg der Fallzahlen verlangsamt und eine Überlastung des Gesundheitssystems möglichst verhindert werden. In den vergangenen Monaten beschlossen Kanzlerin und Länderchefs dann schrittweise Lockerungen. Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Details regeln weiterhin die Länder. (Hier eine Übersicht der Bundesregiergung zu Regelungen in den Ländern). Im Fall regionaler schneller Anstiege der Infektionszahlen sollen die Behörden vor Ort sofort mit neuen Beschränkungen reagieren.

■ Einen Abstand von mindestens 1,5 Metern soll man weiterhin draußen zu allen anderen Menschen außer der Begleitung einhalten.

■ Ein Mund-Nasen-Schutz muss in ganz Deutschland beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr getragen werden.

■ Seit Anfang Mai gilt: Angehörige zweier Haushalte dürfen sich grundsätzlich treffen – beispielsweise also zwei Familien oder zwei Wohngemeinschaften. In einzelnen Bundesländern gibt es darüberhinaus Spezialregelungen.

Schulen und Vorschulen sollen unter Auflagen wieder für alle Kinder öffnen.

■ In Kliniken und Pflegeeinrichtungen wurden die Regeln gelockert: PatientInnen oder BewohnerInnen können wieder durch eine bestimmte Person besucht werden.

Alle Geschäfte in Deutschland dürfen unter Auflagen wieder öffnen – ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.

Im Sport ist das Training unter freiem Himmel wieder erlaubt. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von mindestens 1,5 Metern gewährleistet sein.

Die Fußball-Bundesliga hat die Saison seit Mitte Mai mit Geisterspielen fortgesetzt – zumindest die erste und zweite Liga der Männer. Die Fußballbundesliga der Frauen bleibt hingegen zunächst ausgesetzt. Ab wann Spiele wieder vor Publikum stattfinden, ist noch nicht klar.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.

Bei Restaurants sollen die Bundesländer eine schrittweise Öffnungen selbst regeln. Auch für Kinos, Theater, Hotels oder Kosmetikstudios haben die Ländern die Lockerungen eigenständig zu verantworten.

■ Spielplätze sind unter Auflagen wieder geöffnet – darauf einigten sich Kanzlerin und Länderchefs bereits am 30. April.

Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind wieder zugelassen – unter besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes. Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis möglich sein.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus in Deutschland veröffentlicht das Robert-Koch-Institut (RKI).

Eine ausführliche Darstellung der COVID-19-Fälle in Deutschland bis auf Landkreisebene hat das RKI in einem Corona-Dashboard zusammengestellt. Auch gibt es tägliche Situationsberichte heraus.

Internationale Zahlen hat unter anderem die Weltgesundheitsorganisation WHO in einer interaktiven Grafik aufbereitet.

■ Ebenso weltweite Fallzahlen stellt die Johns Hopkins University auf einer interaktiven Karte dar.

■ Die Unterschiede bei den Fallzahlen von RKI, WHO und Johns Hopkins University bedeuten nicht, dass die Zahlen falsch sind. Differenzen ergeben sich vielmehr aus Melde-Verzögerungen und unterschiedlichen Quellen: Dem RKI werden die Fallzahlen von den Gesundheitsämtern über das jeweilige Bundesland übermittelt. Es meldet die Zahlen nach einer Prüfung dann weiter an die WHO – so kommt es zu Verzögerungen. Die Daten der Johns Hopkins University kommen nach eigenen Angaben aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen und können daher von jenen Zahlen von RKI und WHO abweichen.

Eine Erkrankung an Covid-19 nach einer Infektion mit dem Coronavirus äußert sich laut Bundesgesundheitsministerium durch grippeähnliche Symptome, wie trockenem Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost sei berichtet worden.

Die Inkubationszeit beträgt nach aktuellen Erkenntnissen wohl bis zu 14 Tage: Das heißt, dass es nach einer Ansteckung bis zu zwei Wochen dauern kann, bis Symptome auftreten.

■ Wichtig: Infizierte können den Virus schon übertragen, wenn sie selbst noch keine Symptome bemerken.

Der Coronavirus wird vor allem mit einer Tröpcheninfektion übertragen. Laut Robert-Koch-Institut sind theoretisch auch eine Schmierinfektion (über kontaminierte Oberflächen) und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen möglich. Nach bisherigen Erkenntnissen verlaufen mehr als 80 Prozent der Erkrankungen vergleichsweise mild. Wer meint, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollte unbedingt

zu Hause bleiben und zum Telefon greifen. Dann entweder

■ beim Hausarzt anrufen

oder beim

■ Ärztlichen Bereitschaftsdienst: ☎ 116 117.

Telefonisch gibt es zudem noch weitere Stellen für Informationen:

■ Die Unabhängige Patientenberatung ist zu erreichen unter: ☎ 0800 – 011 77 22

Ein Bürgertelefon hat das Bundesgesundheitsministerium eingerichtet unter: ☎ 030 – 346 465 100

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice des Gesundheitsministeriums per Fax zu erreichen: ☎ 030 – 340 60 66 07, sowie per Mail unter info.deaf@bmg.bund(dot)de und info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de

Ein Gebärdentelefon mit Videotelefonie findet sich unter: www.gebaerdentelefon.de/bmg/

Die aktuellen Risikogebiete für Ansteckungen hat das Robert-Koch-Institut bis zum 10. April 2020 veröffentlicht. Mittlerweile hat sich Covid-19 weltweit ausgebreitet. Ein Übertragungsrisiko bestehe daher „sowohl in Deutschland als in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit“, schreibt das RKI.

Für Reisende gibt es weitere Informationen zu Covid-19 und Reisewarnungen beim Auswärtigen Amt.

■ Zum Infektionsschutz gibt es auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umfassende Anleitungen zum richtigen Händewaschen, zu den angemessenen Regeln beim Niesen sowie auch Merkblätter zu allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln.

■ Niesen oder Husten soll man möglichst in die eigene Armbeuge und versuchen, sich seltener ins Gesicht zu fassen.

Händwaschen sollte man regelmäßig und zwar mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife.

■ Reduzieren sollte man den Kontakt zu anderen Menschen derzeit so stark wie möglich, empfiehlt die BGzA. Wenn man doch in der Öffentlichkeit unterwegs ist, soll man möglichst einen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen einhalten.

■ Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt bundesweit einheitlich und bisher richten sich die Maßnahmen der Behörden nach diesem Gesetz, schreibt unser rechtspolitischer Korrespondent Christian Rath in seinem Überblick zur Rechtslage.

■ Die Katastrophenschutzgesetze der Länder sind anwendbar, sofern sich die Lage zur Katastrophe zuspitzen sollte.

■ Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe heute schon tätig werden, etwa im Sanitätsbereich oder zur logistischen Unterstützung. Im Extremfall kann sie auch im Inland eingesetzt werden, um (gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder wiederherzustellen, etwa wenn geplündert wird oder Krankenhäuser belagert werden.

■ In den „Notstandsgesetzen“ ist das geregelt, zu denen die Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes zählen. Die „Notstandsgesetze“ wurden 1968 gegen den Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen.

■ Gerüchte, Falschmeldungen und Verschwörungstheorien über das Coronavirus kursieren derzeit viele.

■ Aufklärung über viele Corona-Falschmeldungen bietet unter anderem der Verein Mimikama.at.

■ Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat in englischer Sprache eine eigene Seite zur Aufklärung von Mythen über den Coronavirus veröffentlicht.

■ Zu den häufigsten Fragen hat das Robert-Koch-Institut ein FAQ zu Corona veröffentlicht.

■ Weitere Fachinformationen finden sich ebenso auch auf einer Überblicksseite des Robert-Koch-Instituts.

■ Verhaltens- und Hygienetipps und ebenso in einem FAQ die häufigsten Fragen beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Corona-Übersicht auf infektionsschutz.de.

■ Umfassend informieren kann man sich auch beim Bundesgesundheitsministerium.

■ Eine weltweite Übersicht bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Bundesweite Telefonnummern im Überblick:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: ☎ 116 117

Unabhängige Patientenberatung: ☎ 0800 011 77 22

■ Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346 465 100

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Fax: 030 / 340 60 66 – 07 sowie per Mail: info.deaf@bmg.bund(dot)de / info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de

Gebärdentelefon (Videotelefonie): www.gebaerdentelefon.de/bmg

■ Bei Sorgen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr erreichbar unter: 116 123 sowie 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222.

■ Infos über Corona auf Türkisch hat die taz in ihrem Text „Koronavirüs Almanya'da“ zusammengestellt.

■ In weiteren Sprachen sammelt die taz Info-Texte under taz.de/coronainfo

■ Hygiene-Infos in weiteren Sprachen bietet die BZgA in Hygiene-Merkblättern unter anderem auf Türkisch “Viral enfeksiyonlar – hijyen korur!“ (PDF) sowie auf Englisch “Viral infections – hygiene works!“ (PDF)

Leichte Sprache: Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache stellt das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung.

Gebärdensprache: Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet Fragen mittels Videotelefonie und ist dafür über ihr Gebärdentelefon zu erreichen. Dazu gibt es hier noch mehr Infos. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Ebenso möglich sind Fragen per Fax: 030 / 340 60 66 – 07 oder per E-Mail: info.deaf@bmg.bund(dot)de oder info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de.

■ Weitere Sprachen: Kurze Info-Flyer der Johanniter auf Englisch (PDF), Dari (PDF), Arabisch (PDF), Farsi (PDF), Türkisch (PDF), Russisch (PDF), Italienisch (PDF) und Französisch (PDF) hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bereitgestellt.

International: Informationen zum Coronavirus in verschiedenen Sprachen stellt zudem die Weltgesundheitsorganisation WHO bereit.